Furchtbare Juristen

 

Ich zitiere aus meinem Privatarchiv den Artikel "Zersetzende Elemente" (DER SPIEGEL 8/1995, Seite 94 + 96), der sich mit dem verstorbenen Hartwig Schlegelberger (seit 1956 Ehrenmitglied des am 13.3.1956 gegründeten Rotary Club Flensburg) beschäftigt:

 

Überschwenglich gratulierte Bundeskanzler Helmut Kohl dem Präsidenten des Berliner Roten Kreuzes, Hartwig Schlegelberger, zum 80. Geburtstag: "Unsere Jugend braucht Vorbilder wie Sie." Da mochte Berlins Regierender Bürgermeister nicht zurückstehen. "Ihr ganzes Leben war dem Dienen am Gemeinwohl gewidmet" rühmte Christdemokrat Eberhard Diepgen den Träger des Großen Verdienstkreuzes mit Stern und Schulterband. Schlegelbergers Lebensweg sei "gekennzeichnet vom Einsatz für ein friedliches tolerantes Miteinander der Menschen", echote die Berliner Morgenpost.

 

Für Frieden sorgte Schlegelberger auf eigene Art: Als Marinestabsrichter in Berlin hat er im Dritten Reich an Todesurteilen gegen Soldaten wegen Fahnenflucht und "Wehrkraftzersetzung" mitgewirkt. Mindestens zwei Hinrichtungen hat er auch selbst geleitet. Die Vorwürfe sind seit Jahren bekannt. Jetzt aber zeigen bisher unbekannte Akten, wie tief Schlegelberger in die Terrorjustiz verstrickt war. Mal Ankläger, mal Richter an Hitlers Berliner Marinekriegsgericht, war er beteiligt an drakonischen Strafen.

 

Der Matrose Heinz Domke hatte während seines Urlaubs 1943 im Heimatort Velten bei Berlin Lebensmittelmarken holen wollen. In der Kartenstelle sagte er zu der Angestellten: "So etwas nennt die Welt Urlaub! In der Heimat muß ich Kohldampf schieben, während ich bei meiner Einheit satt zu essen bekomme." Um "zersetzende Elemente wie Domke ..auszumerzen", verurteilte ihn das Gericht (Ankläger: Schlegelberger) zu fünf Jahren Zuchthaus: Den Lungenkranken treffe "die Strafe ohnehin härter als einen Gesunden".

 

Im Juni 1944 wurde der Obdachlose Otto Schulze, von Schlegelberger angeklagt, zu zwei Jahren Zuchthaus verurteilt. Der offenbar Verwirrte und hochgradig Schwerhörige war dem Einberufungsbefehl zur Kriegsmarine nicht gefolgt. Der "durch Erbanlagen mißartete Schwächling" mußte nach Ansicht des Gerichts .dorthin gebracht werden, wo asoziale Elemente im Kriege hingehören: in das Zuchthaus" ... An sechs Todesstrafen hat Schlegelberger auf jeden Fall als Ankläger mitgewirkt. Der Soldat Fritz Keller etwa wurde laut Richterspruch zum "üblen Drückeberger" und "Schädling innerhalb der Wehrmacht erklärt und zum Tode verurteilt. Der Malariakranke mit einem Lungenriß sei nur "von Lazarett zu Lazarett, gewandert", um sich "so lange wie möglich von seinem Truppenteil fernzuhalten". Zwei Exekutionen, das gibt der Ex‑Richter zu, hat er persönlich geleitet: "In einem Fall wurde gehenkt. Und einer wurde geköpft ........"

 

Nach dem Krieg machte der Jurist rasch Karriere als CDU‑Politiker und Minister in der Schleswig‑holsteinischen Landesregierung. 1963 bescheinigte der damalige Kieler CDU­ Ministerpräsident Helmut Lemke (siehe oben) dem Parteifreund, er habe früher "in keinem Falle gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und der Menschlichkeit' verstoßen ......

 

Schlegelberger gehörte zu jenen schrecklichen Juristen der NS‑Militärjustiz, die während des Zweiten Weltkrieges für mindestens 40.000 Todesurteile verantwortlich waren. Zum Vergleich: Im selben Zeitraum exekutierten die Armeen der USA, Großbritanniens und Frankreichs zusammen nur 300 Soldaten. Keiner der deutschen Militärrichter wurde wegen seiner NS‑Taten rechtskräftig bestraft... Auch die strafrechtliche Entlastung Schlegelbergers stößt jetzt auf Kritik. "Wenn der Mann nach gleichem Recht wie frühere DDR‑Richter beurteilt würde", empört sich der Berliner Justizforscher Klaus Bästlein, "dann säße er längst auf der Anklagebank."

 

Zur Abrundung dieses SPIEGEL‑Artikels rufe ich den im ersten Flugblatt zu den "Herrenclubs der Oligarchie" zitierten Auszug aus der Ansprache des Marineblutrichters und Rotariers Gerhard Gaul vom 23.2.1980 in Erinnerung, der trotz seiner üblen Vergangenheit nicht nur Landesjustizminister und Stadtpräsident wurde, sondern auch den höchsten lübschen Orden erhielt:

 

"Die Rotarier sind sorgfältig ausgewählte Männer, von einwandfreiem Charakter. Jeder weiß, daß der andere, den er dort trifft, bevor er in den Club aufgenommen worden ist, genau so geprüft worden ist, wie er selbst, und daß er um seinen Beitritt deswegen gebeten worden ist, weil seine Freunde in ihm einen verdienstvollen, untadeligen und uneigennützigen Mann sahen."

 

Ich kann es nicht verhehlen. Man bekommt das Kotzen.

 

Die Familiengeschichte "Schlegelberger" ist noch unter anderen Aspekten interessant. Hartwigs Vater Franz Schlegelberger (1876 ‑ 1970) wurde im sogenannten Juristenprozeß von Nürnberg durch Urteil vom 4.12.1947 wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu lebenslangem Gefängnis verurteilt. Die Urteilsgründe umfaßten insgesamt 305 Protokollseiten. Bereits am 19.11.1947 wurde er in ein Lazarett verlegt. Als wegen des einsetzenden kalten Krieges ein regelrechtes "Gnadenfieber" ausbrach, erfolgte seine Freilassung bereits durch Bekanntmachung des Hochkommissars Mc Cloy vom 31.1.1951. Franz Schlegelberger hatte weiterhin Glück. Am 17.3.1951 verabschiedete der schleswig‑holsteinische Landtag ein "Renazifizierungsgesetz"; er wurde im Schnellgang entnazifiziert und in die Gruppe V (Entlastete) eingestuft. Die schleswig‑holsteinischen Behörden bewilligten ihm ab April 1951 ein monatliches Ruhegehalt von 2.010,78 DM netto als "Staatssekretär a.D." Damals verdiente ein Arbeiter ca. 300 Mark im Monat. Erst 8 Jahre später wurde dieser Skandal ruchbar. Am 3.9.1959 wurde seine Pension gestrichen. Seiner dagegen gerichteten Klage gab das Verwaltungsgericht Schleswig statt und stützte sich dabei auf Goebbels Tagebuch, der sich darin einmal über "bürgerliche Elemente" im Reichsjustiz­ministerium mokiert hatte. Nun trat die peinliche Situation ein, daß sein Sohn Hartwig zum Finanzminister ernannt werden sollte und als solcher über die angeblichen Ansprüche des Vaters zu entscheiden gehabt hätte. Flugs wurde das Pensionsamt in das Innenministerium verlegt. Vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg verlor der Vater. Unverdrossen ging er in die Revision. Derweil wurde der öffentliche Druck wegen der Euthanasiemorde erheblich.


 

Der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer stellte im April 1965 Anträge auf Eröffnung der Voruntersuchung wegen Beihilfe zum Mord gegen Franz Schlegelberger, 11 Oberlandesgerichtspräsidenten, 5 Generalstaatsanwälte und 3 weitere hohe Justizbeamte.

Vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde dann ein Vergleich geschlossen, wonach Franz Schlegelberger auf beamtenrechtliche Versorgungsansprüche verzichtete, der Bund ihm aber den Nachversicherungsbetrag als fiktiver Angestellter zu zahlen hatte.

 

Das war und ist Schleswig‑Holstein!!!

 

Quelle: Flugblatt "Herrenclubs der Oligarchie" (Detlef Winter)

 

 

 

 

Westdeutscher Rundfunk Köln

 

Sendemanuskript-Hörfunk

 

Sendereihe: Kritisches Tagebuch

 

Titel: Die stille Gewalt im Dritten Reich

 

Untertitel: Nachdenken über die furchtbaren Juristen - ein Bericht aus der deutschen Richterakademie

 

Freitag, den 11. April 1997

 

(...) Genau 50 Jahre ist es her, da haben in einem der sogenannten Nürnberger Nachfolgeprozesse, die dem Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher folgten, nationalsozialistische Juristen vor Gericht gesessen, im sogenannten Fall 3, von Frühjahr bis Herbst 1947. Hauptangeklagt: Franz Schlegelberger. Ingo Müller, Autor des Standardwerks "Furchtbare Juristen", erzählt in Wustrau von der Fassungslosigkeit, die die aus dem angelsächsischen Rechtssystem stammenden Richter ergriff angesichts der Perversion der Justiz im NS, die sie in Nürnberg im Fall 3 zu beurteilen hatten und die in den Urteilsspruch Eingang gefunden hat:

 

O‑Ton: Die Prostituierung eines Rechtssystems zur Erreichung verbrecherischer Ziele bringt ein Element des Bösen in den Staat hinein, das in offenen Greueln nicht enthalten ist. Der Hauptvorwurf war: Die Preisgabe des Rechtssystems eines Staates, zur Erreichung verbrecherischer Ziele, untergräbt dieses mehr als ausgesprochene Greueltaten, welche den Talar des Richters nicht besudeln. Diese Entartung des Rechts, die dann in den Satz "der Dolch des Mörders war unter der Robe verborgen" zum Ausdruck kommt. Das Nürnberger Urteil hat in Deutschland und hier bei unseren Berufskollegen keinen besonders tiefen Eindruck hinterlassen, es ist nicht einmal in den meisten juristischen Zeitschriften erwähnt worde., und dieser Prozess ist regelrecht ­totgeschwiegen worden, er wurde nicht erwähnt.

 

Erst ein halbes Jahrhundert später ist das Urteil in diesem Prozess in seinem vollen Wortlaut jetzt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden, auch das ein Symptom der Verdrängung bei der Justiz. Damals, nach dem Nürnberger Juristenprozess, war ganz schnell Schluss mit der Reinigung, es begann ganz schnell, was Klaus‑Detlev Godau‑Schüttke, Richter am LG Itzehoe, in der Richterakademie die "Renazifizierung" der Justiz zu nennen pflegt. Godau‑Schüttke ist Autor einer Fallstudie über diese "Renazifizierung der Justiz" in Schleswig‑Holstein (Godau-Schüttke, Ich habe nur dem Recht gedient. Die "Renazifizierung" der Schleswig-Holsteinischen Justiz nach 1945, Badeb-Baden (Nomos) 1993) und er kann, wenn sich aus dem Kreis der Seminar‑Teilnehmer dann Widerspruch gegen den Ausdruck regt, darauf verweisen, dass er ihn nicht geprägt hat: es war im Jahr 1951 der schleswig-holsteinische Innenminister Paul Pagel, ein CDU-Politiker, und, in einer damals ziemlich braunen Landesregierung der einzige konsequente Antinazi.


Versteht sich, sagt Godau‑Schüttke, dass diese Justiz bei der Aufarbeitung ihrer eigenen Vergangenheit ebensowenig Eifer zeigte wie im ‑ unter Juristen gern mit dem Kürzel NSG bezeichneten ‑ Bereich, den nationalsozialistischen Gewaltverbrechen, er selbst hat dies am Fall des berüchtigten NS‑Arztes Heyde‑Sawade exemplarisch behandelt.

 

O‑Ton: ... da scheint mir das wichtigste zu sein, dass viele Verfahren, auch das Verfahren gegen die Täter der NS­-Euthanasie in Schleswig‑Holstein nicht vor Gericht gekommen sind, sondern die Ermittlungen eingestellt worden sind, weil der oberste Ermittler in Schleswig‑Holstein von 1937 ‑ 1945 Ankläger am Sondergericht Kiel war, der führte nach 1945 wieder diese Ermittlungen und seine Kollegen ebenfalls belastet waren, am Sondergericht waren, oder am Volksgericht. Das scheint wir das wichtige zu sein, dass eine grosse Masse ‑ in Schleswig‑Holstein finden sich auf dem Boden des Justizministeriums ca. 20 Meter NSG­-Verfahrens‑Akten, die gar nicht vor Gericht gekommen sind, also noch nicht mal eine Anklage gefertigt worden ist. Die  Dunkelziffer dieser, ich möchte sagen: willentlich nicht zur Anklage gebrachten Verfahren muss riesig sein...

 

Godau‑Schüttke kann aber auch erzählen, wie das bei den Standeskollegen ankommt, wenn man sich, wie er, mit der Vergangenheit des Standes in den 30er, 40er Jahren wissenschaftlich auseinandersetzt:

 

O‑Ton: Ich möchte mal von der Kieler Universität reden. Da hat man vor acht Jahren (also 1989) die erste Ringvorlesung gestartet, auch die NS‑Justiz betreffend, die schon relativ grossen Anklang an der Universität gefunden hat, aber in der Juristischen Fakultät der Kieler Universität auf heftigsten Widerstand gestossen ist. Und an der letzten Vorlesung habe ich teilgenomen, mit dem Thema "Renazifizierung der schleswig‑holsteinischen Justiz" ‑ ganz bescheiden darf ich sagen, daß meine Vorlesung die am stärksten besuchte war, aber, jetzt kommt das aber, die wenigsten Zuhörer waren Juristen...

 

Natürlich wird an Helmut Kramer auch gelegentlich die Frage gerichtet, welchen Wert für die praktische Arbeit des Richters die Beschäftigung mit dem Versagen der Juristen im 3.Reich heute noch habe:

 

Was die Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrecher angeht, da spielt das tatsächlich keine Rolle mehr, denn die Jahrgänge dieser Beschuldigten sind ja nun fast ausgestorben oder verhandlungsunfähig ‑ nur: der Richter hat es ja ständig immer wieder auch mit schwerwiegenden Delikten zu tun, auch mit Fragen, die politische Auseinandersetzungen berühren, und noch eins: es geht um die Struktur des juristischen Denkens, denn der Richter fällt seine Entscheidung ja nicht als Ergebnis einer rein rationalen Argumentation ‑ man könnte es mit einem Automaten vergleichen, man füttert auf der einen Seite den Lebenssachverhalt ein und auf der anderen Seite gibt man die Paragraphen, die juristischen Normen ein und zum Schluss kommt mit absoluter Sicherheit das richtige Ergebnis heraus - das ist eben nicht so: der Jurist muss unglaublich viel werten, da sind unglaublich viel gesetzliche Lücken auszufüllen und dabei kann er sich, um es salopp auszudrücken, in die eigene Tasche lügen. Und um dieser Gefahr, wenn es überhaupt geht, entgegenzuwirken, muss er also wissen, wie sehr Juristen Selbsttäuschungen zum Opfer fallen können, auch Ideologien, und es gibt kein besseres Beispiel für diese Gefahr, als die Justiz des Dritten Reiches. Es war nämlich, entgegen einer verbreiteten Meinung, der typische Richter des Dritten Reiches nicht der brüllende, masslose Roland Freisler, sondern die Mehrzahl der Richter des Dritten Reiches waren gediegene Juristen, sie hatten eine vorzügliche Juristenausbildung genossen im demokratischen Staat, in der Weimarer Republik nämlich, und sie waren nach dem ganzen Habitus aufgewachsen, von Kindheit an schon, aber auch in ihrem Berufsleben, sie waren sozusagen sozialisiert in demokratischen Verhältnissen, und es ist ein Rätsel, das bis heute noch nicht genügend aufgeklärt ist, warum diese Juristen dann auf breiter Front mit fliegenden Fahnen, fast schlagartig, im Frühjahr 1933, zum Nationalsozialismus übergelaufen sind. Und es ist die grosse Frage eben, warum sie dann so versagt haben, das ist ja bekannt, die Richter haben nicht einige hundert schreckliche Todesurteile gefällt es sind mindestens 50.000 Todesurteile, möglicherweise 80.000 Todesurteile und mehr, und alles wegen politischer Bagatellfälle, falls man das überhaupt noch als Straftat bezeichnen kann, wenn jemand beispielsweise an der Möglichkeit des Endsieges gezweifelt hat. Und das ist eben das grosse Rätsel.

 

Es ist regelmässig eine deprimierende Bilanz zu ziehen in der Richterakademie von Wustrau bei den Tagungen über die Rolle der Justiz im Nationalsozialismus. Bedingungslose Kollaboration mit dem Gewaltregime, rund 80.000 Bluturteile, das kann einen sensibleren Juristen schon irre werden lassen an seinem Berufsstand. Aber es wird auch Positives festgehalten, es gab ja auch Beispiele für aufrechten Gang unter den Richtern im 3. Reich. Einer, der in Wustrau als leuchtendes Vorbild vorgestellt wird, war der konservative Amtsrichter Lothar Kreyssig. Dieser Richter, über den man in dem von der Zeitschrift "Kritische Justiz" herausgegebenen Sonderband "Streitbare Juristen" (Kritische Justiz (Hrsg.), Streitbare Juristen. Eine andere Tradition (Festschrift zum 60. Geburtstag von Jürgen Seifert), Baden-Baden (Nomos) 1988) einiges nachlesen kann, ist nicht nur kein Nazi geworden, er hat es gewagt, gegen einen für die Tötung Geisteskranker in der

Landesheilanstalt Hartheim Verantwortlichen Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Potsdam wegen Mordes zu erstatten. Kreyssig ist einer geplanten Einweisung in ein KZ entgangen, er wurde lediglich in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Und das ist der unrühmliche Schluss der Geschichte: Kreyssigs Juristenkarriere hat nach 1945 keine Fortsetzung gefunden ‑ in der DDR, die diesen Mann gern gehabt hätte, wollte er nicht Richter werden. Die "renazifizierte" Justiz der BRD aber hat ihn ihrerseits nicht heimholen wollen. (Helmut Kramer: Lothar Kreyssig (1898 - 1986). Richter und Christ im Widerstand, S. 342 ff) Und so beendete dieser streitbare Richter seine Karriere als Bio‑Landwirt, was ja auch das Schlechteste nicht war. Schlecht war's für die deutsche Justiz, dass nicht aufrechte Juristen seiner Statur das bundesrepublikanische Rechtswesen von Anfang an entscheidend prägten, sondern die Theodor Maunz und Co. Leider...