Typisch lübsch (117)

 

Wird nun auch das Casino-Grundstück verschleudert?

 

Schreiben des Rechnungsprüfungsamtes der Hansestadt Lübeck vom 8.5.2006 an Herrn Bürgermeister Saxe betreffend den Verkauf des Casinogrundstücks in Travemünde, Kaiserallee

 

Nach Prüfung der Vorlage vom 11.04.2006 und der dazu vom Bereich 2.280 ‑ Wirtschaft, Hafen und Liegenschaften nachgereichten Aussage des Gutachterausschusses bleiben für das Rechnungsprüfungsamt weiterhin Fragen offen, die vor einem Verkauf des o.g. Grundstückes geklärt werden müssen:

 

Durch den Verkauf des Casino‑Grundstückes verzichtet die Hansestadt Lübeck langfristig für die Dauer des Erbbaurechtsvertrages auf ca. 20 Mio. Euro. Dieser Einnahmeverlust wird nach Auffassung des Rechnungsprüfungsamtes durch den vorgeschlagenen Verkaufspreis nicht ausreichend kompensiert. In der Vorlage wird für die gesamte bebaute Fläche des Grundstückes ein 20 %iger Abschlag für ein darauf befindliches denkmalgeschütztes Gebäude berücksichtigt. Nach unserer Kenntnis belegt der denkmalgeschützte Teil nicht die gesamte bebaute Fläche, insofern wäre für den nicht denkmalgeschützten Teil der volle Bodenrichtwert anzusetzen. Auch wird die Berücksichtigung des Abschlages für den Denkmalschutz in dieser Höhe nicht für angebracht gehalten, da aus unserer Sicht mit dem Denkmalschutz eine Attraktivitätssteigerung für das Hauptgebäude zu verzeichnen ist und der Eigentümer die für die Bauunterhaltung entstehenden Aufwendungen steuerlich besonders geltend machen kann. Des weiteren ist für das Rechnungsprüfungsamt nicht nachvollziehbar, dass für den unbebauten Teil des Grundstückes lediglich ein Fünftel des reduzierten Bodenrichtwertes angesetzt worden ist. Die zur Ostsee hin gelegene Grünfläche ist für die Nutzung des gesamten Objektes mit den dadurch möglichen Nutzungen (Musikveranstaltungen vor der Muschel, Außengastronomie, Tanz im Casinogarten) zwingend erforderlich und damit für das Gesamtensemble ein wesentlicher Bestandteil.

 

Der vom Gutachterausschuss berücksichtigte Bodenrichtwert von 730 Euro/qm entspricht lt. Rückfragen bei anderen Ostseebädern nicht dem Verkehrswert und kann somit lediglich als unterste  Vorgabe für Verkaufsverhandlungen angesehenen werden, die bei dem Casinogrundstück aufgrund seiner exponierten Toplage mit unverbaubarem Meerblick zu einem wesentlich höheren Verkaufserlös führen müsste.

 

Beim direkten Vergleich mit dem in derselben Sitzung des Wirtschaftsausschusses unter TOP 9.5 zu behandelnden Verkauf eines gleichgroßen Grundstückes für die Errichtung eines Supermarktes in Eichholz auf einem ehemaligen Deponiegelände erscheint der beim Verkauf des Casino‑Grundstückes vorgeschlagene in etwa doppelt so hohe Verkaufserlös als zu gering. Zur nachhaltigen Kompensation der künftig entfallenden Erbbauzinseinnahmen sollte ein deutlich über dem Vorschlag liegender Verkaufspreis erzielbar sein.

 

Anmerkung: Nicht nur, daß der Senat der Hansestadt Lübeck unter der faktischen Führung eines zwielichtigen Wirtschaftssenators - augenscheinlich haltlos und sinnlos - das lübsche Tafelsilber verscherbelt, nein, dies soll jetzt erneut - wie schon bei den Priwall-Grundstücken - "für 'n Appel und 'n Ei" geschehen.