am Beispiel Dr. Klaus Brock
Ein Landesverfassungsrichter hat das höchste richterliche Amt in einem Lande inne. Ihm muss die Öffentlichkeit vertrauen können. Doch was ist, wenn er offenbar in zweifelhafte Machenschaften verwickelt ist.
Im vergangenen Herbst – Wahlparty in Kiel. Ministerpräsident Peter-Harry Carstensen jubelt – es reicht hauchdünn für schwarz-gelb. Durch die Überhangmandate bekommt er eine Mehrheit, obwohl seine Regierung eigentlich weniger Stimmen hat als die Opposition. Doch ob das so richtig ist, darüber soll jetzt das Landesverfassungsgericht entscheiden. Die Richter bestimmen also, wer künftig in Kiel das Sagen hat. Die Grünen, zu denen auch Konstantin von Notz gehört, haben gegen die Regierung ohne Stimmenmehrheit des Wahlvolkes geklagt. Sie vertrauen nun auf die höchsten Richter.
"Die Entscheidung, die
jetzt ansteht für das Landesverfassungsgericht, ist von großer Bedeutung für
das Land Schleswig-Holstein. Und dementsprechend hoch muss natürlich auch unser
Anspruch an die Integrität des Gerichts und der einzelnen Richter sein."
Doch genau daran kommen nun erhebliche Zweifel auf: FAKT liegen Unterlagen vor,
wonach einer der sieben Verfassungsrichter offenbar in zweifelhafte
Machenschaften verwickelt ist. Dr. Klaus Brock – Seniorpartner der Kanzlei
Brock Müller Ziegenbein. Die Vorfälle liegen schon einige Jahre zurück und
haben ihren Anfang in der Flensburger Dependance der Sozietät. Hier arbeitete
jahrelang ein inzwischen verstorbener Notar, der äußerst dubiose Geschäfte
machte, hunderttausende Euro auf sein Privatkonto verschob. Denn der Mann lebte
auf viel zu großem Fuß, war Alkoholiker und spielsüchtig.
Doch als die Veruntreuung intern auffliegt, zeigen ihn die Seniorpartner nicht
an, sondern setzen ihn nur vor die Tür. Mit einem seltsamen Trennungsvertrag…
Das vereinnahmte Geld soll der Notar an die Kanzlei zurückzahlen, dafür wollen
ihm die Chefs beim Neubeginn helfen. Wörtlich: "... bei der Einrichtung
seines neuen Büros organisatorisch unterstützen."
Wir fahren nach Berlin – wollen die Abmachung einem renommierten Notar in der
Hauptstadt vorlegen. Ralf Freiberg ist von dem Vertrag mehr als überrascht.
Notare müssen absolut vertrauenswürdig sein. Schwarze Schafe zu decken,
verstößt für ihn gegen das Standesethos.
"Ein außerordentlich
ungewöhnlicher Vorgang, der mir so aus dem deutschen Notariat noch nie bekannt
geworden ist. Ich sage mal 99,9 Prozent der deutschen Notare verhalten sich so
nicht."
Unter dem Vertrag steht auch die Unterschrift von Dr. Klaus Brock. Der
Topjurist hilft also einem untreuen und spielsüchtigen Notar. Für Ralf Freiberg
ist das fahrlässig.
"Er nimmt billigend in
Kauf, dass die Straftaten weitergehen."
Wir fahren weiter nach Speyer, treffen dort Professor Hans-Herbert von Arnim.
Der Verfassungsrechtler war selbst Richter an einem Landesverfassungsgericht.
Für ihn müssen die obersten Richter der Republik über jeglichen Zweifel erhaben
sein.
"Ein
Landesverfassungsrichter hat das höchste richterliche Amt in einem Land inne,
das es gibt. Deswegen sind an ihn ganz besondere Anforderungen an Integrität zu
stellen. Er muss des Vertrauens der Öffentlichkeit würdig sein. Er darf vor
allem nicht selbst gegen Gesetze verstoßen."
http://www.mdr.de/fakt/7243009.html
Manuskript des Beitrages von M. Frenzel