Max-Planck-Str. 13
23568 Lübeck, den 11.11.2001
Tel: 3 29 90
Staatsanwaltschaft
23568 Lübeck
Sehr geehrter Herr Staatsanwalt Ehlers,
in der vorbezeichneten Angelegenheit habe ich heute
Gelegenheit gehabt, die Blatt 463ff d. A. zur Kenntnis zu nehmen. Auch wenn das
gegen mich gerichtete Ermittlungsverfahren zwischenzeitlich gemäß § 170 II
Strafprozeßordnung (Anm.: entspricht dem Freispruch in der Hauptverhandlung)
eingestellt wurde, muß ich feststellen, daß die Staatsanwaltschaft auch in den
mir jetzt erst zugänglichen Aktenteilen keinesfalls zu einer objektiven,
neutralen und sachgerechten Haltung hat finden können. Die Haltung der
Staatsanwaltschaft ist nach wie vor insbesondere durch vier Merkmale
gekennzeichnet:
1) Liebedienerei gegenüber Prof.
Richard und RA Dr. Mewing, Hamburg,
2) Gehorsam gegenüber VRiLG Klaus-Dietrich von Rützen, dem schwerste Rechtsbrüche nachgewiesen wurden und
der die Staatsanwaltschaft aufgefordert haben soll, mich anzuklagen,
3) fortgesetzte
Strafvereitelung zu Gunsten Klaus Kühnel, den
Außenstehende als „Abschaum der Menschheit“ qualifizieren und zu dem selbst
sein RA Niether zwischenzeitlich auf deutlichste
Distanz gegangen ist,
4) Verfolgung Unschuldiger
gegenüber meiner Person.
Besonders empört hat mich, daß die Ermittlungsakte
(vermutlich wegen der bevorstehenden Anforderung durch das Oberlandesgericht)
offenbar „großflächig verändert“ wurde, was es nach meinem Kenntnisstand
nicht einmal unter der Regierung und dem Terrorregime der Nationalsozialisten
gegeben hat.
Ich verspüre allerdings keine Neigung, nun auch noch
alle „Unregelmäßigkeiten“ innerhalb der Bl. 463ff
aufzulisten und begnüge mich insoweit mit einigen wenigen Beispielen:
1) Bl. 466, Zeile 6-8: Das ist
unwahr und das habe ich nie gesagt! Lesen Sie doch bitte das von Ihnen selbst
gefertigte Protokoll meiner Vernehmung (zwei Stunden Vernehmung auf 3 ½ Seiten
mit großem Zeilenabstand). Kühnel hat in seiner
Wohnung in der Hundestraße an jenem Freitag in der Zeit von 12-12:30 Uhr die
Vertragsentwürfe auf seinem PC zu Ende geschrieben. Ohne Lesebrille (2,0 Dioptrie wegen Altersweitsicht) konnte ich auf seinem
Monitor nichts lesen. Er sagte mir, daß er Preise eingesetzt habe, die er durch
eine bestimmte Bedienungsfunktion wieder ausblendete. Nichts anderes habe ich
bei meiner Vernehmung gesagt! Was soll diese weitere Sachverhaltsmanipulation?
Außerdem hatte Kühnel überhaupt keinen Laptop o.ä.,
um in der Tiefgarage etwas schreiben zu können.
2) Warum hat der Dezernent
nicht aktenkundig gemacht, was er mir am Telefon sagte? Daß nämlich Kühnel in seiner letzten Einlassung
(Bl. 395-404) so viele nachweisbare Lügen
unterbreitet habe, daß Sie Ihre eigene Anklage für nicht (mehr) haltbar
hielten. Ich bleibe aber dabei, daß Sie von Vornherein, spätestens seit meiner
Vernehmung, von meiner Unschuld wußten, bzw. von dieser überzeugt waren!!!
3) Der handschriftliche Vermerk
des Dezernenten auf Bl. 520 d.A.
entspricht nicht den Tatsachen. Ich habe nie erklärt, daß das Akteneinsichtsgesuch nebst Erinnerung von Herrn Dr. Haferbeck überholt sei!
4) Warum wurde nicht
aktenkundig gemacht, was der Dezernent mir weiterhin am Telefon sagte, daß
nämlich „er (Staatsanwalt Ehlers) und RA Niether Kühnel im Griff haben“.
Ich interpretiere das dahin, daß Staatsanwalt Ehlers
und RA Niether die „Führungsoffiziere“ des „IM Professore Italiano“ sind, oder
irre ich etwa? Fest steht jedenfalls, daß Kühnel RA Niether und RA Dr. W. Schröder um
Monate länger kennt als ich und daß der Dezernent bereits vor der Jahreswende
1999/2000 mit Kühnel persönlichen Kontakt hatte, weil
nämlich eine promovierte Kollegin aus der Wirtschaftsabteilung der – sehr
begründeten – Auffassung war, daß Kühnel keine
akademischen Titel in der BRD führen dürfe.
5) Aus Blatt 474 ergibt sich,
daß Kühnel während seines Sozialhilfebezuges zweimal
(!!!) 11.000 DM aus dem Verkauf von Drucken erzielt hat. Es steht also unter
Beachtung der von mir weiterhin vorgelegten Unterlagen definitiv fest, daß Kühnel volle drei Jahre zu unrecht Sozialhilfe bezogen hat
und allein schon dafür drei Jahre in den Bau müßte, wenn man einschlägige
dienstliche Weisungen ernst nimmt und in der erforderlichen Gleichmäßigkeit
anwendet. Usw. usw. usw.
Abschließend erlaube ich mir den Hinweis, daß ich
die an diesem gegen mich gerichteten Komplott beteiligten Personen zutiefst
verachte, u.a., weil sie mit einer solchen Unperson
wie Kühnel, der ich aus christlicher Nächstenliebe
geholfen habe, auf einer Stufe stehen und weil keiner bis heute den winzigen
Rest menschlicher Größe aufgebracht hat, sich bei mir zu entschuldigen.
Hochachtungsvoll
Anmerkung: Auf
Druck der Justizministerin in Kiel hat sich Ehlers
dann doch noch zu einer telefonischen Entschuldigung durchgerungen. Die Bundesrepublik
Deutschland hat diesem Staatsanwalt Hans-Jürgen Ehlers, der bei Licht betrachtet für seine Amtsdelikte bei
Pensionsverlust ins Gefängnis gehört, im Sommer 2003 einen Verdienstorden der
Bundesrepublik Deutschland umgehängt, den er ebensowenig verdient hat, wie Michel Friedman und die von Bernt Engelmann in seinem
Klassiker aufgezählte Truppe. Für mich ein Grund mehr, diesem Land so schnell
als möglich den Rücken zu kehren. www.luebeck-kunterbunt.de