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Ausbietungsgarantie
der KWL für die Staackwerft
Forderung
nach Regreß gegenüber damaliger Geschäftsführung usw.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Saxe,
in der vorbezeichneten
Angelegenheit nehme ich bezug auf die Berichterstattung der "Lübecker
Nachrichten" in der Ausgabe vom 30.8.2003 (Seite 11).
Danach ist der KWL - und damit
letztendlich der Hansestadt Lübeck - ein Schaden in Höhe von 700.000 Euro
entstanden, der sich aus der Differenz zwischen Versteigerungsgebot und
Verkehrswert errechnet.
Völlig zutreffend hat der heutige
Geschäftsführer, Herr Dirk Gerdes, auf die
Rechtswidrigkeit der damaligen Abgabe dieser Ausbietungsgarantie hingewiesen
("Das gehört nicht zum Aufgabenbereich der KWL").
Demzufolge haften für diesen Schaden der
damalige Geschäftsführer und ebenfalls der damalige Aufsichtsrat, wenn er denn
von dieser Ausbietungsgarantie vor Abgabe unterrichtet war oder sogar
zugestimmt hat.
Mag es sein, daß es sich bei den damals
Verantwortlichen um den schon anderweitig straffällig gewordenen Uwe Mantik aus
dem LIONS-Club und den Rotarier Dr. Klaus Brock
(Aufsichtsratsvorsitzender?) gehandelt hat, wobei letzterer wiederholt durch
relativ unappetitliche Aquisition von Notargeschäften
aus städtischen Bereichen aufgefallen ist?
Ich bitte Sie, diese
Schadenersatzansprüche gegenüber dem erwähnten Personenkreis im Interesse der
Hansestadt Lübeck durchzusetzen. Sollte Ihnen das Rechtsamt wider Erwarten ein
negatives Votum vorlegen, bin ich gerne bereit, dies juristisch zu
kommentieren. Sollten Sie allerdings nichts unternehmen wollen, bitte ich um
Nachricht, damit dann andere Möglichkeiten geprüft werden können.
Abschießend rege ich an, bei Ihrem
Parteifreund Otto Schily ein Verbotsverfahren gegen Rotary,
LIONS und Kiwanis anzuschieben, daß
m.E. erheblich größere Erfolgsaussicht bietet, als das unselige NPD-Verfahren.
Mit freundlichen Grüßen