Rotarier Ernst
Benda
Mit freundlicher Genehmigung des Richters a.D.
Dietrich Schmiedel ist nachfolgend dessen Strafanzeige vom 13.9.1972 „gegen
Ernst Benda (alias Ben David), Präsident des Bundesverfassungsgerichts und
zugleich Rechtsanwalt in Berlin und Helmut Buschbom (alias Busbojm)
Landgerichtsdirektor, Leiter der Wiedergutmachungsämter von Berlin und
Vorsitzender des CDU-Parteigerichts“ abgedruckt.
Sehr geehrter Herr Staatsanwalt!
Ich möchte Sie zunächst einmal bitten, diese Anzeige
an einen Ihrer Kollegen abzugeben, der sich nicht an der in letzter Zeit publik
gewordenen Hamburger Justizkorruption beteiligt hat. Bekanntlich haben korrupte
Hamburger Richter und Staatsanwälte hohe Bußgelder an „wohltätige“
Organisationen zahlen lassen und gleichzeitig im Nebenamte hohe Gehälter als
Angestellte eben dieser Organisationen bezogen. Auch bei uns in der Berliner
Justiz wurden solche Korruptionstempel gebaut.....bis dann eines Tages der
„wohltätige“ Advokat Deutsch, Vertreter aller französischen Logen verhaftet
werden mußte, damit die Wahrheit über den Justiztempel nicht herauskommt.
Ich stamme aus einer deutschen Richterfamilie. Mein
Vater war Landgerichtsdirektor in Gleiwitz, Krakau und Bochum, mein Vetter ist
Landgerichtsdirektor Schleusner in Hamburg. Ich selbst war jahrelang
Wiedergutmachungsrichter, wozu ich vom deutschen Großmeister der Freimaurer
John van Nes-Ziegler, auch zeitweise Landtagspräsident von NRW, gemacht worden
war, und zwar eben über die genannten Justizkorruptions-Tempel, sprich:
Korruptionsverfahren zugunsten des Advokaten Deutsch. Bloß daß ich mich eben
geweigert habe - nachdem ich einmal ernannt worden war - an diesem „Tempelbau“
teilzunehmen und dadurch natürlich mein Richteramt verlor und wieder ins
Ausland gehen mußte.
Ich weiß gar nicht, was eigentlich mit der heutigen
Justiz los ist. Daß jüdische Mischlinge, Freimaurer und Rotarier die höchsten
Justizstellen erhalten, damit haben wir uns ja schon halb abgefunden. Denn
etwas Beimischung jüdischen Blutes soll ja die Intelligenz entscheidend
fördern, und die Freimaurer sollen soviel Wohltätigkeit von den gegenseitig
verschafften Geldern ausüben, z.B. der verhaftete Advokat Deutsch hatte vor
seiner Verhaftung riesige Stiftungen in der Schweiz, in Wien, in Rom und im
Gelobten Lande gemacht. Auch der Bundestagspräsident und Professor
wiedergutmachungshalber Gerstenmaier, der sich als Lobbyist seiner eigenen
Wiedergutmachungsnovelle betätigt hatte, hatte alle sich verschafften
Wiedergutmachungsleistungen einer wohltätigen Gerstenmaier-Stiftung vermachen
wollen.
Aber: Wo diese hochintelligenten und so wohltätigen
Justizpersönlichkeiten allmählich offensichtlich korrupt sind, da müßte doch
m.E. ein Staatsanwalt einschreiten. So wie sich Bonner Bundestagsabgeordnete
Gelder durch „Beraterverträge“ mit der Industrie verschaffen und sich z.B.
Kanzlerkandidat Barzel im Verteidigungsausschuß des Bundestages 60.000 DM für
die Beratung des Henschel-Konzerns geben ließ, so lassen sich Berliner
Wiedergutmachungsrichter gegen die angeblich so hohen Berufsrisiken mit „Garantie“verträgen
von Seiten der Wiedergutmachungsanwälte versorgen. Ein halbes Jahr vor der
Verhaftung des Rechtsanwalts Deutsch erstattete ich bei dem Berliner
Staatsanwalt Treppe, der mit der Untersuchung eventueller Justizkorruption in
den Fällen Deutsch und Feher beauftragt war, Strafanzeige gegen den
Vizedirektor der Berliner Wiedergutmachungsämter Müßig, weil er sich von einer
Pariser Organisation CDS, welcher der RA Deutsch angehörte, eine Bankgarantie
von einer halben Million hatte geben lassen. Die Sache wurde von diesem
Staatsanwalt Treppe unter den Tisch gebügelt und dieser Staatsanwalt wurde dann
daraufhin über fünf Beförderungsstufen zum Leitenden Regierungsdirektor und
Personalchef in der Berliner Justizverwaltung gemacht. Mir aber wurde seitens
dieses die Treppe heraufgefallenen Treppe der Garaus gemacht.
Es soll mal 1960 eine Revolution der Berliner
Staatsanwälte gegen den Berliner Justizsenator Dr. V. Kielinger gegeben haben,
weil dieser die Bestechungsverfahren gegen Dutzende Berliner Verwaltungsdirektoren
immer unter den Tisch bügelte. Der gleiche katholische Justizsenator ist es
auch gewesen, der sich 1959 in der Pariser Grande Loge mit dem 1964 verhafteten
RA Deutsch getroffen hatte (und später noch oft im Kempinski) und – als
Katholik die guten Beziehungen zu der hinter De Gaulle stehenden
Geheimgesellschaft M.S.E. (Synarchie) pflegend – dem RA Deutsch die korrupten
Geheimverfahren eingerichtet hatte (vgl. DER SPIEGEL). Die Rothschilds waren
gerade als allererste mit 87 Millionen DM entschädigt worden und die
Entschädigung von SPD (35 Mio) und Logen (15 % aller
Rückerstattungsleistungen), insbesondere der durch RA Deutsch vertretenen
französischen Logen stand vor der Tür. Die Wiedergutmachungsämter von Berlin
waren nach einem schon von Hekking, dem Verwaltungsorganisator beim Nürnberger
Kriegsverbrecherprozeß, angewandten okkulten Schema eingerichtet worden, mit 8
Abteilungen zu je 5 Richtern und dann noch einem 9. Richter (gleichzeitig
Vizedirektor) für „Tempelbau“ (mehr oder minder Korruption). Die erste
Abteilung, der so genannte „Ehrenhof“, war in der Planstelle 1.1 mit einem
Politruk (ehemaliger Ankläger der Besatzungsmacht u.a.) besetzt. Die acht
Planstellen mit der Endziffer 4 waren mit „Berichterstattern“, sprich
Denunzianten gegen ihre Kollegen besetzt. Die Stellen mit der Endziffer 5 – nur
solche Stellen wurden mir zugewiesen – waren solche für bloße „Exekutive“.
Gleichzeitig mit der Verhaftung von RA Deutsch im
Jahre 1964 wurde der bisherige Direktor der Wiedergutmachungsämter von Berlin vorzeitig
pensioniert. Der Prozeß gegen RA Deutsch soll laut SPIEGEL noch bis 1975
vertuscht werden, und zwar durch den gleichen Landgerichtsdirektor Schröder,
der schon für die HS-30-Schützenpanzer-Affäre – 70 Millionen DM für die
CDU-Kasse – zuständig war.
Und nun zu meiner eigentlichen Strafanzeige:
Zum neuen Wiedergutmachungsdirektor wurde der
Landgerichtsdirektor Buschbom gemacht, und zwar auf Betreiben der damals gerade
neu entstandenen Deutsch-Israelischen Gesellschaft. Präsident dieser
Gesellschaft ist nach wie vor Benda, neben seiner Präsidentschaft über das
höchste deutsche Gericht.
1964 rechnete Israel mit einem neuen Krieg mit den
Arabern, der ja 1967 auch tatsächlich ausgebrochen ist. Buschbom funktionierte
daher schon ab 1964 die Wiedergutmachungsämter von Berlin – Kaderschule für 80
% der Berliner Richter! – um in eine Reparationsbehörde zugunsten Israels. Die
Verfahren zugunsten westeuropäischer Juden wurden zum Einschläfern gebracht, so
daß diese schon beim Internationalen Gerichtshof Klage anstrengen wollten.
Das Bundesverfassungsgericht war jetzt dafür
zuständig, die Wiedergutmachungs- pauschalen jedes Israelis und seiner
Erblasser für fiktiven Schaden an Gold, Silber, Schmuck und Edelpelzen für
rechtmäßig und zulässig zu erklären.
Mitte 1964 reiste Benda (seine Vorfahren hießen „Ben
David“) nach Israel und ließ sich von dortigen Anwälten, insbesondere in Tel
Aviv, Tausende von Prozeßvollmachten (Untervollmachten) ausstellen auf die
schnell neu gegründete Anwaltsgemeinschaft Schmitz-Benda, natürlich am Berliner
Ku-damm.
Der – dank Benda! – zum Wiedergutmachungsdirektor
gemachte Buschbom richtete nun zugunsten Benda und einiger anderer
privilegierter Anwälte wie Appelboom-Kossoy eine 10. Abteilung (Sondergericht)
ein. Ich selbst wurde gezwungen, diese Abteilung zu übernehmen.
Rechtsbrecherisch für die Durchsetzung seiner eigenen eigenartigen
Rechtsvorstellungen sorgend – behielt sich Buschbom aber immer 20% der
Verfahren zur eigenen Zuständigkeit. Auch meine Geschäftsstelle besetzte er mit
einer ihm genehmen Aufpasserin. Alle meine richterlichen Verfügungen wurden von
einem ehemaligen Volksrichter der DDR und jetzigem Parteifreund des Buschbom
vorentworfen und ich durfte praktisch nur das Vorentworfene unterschreiben!
Dieser Buschbom ist übrigens der gleiche, der bei CDU-Veranstaltungen Vorträge
über „Justizfreiheit“ hält, von ihm allerdings nur im Sinne seiner eigenen
Unabhängigkeit von der Verwaltung mißverstanden.
Als dieser Benda nun einmal als Bundesminister in
Berlin einen Vortrag über die von ihm durchgesetzten faschistischen
Notstandsgesetze hielt, brachte ich die Debatte auf einen anderen Punkt und
hielt ihm vor, daß er ja ein riesiges Vermögen an den
Wiedergutmachungsprozessen verdiene.
Zu meiner größten Verblüffung erklärte er mir kalt lächelnd:
„Ich habe niemals in Wiedergutmachungssachen gearbeitet!“ Bei soviel Chuzpe
wußte ich nicht mehr, was man dazu noch sagen könne. Hatte ich doch Tausende
von Briefköpfen mit dem Firmenstempel der Anwaltspraxis Schmitz-Benda gelesen.
Erst nachher fiel mir ein: Ach ja, „gearbeitet“ hat er nicht direkt, denn dafür
hat er ja seine Assessoren. Nur das Anwaltsgeschäft lief auf seinen Namen. Und
die für dieses Geschäft erforderlichen Verbindungen hat er geknüpft.
Vor kurzem kam ich wieder einmal nach Berlin.
Schnell sah ich mal nach, ob dieser Benda – ohne jede richterliche Erfahrung
inzwischen oberster deutscher Richter geworden, wohl noch immer diese
Wiedergutmachungsgeschäfte auf seinen Namen weiterbetreibe (betreiben lasse).
Zu meiner jetzt noch größeren Verblüffung hat der oberste deutsche Richter nach
wie vor seinen Namen auf dem Schild der Anwalts-Sozietät.
Meine Herren Staatsanwälte, das schlägt dem
Wiedergutmachungs-Faß nun wirklich den Boden ein! Oben sitzt – in Karlsruhe am
höchsten deutschen Gericht – der Präsident Benda und entscheidet über
Rechtsfragen wie Verfassungsmäßigkeit der nachgeschobenen Entschädigungs- und
Rückerstattungsansprüche von Israelis. Gleichzeitig sitzt in Berlin am Ku-Damm
der selbe hohe Richter als „wohlgenährter“ Wiedergutmachungsanwalt und leiht
dort seinen Namen einem der größten Justizgeschäfte des Jahrhunderts! Er ist
dort einer der größten unter den rund 100 hauptsächlichen
Wiedergutmachungsanwälten (unter etwa 1.000 Anwälten) Berlins.
Diese Angelegenheit bedeutet m.E. offene Korruption.
Dazu kommt dann noch, daß zugunsten Bendas an den „Wiedergutmachungsämtern von
Berlin“ (Kader- und praktisch Korruptions-Schule der Berliner Justiz) mit dem
von Benda erst gemachten Direktor und dem mit 500.000 DM Bankgarantie bestochenen
Vizedirektor und Richter Müßig nach wie vor – in dem Sonderverfahren Nr. 10 –
die verfassungsrechtlich höchst zweifelhaften Ansprüche der Israelis prozessual
von diesem Herrn Rechtsanwalt Gerichtspräsident weiterbetrieben werden.
Ich behaupte also Rechtsbeugung durch Höchstrichter
Benda und außerdem Rechtsbeugung durch Landgerichtsdirektor Buschbom. Da man
sich gegenseitig Vorteile verschafft, liegt auch beiderseitige
Richter-Bestechung, und zwar sowohl aktive wie passive vor.
Für diese meine Strafanzeige kann natürlich
keinesfalls die derartig korrupte Berliner Justiz zuständig sein. Auch
keinesfalls die ebenso korrupte Bonner Justiz, nach dem vor einiger Zeit der
NRW-Justizminister (und gleichzeitig Rechtsanwalt in Wiedergutmachungssachen
und gegen Contergan Kinder) Neuberger von seinen eigenen Richtern mit 12.000 DM
bestraft worden ist, weil er den ihm von einem Londoner Wiedergutmachungsanwalt
Weyl vorgeworfenen Ankauf von Wiedergutmachungs-Honorarforderungen
vertuschungshalber abgestritten und den Londoner Anwalt verleumdet hatte.
Wenn Sie, Herr Staatsanwalt, allerdings wie der
Berliner Staatsanwalt Treppe fünfmal befördert werden wollen, müssen sie diese
Strafanzeige und wohl noch einige ähnliche unterdrücken.
Amtsrichter Poike, Ausbilder in meiner ersten
Referendarstation, sagte mir – er war ein zynischer Sachse – am ersten Tage
meiner Justiztätigkeit: „Die Justiz ist die größte Hure...“ Mir als Richtersohn
wolle er es ganz vertraulich sagen.
Hochachtungsvoll
Gez. Schmiedel
Berliner
Richter (z. Zt. im Exil)
Der deutschnational gesinnte
Großvater des Politikers und Juristen Ernst
Benda (geboren 1925 in Berlin) benannte sich von Ben David in Benda um.
Während sein Vater bei der Organisation Todt dienstverpflichtet war, machte
Ernst Benda in Berlin das Abitur und leistete anschließend Kriegsdienst als
Funker in der deutschen Kriegsmarine. Von 1957 bis 1971 gehörte er dem
Bundestag als CDUAbgeordneter an. Er setzte sich besonders für die Aufhebung
der Verjährung ein, damit Personen, die der NS-Verbrechen beschuldigt werden,
bis ins 21. Jahrhundert hinein, wenn der letzte von ihnen gestorben ist,
verfolgt werden können. Als Innenminister der Großen Koalition 1968/69 wollte
er die NPD verbieten lassen. Auch stellte er den Antrag, dem "National-Zeitungs"‑Herausgeber
Dr. Frey das Recht auf freie Meinungsäußerung zu entziehen. Das Ansinnen
scheiterte nach langem juristischen Kampf vor den Gerichten. Von 1967 bis 1970
wirkte Benda als Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft. 1971 bis
1983 amtierte er als Präsident des Bundesverfassungs-gerichtes. Nun mußte er
sich mit zahlreichen Verfassungs-brüchen etablierter Politiker, darunter
oftmals eigener Parteifreunde, beschäftigen. 1984 übernahm er einen Lehrstuhl
für öffentliches Recht mit Schwerpunkt Verfassungsrecht an der Universität
Freiburg im Breisgau. 1995 war er Präsident des Evangelischen Kirchentages.
Quelle: "Wer ist wer im Judentum" von David Korn, München 2003,
S. 39