Rotarier Ernst Benda

 

Mit freundlicher Genehmigung des Richters a.D. Dietrich Schmiedel ist nachfolgend dessen Strafanzeige vom 13.9.1972 „gegen Ernst Benda (alias Ben David), Präsident des Bundesverfassungsgerichts und zugleich Rechtsanwalt in Berlin und Helmut Buschbom (alias Busbojm) Landgerichtsdirektor, Leiter der Wiedergutmachungsämter von Berlin und Vorsitzender des CDU-Parteigerichts“ abgedruckt.

 

Sehr geehrter Herr Staatsanwalt!

 

Ich möchte Sie zunächst einmal bitten, diese Anzeige an einen Ihrer Kollegen abzugeben, der sich nicht an der in letzter Zeit publik gewordenen Hamburger Justizkorruption beteiligt hat. Bekanntlich haben korrupte Hamburger Richter und Staatsanwälte hohe Bußgelder an „wohltätige“ Organisationen zahlen lassen und gleichzeitig im Nebenamte hohe Gehälter als Angestellte eben dieser Organisationen bezogen. Auch bei uns in der Berliner Justiz wurden solche Korruptionstempel gebaut.....bis dann eines Tages der „wohltätige“ Advokat Deutsch, Vertreter aller französischen Logen verhaftet werden mußte, damit die Wahrheit über den Justiztempel nicht herauskommt.

Ich stamme aus einer deutschen Richterfamilie. Mein Vater war Landgerichtsdirektor in Gleiwitz, Krakau und Bochum, mein Vetter ist Landgerichtsdirektor Schleusner in Hamburg. Ich selbst war jahrelang Wiedergutmachungsrichter, wozu ich vom deutschen Großmeister der Freimaurer John van Nes-Ziegler, auch zeitweise Landtagspräsident von NRW, gemacht worden war, und zwar eben über die genannten Justizkorruptions-Tempel, sprich: Korruptionsverfahren zugunsten des Advokaten Deutsch. Bloß daß ich mich eben geweigert habe - nachdem ich einmal ernannt worden war - an diesem „Tempelbau“ teilzunehmen und dadurch natürlich mein Richteramt verlor und wieder ins Ausland gehen mußte.

Ich weiß gar nicht, was eigentlich mit der heutigen Justiz los ist. Daß jüdische Mischlinge, Freimaurer und Rotarier die höchsten Justizstellen erhalten, damit haben wir uns ja schon halb abgefunden. Denn etwas Beimischung jüdischen Blutes soll ja die Intelligenz entscheidend fördern, und die Freimaurer sollen soviel Wohltätigkeit von den gegenseitig verschafften Geldern ausüben, z.B. der verhaftete Advokat Deutsch hatte vor seiner Verhaftung riesige Stiftungen in der Schweiz, in Wien, in Rom und im Gelobten Lande gemacht. Auch der Bundestagspräsident und Professor wiedergutmachungshalber Gerstenmaier, der sich als Lobbyist seiner eigenen Wiedergutmachungsnovelle betätigt hatte, hatte alle sich verschafften Wiedergutmachungsleistungen einer wohltätigen Gerstenmaier-Stiftung vermachen wollen.

Aber: Wo diese hochintelligenten und so wohltätigen Justizpersönlichkeiten allmählich offensichtlich korrupt sind, da müßte doch m.E. ein Staatsanwalt einschreiten. So wie sich Bonner Bundestagsabgeordnete Gelder durch „Beraterverträge“ mit der Industrie verschaffen und sich z.B. Kanzlerkandidat Barzel im Verteidigungsausschuß des Bundestages 60.000 DM für die Beratung des Henschel-Konzerns geben ließ, so lassen sich Berliner Wiedergutmachungsrichter gegen die angeblich so hohen Berufsrisiken mit „Garantie“verträgen von Seiten der Wiedergutmachungsanwälte versorgen. Ein halbes Jahr vor der Verhaftung des Rechtsanwalts Deutsch erstattete ich bei dem Berliner Staatsanwalt Treppe, der mit der Untersuchung eventueller Justizkorruption in den Fällen Deutsch und Feher beauftragt war, Strafanzeige gegen den Vizedirektor der Berliner Wiedergutmachungsämter Müßig, weil er sich von einer Pariser Organisation CDS, welcher der RA Deutsch angehörte, eine Bankgarantie von einer halben Million hatte geben lassen. Die Sache wurde von diesem Staatsanwalt Treppe unter den Tisch gebügelt und dieser Staatsanwalt wurde dann daraufhin über fünf Beförderungsstufen zum Leitenden Regierungsdirektor und Personalchef in der Berliner Justizverwaltung gemacht. Mir aber wurde seitens dieses die Treppe heraufgefallenen Treppe der Garaus gemacht.

Es soll mal 1960 eine Revolution der Berliner Staatsanwälte gegen den Berliner Justizsenator Dr. V. Kielinger gegeben haben, weil dieser die Bestechungsverfahren gegen Dutzende Berliner Verwaltungsdirektoren immer unter den Tisch bügelte. Der gleiche katholische Justizsenator ist es auch gewesen, der sich 1959 in der Pariser Grande Loge mit dem 1964 verhafteten RA Deutsch getroffen hatte (und später noch oft im Kempinski) und – als Katholik die guten Beziehungen zu der hinter De Gaulle stehenden Geheimgesellschaft M.S.E. (Synarchie) pflegend – dem RA Deutsch die korrupten Geheimverfahren eingerichtet hatte (vgl. DER SPIEGEL). Die Rothschilds waren gerade als allererste mit 87 Millionen DM entschädigt worden und die Entschädigung von SPD (35 Mio) und Logen (15 % aller Rückerstattungsleistungen), insbesondere der durch RA Deutsch vertretenen französischen Logen stand vor der Tür. Die Wiedergutmachungsämter von Berlin waren nach einem schon von Hekking, dem Verwaltungsorganisator beim Nürnberger Kriegsverbrecherprozeß, angewandten okkulten Schema eingerichtet worden, mit 8 Abteilungen zu je 5 Richtern und dann noch einem 9. Richter (gleichzeitig Vizedirektor) für „Tempelbau“ (mehr oder minder Korruption). Die erste Abteilung, der so genannte „Ehrenhof“, war in der Planstelle 1.1 mit einem Politruk (ehemaliger Ankläger der Besatzungsmacht u.a.) besetzt. Die acht Planstellen mit der Endziffer 4 waren mit „Berichterstattern“, sprich Denunzianten gegen ihre Kollegen besetzt. Die Stellen mit der Endziffer 5 – nur solche Stellen wurden mir zugewiesen – waren solche für bloße „Exekutive“.

Gleichzeitig mit der Verhaftung von RA Deutsch im Jahre 1964 wurde der bisherige Direktor der Wiedergutmachungsämter von Berlin vorzeitig pensioniert. Der Prozeß gegen RA Deutsch soll laut SPIEGEL noch bis 1975 vertuscht werden, und zwar durch den gleichen Landgerichtsdirektor Schröder, der schon für die HS-30-Schützenpanzer-Affäre – 70 Millionen DM für die CDU-Kasse – zuständig war.

Und nun zu meiner eigentlichen Strafanzeige:

Zum neuen Wiedergutmachungsdirektor wurde der Landgerichtsdirektor Buschbom gemacht, und zwar auf Betreiben der damals gerade neu entstandenen Deutsch-Israelischen Gesellschaft. Präsident dieser Gesellschaft ist nach wie vor Benda, neben seiner Präsidentschaft über das höchste deutsche Gericht.

1964 rechnete Israel mit einem neuen Krieg mit den Arabern, der ja 1967 auch tatsächlich ausgebrochen ist. Buschbom funktionierte daher schon ab 1964 die Wiedergutmachungsämter von Berlin – Kaderschule für 80 % der Berliner Richter! – um in eine Reparationsbehörde zugunsten Israels. Die Verfahren zugunsten westeuropäischer Juden wurden zum Einschläfern gebracht, so daß diese schon beim Internationalen Gerichtshof Klage anstrengen wollten.

Das Bundesverfassungsgericht war jetzt dafür zuständig, die Wiedergutmachungs- pauschalen jedes Israelis und seiner Erblasser für fiktiven Schaden an Gold, Silber, Schmuck und Edelpelzen für rechtmäßig und zulässig zu erklären.

Mitte 1964 reiste Benda (seine Vorfahren hießen „Ben David“) nach Israel und ließ sich von dortigen Anwälten, insbesondere in Tel Aviv, Tausende von Prozeßvollmachten (Untervollmachten) ausstellen auf die schnell neu gegründete Anwaltsgemeinschaft Schmitz-Benda, natürlich am Berliner Ku-damm.

Der – dank Benda! – zum Wiedergutmachungsdirektor gemachte Buschbom richtete nun zugunsten Benda und einiger anderer privilegierter Anwälte wie Appelboom-Kossoy eine 10. Abteilung (Sondergericht) ein. Ich selbst wurde gezwungen, diese Abteilung zu übernehmen. Rechtsbrecherisch für die Durchsetzung seiner eigenen eigenartigen Rechtsvorstellungen sorgend – behielt sich Buschbom aber immer 20% der Verfahren zur eigenen Zuständigkeit. Auch meine Geschäftsstelle besetzte er mit einer ihm genehmen Aufpasserin. Alle meine richterlichen Verfügungen wurden von einem ehemaligen Volksrichter der DDR und jetzigem Parteifreund des Buschbom vorentworfen und ich durfte praktisch nur das Vorentworfene unterschreiben! Dieser Buschbom ist übrigens der gleiche, der bei CDU-Veranstaltungen Vorträge über „Justizfreiheit“ hält, von ihm allerdings nur im Sinne seiner eigenen Unabhängigkeit von der Verwaltung mißverstanden.

Als dieser Benda nun einmal als Bundesminister in Berlin einen Vortrag über die von ihm durchgesetzten faschistischen Notstandsgesetze hielt, brachte ich die Debatte auf einen anderen Punkt und hielt ihm vor, daß er ja ein riesiges Vermögen an den Wiedergutmachungsprozessen verdiene.

Zu meiner größten Verblüffung erklärte er mir kalt lächelnd: „Ich habe niemals in Wiedergutmachungssachen gearbeitet!“ Bei soviel Chuzpe wußte ich nicht mehr, was man dazu noch sagen könne. Hatte ich doch Tausende von Briefköpfen mit dem Firmenstempel der Anwaltspraxis Schmitz-Benda gelesen. Erst nachher fiel mir ein: Ach ja, „gearbeitet“ hat er nicht direkt, denn dafür hat er ja seine Assessoren. Nur das Anwaltsgeschäft lief auf seinen Namen. Und die für dieses Geschäft erforderlichen Verbindungen hat er geknüpft.

Vor kurzem kam ich wieder einmal nach Berlin. Schnell sah ich mal nach, ob dieser Benda – ohne jede richterliche Erfahrung inzwischen oberster deutscher Richter geworden, wohl noch immer diese Wiedergutmachungsgeschäfte auf seinen Namen weiterbetreibe (betreiben lasse). Zu meiner jetzt noch größeren Verblüffung hat der oberste deutsche Richter nach wie vor seinen Namen auf dem Schild der Anwalts-Sozietät.

Meine Herren Staatsanwälte, das schlägt dem Wiedergutmachungs-Faß nun wirklich den Boden ein! Oben sitzt – in Karlsruhe am höchsten deutschen Gericht – der Präsident Benda und entscheidet über Rechtsfragen wie Verfassungsmäßigkeit der nachgeschobenen Entschädigungs- und Rückerstattungsansprüche von Israelis. Gleichzeitig sitzt in Berlin am Ku-Damm der selbe hohe Richter als „wohlgenährter“ Wiedergutmachungsanwalt und leiht dort seinen Namen einem der größten Justizgeschäfte des Jahrhunderts! Er ist dort einer der größten unter den rund 100 hauptsächlichen Wiedergutmachungsanwälten (unter etwa 1.000 Anwälten) Berlins.

Diese Angelegenheit bedeutet m.E. offene Korruption. Dazu kommt dann noch, daß zugunsten Bendas an den „Wiedergutmachungsämtern von Berlin“ (Kader- und praktisch Korruptions-Schule der Berliner Justiz) mit dem von Benda erst gemachten Direktor und dem mit 500.000 DM Bankgarantie bestochenen Vizedirektor und Richter Müßig nach wie vor – in dem Sonderverfahren Nr. 10 – die verfassungsrechtlich höchst zweifelhaften Ansprüche der Israelis prozessual von diesem Herrn Rechtsanwalt Gerichtspräsident weiterbetrieben werden.

Ich behaupte also Rechtsbeugung durch Höchstrichter Benda und außerdem Rechtsbeugung durch Landgerichtsdirektor Buschbom. Da man sich gegenseitig Vorteile verschafft, liegt auch beiderseitige Richter-Bestechung, und zwar sowohl aktive wie passive vor.

Für diese meine Strafanzeige kann natürlich keinesfalls die derartig korrupte Berliner Justiz zuständig sein. Auch keinesfalls die ebenso korrupte Bonner Justiz, nach dem vor einiger Zeit der NRW-Justizminister (und gleichzeitig Rechtsanwalt in Wiedergutmachungssachen und gegen Contergan Kinder) Neuberger von seinen eigenen Richtern mit 12.000 DM bestraft worden ist, weil er den ihm von einem Londoner Wiedergutmachungsanwalt Weyl vorgeworfenen Ankauf von Wiedergutmachungs-Honorarforderungen vertuschungshalber abgestritten und den Londoner Anwalt verleumdet hatte.

Wenn Sie, Herr Staatsanwalt, allerdings wie der Berliner Staatsanwalt Treppe fünfmal befördert werden wollen, müssen sie diese Strafanzeige und wohl noch einige ähnliche unterdrücken.

Amtsrichter Poike, Ausbilder in meiner ersten Referendarstation, sagte mir – er war ein zynischer Sachse – am ersten Tage meiner Justiztätigkeit: „Die Justiz ist die größte Hure...“ Mir als Richtersohn wolle er es ganz vertraulich sagen.

 

Hochachtungsvoll

Gez. Schmiedel

Berliner Richter (z. Zt. im Exil)

 

 

 

Der deutschnational gesinnte Großvater des Politikers und Juristen Ernst Benda (geboren 1925 in Berlin) benannte sich von Ben David in Benda um. Während sein Vater bei der Organisation Todt dienstverpflichtet war, machte Ernst Benda in Berlin das Abitur und leistete anschließend Kriegsdienst als Funker in der deutschen Kriegsmarine. Von 1957 bis 1971 gehörte er dem Bundestag als CDU­Abgeordneter an. Er setzte sich besonders für die Aufhebung der Verjährung ein, damit Personen, die der NS-Verbrechen beschuldigt werden, bis ins 21. Jahrhundert hinein, wenn der letzte von ihnen gestorben ist, verfolgt werden können. Als Innenminister der Großen Koalition 1968/69 wollte er die NPD verbieten lassen. Auch stellte er den Antrag, dem "National­-Zeitungs"‑Herausgeber Dr. Frey das Recht auf freie Meinungsäußerung zu entziehen. Das Ansinnen scheiterte nach langem juristischen Kampf vor den Gerichten. Von 1967 bis 1970 wirkte Benda als Präsident der Deutsch-­Israelischen Gesellschaft. 1971 bis 1983 amtierte er als Präsident des Bundesverfassungs-gerichtes. Nun mußte er sich mit zahlreichen Verfassungs-brüchen etablierter Politiker, darunter oftmals eigener Parteifreunde, beschäftigen. 1984 übernahm er einen Lehrstuhl für öffentliches Recht mit Schwerpunkt Verfassungsrecht an der Universität Freiburg im Breisgau. 1995 war er Präsident des Evangelischen Kirchentages.

 

Quelle: "Wer ist wer im Judentum" von David Korn, München 2003, S. 39