Die Welt ist ein Theater, und die Bösen bekommen Recht
oder
Um jeden Preis endlich in der Mitte sitzen
Oleg Zipfel, Wally Lockow
und Edwin Wolf kannten sich, seit sie gemeinsam im Jahre 1959
auf Filzbecks “Erste Anstalt”,
die Heinrich-Heine-Oberrealschule kamen. Über die neun
Schuljahre und das eher locker als leistungsorientiert
erworbene Abitur hinaus, verband sie
die Vorliebe für den Rudersport. Wally und Edwin waren
technisch filigrane Leichtgewichte
und in der damals über 100 Mitglieder zählenden
Ruderriege so ziemlich das einzige Team,
das “Anton”, den alten schweren Plastikrennzweier, der
seine Trimmung bereits weitgehend
eingebüßt hatte, trotz des im Kanal wegen seiner
betonierten Ufer üblichen Kabbelwassers
selbst dann “zum Stehen” brachten, wenn das Boot auf
Riemen geriggt war. Eines sonnigen
Tages hätte das Vergnügen allerdings fast ein jähes
Ende gefunden, als Wolf, am
Steuerbordriemen für das Steuern verantwortlich,
Anton, Wally und sich um ein Haar unter
eine Schute manövriert hätte, deren Rudergänger
offenkundig betrunken oder eingenickert
gewesen sein mußte.
Oleg dagegen hielt es mehr mit bulliger
Kraftentfaltung und lag schon zum Ende der Mittelstufe
weit über der 65 kg-Grenze der Leichtgewichtsklasse.
Der Versuchung des unter den
Händen des Könners mit graziler Leichtigkeit dahingleitenden Skiffs “Pünktchen”
erlag Oleg
nur einmal. Der Steg der Filzbecker
Rudergesellschaft war gut besucht, als er nach etwa 50
Metern die Ballastlage seiner Hoden optimiert hatte
und eine Show abziehen wollte, in dem er
anfing, “Dicke”- d.h. volle Kraft - zu rudern. Schon
beim dritten oder vierten Zug fing er
einen Krebs, d.h. ein Skull wurde durch eine kleine
Welle abrupt gebremst und Oleg fiel unter
dem Hohngelächter der Riegen- und Vereinsmitglieder in
den Bach.
Die weitgehende Selbstverwaltung der Ruderriege
erprobte praktische Demokratie, auch wenn
die Schüler häufig ausgebremst wurden. Als wieder
einmal das Geld für eine Neuanschaffung
zusammengeschnorrt worden war, bereitete die
Namensgebung des Bootes heikle Debatten. In
der Zeit, als Edwin im Vorstand der Riege mitwirkte,
konnte ein formverleimter Gigzweier
von der Eulenhausener
Qualitätsfirma Kalupke & Co. erstanden werden,
den es noch zu
taufen galt. Noch einige Jahre vor der Denkschrift der
Evangelischen Kirche Deutschlands
zum deutsch-polnischen Verhältnis und zur
Oder-Neiße-Grenze, stieß der vom Protektor der
Riege vorgetragene Wunsch der Sponsoren, das Boot “Kolberg” zu nennen, auf erheblichen
Widerstand vieler Riegenmitglieder, wo doch allein
schon die Assoziation zu dem
gleichnamigen Nazi-Durchhaltefilm unsere polnischen
Nachbarn hätte provozieren können.
Allerdings siegte der Revanchismus über die
Völkerfreundschaft und den klaren
Menschenverstand; die alten Herren und Förderer
setzten sich durch, weil Geld nun mal die
Welt regiert.
Wenn Zipfel eine Trainingsvereinbarung verschwitzt
hatte, war er der König der
Ausreden-Erfinder; einmal behauptete er sogar, er habe
nicht kommen können, weil ihm zu
Hause ein Ofen auf den Fuß gefallen sei. Dies
korrespondierte mit der Einschätzung des
“alten Kämpfers” und gemeinsamen Klassenlehrers Wibö; als Zipfel ihn wieder einmal im
Matheunterricht mit einem völlig unkonventionellen
Lösungsvorschlag überraschte,
kommentierte der Pauker zur allgemeinen Belustigung
trocken:
“Oleg, Deine Gedanken sind genauso kraus wie Deine
Haare!”
Seinerzeit mußte Wibö seine gesamte mathematische Didaktik aufbieten, um der
oft lustlosen
Truppe die Feinheiten der Infinitesimalrechnung
näherzubringen.
“Bolle” Hamkens,
aus altem mecklenburgischen Landarbeiteradel, bot experimentelle Physik
vom Feinsten auch in freiwilligen Nachmittagskursen.
Studienassessor Hartenstein beglückte, als Walter von
der Vogelweide und das Mittelhochdeutsche
auf dem Lehrplan stand, mit Minnegedichten auf
Schallplatte; bei dem oberschwul
vorgetragenen Refrain auf “...tandaradei”
lag die halbe Klasse unter den Tischen und hielt sich
vor Lachen die Bäuche.
Oberstudienrat Dr. Qualmpinsel, genannt Giftzwerg,
hatte einen Buckel wie “Klein Zack”,
sabberte, unterrichtete Philosophie und Deutsch,
vergötterte Ortega y Gasset, las “Deutsche
National- und Soldatenzeitung” und beschimpfte Günter
Grass wegen seiner Blechtrommel
als Pornographen.
Karl D. Firnis führte gefühlvoll ein in die Walhalla
deutscher und europäischer Historie mit
philosophischen und geistesgeschichtlichen Exkursen
über die jesuitische “reservatio mentalis”,
Hölderlins “dulce et decore pro patria mori”, die
Helden von Langemarck und die ebenfalls
1914 eingetretene Not, die angeblich kein Gebot kennen
und Völkerrecht brechen durfte;
der Opfergang des Leonidas bei Thermopylai,
Jüngers “Stahlgewitter” und “Das Volk ohne
Raum” kamen ebenso zu Wort. Der Geist eines ganz
bestimmten professoralen Mentors aus
Sprottenhausen war unverkennbar und die normative
Kraft des Faktischen hatte besonderes
Gewicht.
Zu den schönsten Erlebnissen der Schulzeit zählten die
Wanderfahrten, gleich, ob es zum
Domstätter See, zum Schalensee, ans offene Meer oder zum Kappelsberg ging.
Wardermünde - Filzbecks einstmals
schöne Tochter am Meer - war die Krönung. Der Wasserweg
dorthin war mit etwa 25 km relativ kurz, gleichwohl
aber beschwerlich, weil die Boote
häufig nördlich von Staber-Huk
Wasser übernahmen, so daß das Gepäck brackig
durchfeuchtet wurde. Schorsch Bademantel - so hieß der
heute am Niederrhein tätige
Amtsrichter wegen einer Sonderangebots-Sammelbestellung
hübschhäßlicher Frotteejacken
von C & A - und Edwin waren schon damals
umsichtiger und schafften Staber-Huk ohne
Havarie mit der “Mecklenburg”, einem altgedienten D.-Zweier, der sich
den kurzen -
teilweise schon gischtbildenden
- Wellen vor der nahen See besser als die Vierer anpaßte
und
außerdem noch mit einer Bugabdeckung gesichert werden
konnte.
Die sonnigen Tage an der See, weit weg von nörgelnden
Eltern, waren herrlich. Die Ruderer
trieben auf beiden Seiten der Wardermündung
ihr Unwesen und kauften sich für 98 Pfennige
die eine oder andere Flasche eines gar köstlichen
Kommodenlacks, der - insbesondere an frischer
Luft - so wunderbar dun machte. Auch die ersten
skandinavischen Pornohefte machten
die Runde, wobei der Name des Kameraden, der damit im
Zelt heftig onanierend angetroffen
wurde, selbstverständlich für immer ungenannt bleiben
wird. Goldengel Bratenklau aus
“Michels Turnerheim” hatte diesen Kernbereich
menschlicher Lebensfreude schon deftig auf
den Punkt gebracht:
“Geilheit ist keine Schande!”
“Jede Verachtung des geschlechtlichen Lebens ist die
eigentliche Sünde wider den heiligen
Geist des Lebens.”
Friedrich Nietzsche, Nihilist, Syphilitiker,
Übermensch, genialer Philosoph und visionärer
Gedankenspieler
Nach den Sommerferien begann wieder der alte Trott.
Auch sonst war die Kameradschaft in der Klasse
vorbildlich. Es herrschte kein primitiver
Korpsgeist, aber eine allgemeine Hilfsbereitschaft und
ein Zusammenhalt, wenn es Ärger mit
dem einen oder anderen Pauker gab und die Schüler sich
mit guten Gründen im Recht wähnen
durften.
Wichtig für den Zusammenhalt war auch, daß der gesellschaftliche Hintergrund des
Elternhauses den Schülern der “c/m” gleichgültig war.
Erst im nachherein hat Wolf dies so
erkannt; damals hatte man darüber keinen Gedanken
verloren. Man bewunderte zwar den
BMW V8 Super des Heilpraktikers oder den Daimler Benz
300 des
Maschinenfabrikdirektors; aber nicht als Statussymbole
oder Markenprodukte, sondern als
formschöne Ergebnisse deutscher Ingenieurskunst, die
man selber so früh wie möglich auch
einmal probefahren wollte.
Eigene Motorisierung war Mitte der 60er Jahre ein kaum
erfüllbarer Traum. Wolf hatte sich allerdings schon
mit 15 Jahren durch Zeitungsaustragen
und Mithilfe in einer Stoffelhausener
Staudengärtnerei bei einem Stundenlohn von 1,80 DM
den stolzen Betrag von 1.100,-- DM zusammengespart und
hatte damit bei seinem Onkel
Heini in Kornstadt zu einem Freundschaftspreis eine
nagelneue chromblitzende Hercules K 50
erstanden. Ein wahrer Traum von einem Kleinkraftrad.
Heini hätte Edwin auch eine Kreidler
oder Zündapp - auf der Heinis Sohn Rolf zweimal
Weltmeister, zehnmal Europameister und
vierzehnmal Deutscher Meister wurde - verkaufen können; aber der
robuste Sachs-Motor mit
der erst kurz zuvor von 4,5 PS auf 5,2 PS
heraufgesetzten Leistung war das entscheidende
Argument. Noch mit rotem Nummernschild hatte Edwin
allerdings das Pech, mit einer
Geschwindigkeit von 80 km/h bei erlaubten 50 km/h
erwischt zu werden. Wolf senior war
konsequent und verhinderte die Zulassung, so daß Edwin die Legitimation zur Benutzung der
Hercules in den nächsten Monaten allein aus seinem
Führerschein herleiten mußte, bis seine
liebe Mutter sich erbarmte und das gute Stück auf
ihren Namen zuließ.
Noch toller trieb es Klassenkamerad Gunther - der “Schöne”
genannt. Ein reicher Onkel aus
Amerika hatte in der Garage seiner Eltern einen
bildschönen Mercedes abgestellt, der nur einige
Wochen im Jahr vom Eigentümer genutzt wurde und sonst
sinnlos und traurig vor sich
hin möffelte.
Obwohl gerade erst 16 Jahre alt und selbstverständlich
ohne die passende Fahrerlaubnis, kam
Adonis Gunther in schöner Regelmäßigkeit mit dem
Daimler im Ruderhaus vorgefahren, und
die Herzen der Jungruderinnen flogen im zu wie die
gebratenen Tauben im Schlaraffenland.
Auch Oleg hatte es gut zu Hause. Sein Vater war
irgendwie ein uriger Typ, der Altstadthäuser
billig erwarb, auffixte und dann rentierlich abgab.
Nebenher betrieb er in der Kötergasse/Ecke
Weintraubengang das Schmuddelfilmkino “Rio Bravo”,
noch mit Ofenheizung im
Zuschauerraum. Später wurde eine ehemalige
Dorfschmiede nahe Staber-Huk erworben; der
dortige Altenpflegebetrieb jedoch bald eingestellt,
weil Senioren eben nicht nach Rosenlaub,
Lavendel und Kölnisch Wasser riechen. Seitdem warf
sich Zipfel senior auf die Graphologie.
Alle 24 Kameraden packten das Abitur, und alle müssen
dieser Schule Dankbarkeit und Respekt
zollen für die Vermittlung von Bildung, Verantwortungsgefühl
und einiger
abendländischer Tugenden mehr.
Danach kam für viele der Wehrdienst. Wohl nur drei
Mitschüler machten den Reserveoffizier.
Wally mußte nicht zum Bund,
weil er den “Scheuermann” hatte, mit dem er allerdings jahrelang
vorzüglich hatte rudern können.
Oleg fiel beim Fahnenjunkerlehrgang durch, weil er ein
Maschinengewehr-Nest in einen
Baum postierte, und Wolf verweigerte nach einigen
Monaten den Waffendienst mit all den
Scherereien, die man damals noch in solchen Fällen
später Einsicht über sich ergehen lassen
mußte.
Der dem Gewissensprüfungsausschuß
vorsitzende Regierungsrat aus dem Bundesverteidigungsministerium
wollte Edwin zwar partout nicht anerkennen, wurde aber
von seinen beiden
Beisitzern überstimmt. All dies war Edwin eine Lehre;
auch späterhin machte er nichts mehr,
was ihm gegen den Strich ging und schon gar nicht ließ
er sich seine Ecken und Kanten abfeilen.
Der Zoff mit der schleswig-holsteinischen Justiz war
also vorprogrammiert.
Wolf bewarb sich sogleich erfolgreich um eine Zivildienststelle
bei der Diakonie in Hamburg.
Als Wally schon mit dem vierten Semester begann,
entschied Oleg sich erst einmal für eine
Banklehre, wo er seine spätere Ehefrau kennenlernte.
Alle drei - Oleg, Wally und Edwin - wurden Juristen.
Die Anwaltsstation im Referendariat
absolvierte Oleg bei Edwin. Zipfel war mit Abstand der
Befähigste von einem guten Dutzend
Referendaren, die Edwin auszubilden gehabt hatte. Eine
Glanzleistung blieb Wolf in
Erinnerung: Ausländer- und Asylsachen lehnte Wolf
grundsätzlich ab, weil er sich aufs
Zivilrecht spezialisiert hatte und weil der
Gesetzgeber bezüglich unserer ausländischen
Mitbürger alle fünf Minuten die Rechtsquellen änderte.
Nun hatte er aber eine türkische
Ehescheidung zu bearbeiten und dem Mandanten drohte
Ausweisung, u.a., weil er seine
zwölfjährige Tochter befummelt haben sollte. Oleg
legte einen Schriftsatzentwurf an die Ausländerbehörde
vor, der dazu führte, daß
der zuständige Sachbearbeiter bei Wolf anrief, um
mitzuteilen, er sei nach langjähriger
Behördentätigkeit der erste Anwalt, der in einer
Ausländersache sein Honorar wirklich verdient habe.
Wolf wollte sich nicht mit fremden
Federn schmücken und verwies auf den qualifizierten
und aufstrebenden Referendar.
Das Assessorexamen bestand Oleg mit der Traumnote “gut”,
womit er so etwa zu den besten
2 % im Bereich des Gemeinsamen Prüfungsamtes der
Länder Hamburg, Bremen und
Schleswig-Holstein gehörte.
Obwohl Oleg ursprünglich zur Bundesbankverwaltung
wollte, entschied er sich nun doch für
den Richterdienst. Zeitweilig saß er in der
Beschwerdekammer des Obristen Redl, der ihn einmal
fürchterlich zusammenschiß,
nur weil im Rubrum eines nach dem
Wohnungseigentumsgesetz ergangenen Beschlusses einer
von 65 Vornamen nicht
ausgeschrieben, sondern nur abgekürzt war. Oberst Redl war allerdings bei allen Richtern des
Landgerichtsbezirks mit Dezernaten aus der
freiwilligen Gerichtsbarkeit gefürchtet. “Ein
Redl” war eine feststehende physikalische Einheit für die Anzahl
der Rückgaben der Akte von
der Beschwerdekammer an den Amtsrichter vor
inhaltlicher Entscheidung über den
Rechtsbehelf, weil z.B. dem Antragsteller zu Ziffer 24
noch Blatt 31 bis 37 der Akten (die kostenfreie
Klobrillenerneuerung durch den Verwalter betreffend)
auf den Caymans-Inseln
formgerecht durch Vermittlung des Auswärtigen Amtes
zuzustellen sei. Einige Amtsrichter
brachten es so gut und gern auf 8 bis 9 “Redl” in einer Sache, ohne daß
eine nachhaltige
Verbesserung der Rechtspflege durch diese Graupenzählerei
eingetreten wäre.
Als Kammervorsitzender beerbt wurde Redl von Dr. de Lage - einem alten
Hugenottensproß -, der, weil er - wie der König von Geiergrab - an
einer chronischen
Lähmung des Lachmuskels litt, regelmäßig im Filzbecker Ruderklub die “silberne Zitrone”
oder sogar den “goldenen Sauertopf” gewinnen konnte.
Derartige Preisverleihungen
beschränkten sich nicht auf Symbole des Verdrusses
oder der Humorlosigkeit, sondern auch
der Sinnenfreude, beispielsweise in Form von filigran
in Marzipan zisilierten Schwänzen aus
der Werkstatt der Weltfirma Hohenpflüger.
De Lage war und ist ein hervorragender Jurist mit
überkorrekten Manieren, der im Hinblick auf das
schlaksige Verhalten in den
Referendars-Arbeitsgemeinschaften mehrfach “mitteleuropäische
Haltung” anmahnen mußte.
Mit unerschütterlicher Buster-Keaton-Miene steuerte er
durch eine typische Juristenkarriere,
begleitet und geprägt von Perfektionszwängen und
Versagensängsten. Das sogenannte 3.
Staatsexamen war ihm erlassen worden, weil er
ersatzweise im Ministerium ein Gesetz über
die Beschaffenheit und Höhe von Hecken und Zäunen
zusammengebastelt hatte. Später – zum
Kammervorsitzenden befördert – wollte er die Änderung
des Geschäftsverteilungsplanes nicht
hinnehmen. Auf über 20 Seiten Überlastungsanzeige
nebst ärztlichen Attesten brachte er zum
Ausdruck, dem Streß einer
erstinstanzlichen Zivilkammer nicht gewachsen zu sein. Daß
er
nebenher an der ständigen Überarbeitung von zwei Kommentaren
werkelte, verschwieg er
schamvoll; aber sein direkter Vorgesetzter – Dr. Synodalis – war auch vom Stamme der
Rotarier und die Farbe des Parteibuchs war
selbstverständlich ebenfalls einheitlich schwarz.
Dr. de Lage pflegte sich als AG-Leiter mit dem Hinweis
vorzustellen, daß sich sein Name
französisch ausspreche, was den Referendar Fischbach
zu der Retourkutsche veranlaßte, sein
Name spreche sich deutsch aus. Der Hinweis des
Hugenotten auf die Aussprache seines
Namens hatte durchaus seine Berechtigung. Wolfs Vater
beispielsweise, selbstverständlich
des Französischen mächtig, sprach alle mit Filzbeck zusammenhängenden Namen gallischer
Herkunft mit Penetranz deutsch aus. Edwin vermutete
dahinter Rudimente hanseatischer
Aversion, entstanden aus der Zeit napoleonischer
Besetzung. Filzbecks Bürger waren sich
damals einig: Die Franzosen sind Kretins und können
sich nicht benehmen; selbst die
Kosaken der Armee des Zaren waren dagegen die reinsten
Gentlemen. Aber auch weit
überdurchschnittliche Juristen haben Lücken. So wußte Dr. de Lage auch nach Beförderung
zum Kammervorsitzenden und
Referendarsarbeitsgemeinschaftsleiter immer noch nicht, daß
im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach der
ZPO keine Revision stattfindet und
erst kürzlich verbreitete er in schriftlichen
Entscheidungsgründen ein “obiter dictum”
(nicht
zur eigentlichen Sache gehörender Nebensatz), nach dem
es in dem Belieben eines
Vergleichsschuldners liegen soll, die zur
Abänderungsklage des § 323 ZPO berechtigenden
tatsächlichen Umstände willkürlich herbeizuführen.
Dafür wurde er aber von seinem
Schwiegerpapa – einem rotarischen
Architekten – in die Bruderschaft der chronisch
unschuldigen Gesetzlosen gehievt.
Als Oleg als Proberichter in den Dienst des Landes
Schleswig-Holstein getreten war, hatte er
noch die Vision gehabt und sich das ehrgeizige Ziel
gesteckt, einmal Senatspräsident am
Oberlandesgericht zu werden. Daß
er mit immerhin 50 Jahren noch nicht einmal die erste Beförderungsstufe
erklommen hat, stimmt ihn natürlich verdrießlich;
besitzt er doch nicht
Edwins buddhistische Gelassenheit, dem schon während
des Studiums die grundlegende
Erleuchtung überkommen hatte, Karrieredenken und
Eitelkeit seien Teufelswerk und man
müsse sich zu allererst von dem Wert- oder Unwerturteil
seiner Mitmenschen freimachen.
Da Oleg allerdings um jeden Preis Karriere machen
wollte, hörte er nicht auf befreundete
Richterkollegen, anläßlich
der Hilfsrichtertätigkeit am OLG Swinemünde - in der
Regel eine
Beförderungsvoraussetzung - habe man zu kuschen, und
dort werde man ihm doch nur das
Rückgrat brechen wollen. Oleg entschied sich für den u.a. für Staatshaftung zuständigen Zivilsenat,
dessen Vorsitzenden ein eben nicht gerade normales
Sexualleben nachgesagt wurde.
Besondere Meriten hatte Zipfel sich in dieser
Rechtsmaterie schon erworben. Als
Einzelrichter des Landgerichts hatte er Filzbeck zur Entschädigung verurteilt, weil Schwärme
von Möwen sich nicht nur an der städtischen
Mülldeponie gütlich taten, sondern auch die
angrenzenden Getreidefelder zum Leidwesen der
Landwirte vorzeitig abernteten.
Das OLG drehte die Entscheidung zwar um; der
Bundesgerichtshof stellte Olegs
Entscheidung jedoch wieder her, und dieser Prozeß ging durch die Fachzeitschriften.
Aus Swinemünde – wo
normalerweise kein vernünftiger Mensch auch nur tot über’m
Zaun
hängen möchte - zurück war die Hilfsrichtertätigkeit
selbstverständlich erster Gesprächsstoff,
als Oleg und Edwin sich bei Gericht trafen. Ungefragt
hob Zipfel sogleich hervor, er habe sich
“das Rückgrat nicht herausoperieren lassen”, er sei um
die OLG-Abordnung aber nicht herumgekommen,
weil “er auch endlich ‘mal in der Mitte (gemeint ist:
zwischen zwei Beisitzern)
sitzen wolle.”
Klingelpütz, der etwa zeitgleich mit ihm abgeordnet war, habe
dagegen schwer gelitten und
sei kreuzunglücklich gewesen. Das Ergebnis der
neunmonatigen Tortur war mit “gut
geeignet” für Oleg eher unbefriedigend; gibt es doch
darüber hinaus noch zwei bessere
Klassifizierungen. Allerdings konnte man vermuten, daß Oleg sich tatsächlich bei den
Sklaventreibern an der Swine
nicht krummgemacht habe.
Privat pflegte Oleg vielfältige Aktivitäten, teilweise
mit großbürgerlichem Touch. Neben
Chorgesang, Rudern und Tanzen frönte er zeitweilig
auch dem Reit- und Skisport.
Als die OIc/m 25 Jahre nach
dem Abitur wieder ein Klassentreffen begoß, ließ Oleg
zu vorgerückter
Stunde seinen Frust von der Seele. Nach dem
Regierungswechsel würden nur noch
Rote und Frauen - insbesondere rote Frauen -
befördert, und er habe schon überlegt, über die
Kreissäge zu steigen oder in Casablanca eine
fachgerechte Geschlechtsumwandlung
vornehmen zu lassen, habe diesen Plan dann aber
verworfen, weil er mit seiner maskulinen
Sexualität doch noch nicht vollständig durch sei.
“Frau Ministerpräsidentin, Sie fahren das Unternehmen
Schleswig-Holstein bei rot gegen den
grünen Baum – das aber ökologisch, sozial und frauenfördernd.”
Wolfgang Kubicki
FDP-Fraktionschef Dezember 1997 im Landtag (Heide
Simonis hatte ihn zuvor mehrfach als “Hahn” oder
“Suppenhuhn” bezeichnet.
Edwin, der erst kurz zuvor aus unendlicher
Enttäuschung über die skandalösen Fehlleistungen
eines sozialdemokratischen Justizministers schweren
Herzens sein Parteibuch zurückgegeben
hatte, sekundierte mit der knappen Anmerkung:
“Was den Postenschacher angeht, sind die Roten genauso
schlimm wie die
Schwarzen.”
Oleg mußte dann aber
irgendwann Farbe bekannt haben und sich voll und ganz auf die Seite
der Schwarzen geschlagen haben. Bei den parteipolitischen
Trittbrettfahrern ging es in erster
Linie nicht um die Gesinnung, sondern um die Prognose,
wer wann an der Macht sein werde
und dann für beförderungsmäßigen
Rückenwind werde sorgen können.
Zum endgültigen Bruch zwischen Edwin und Oleg und zur Abkühlung
der Beziehung zu seinem
Stammtischbruder Christopherus Brauberger
kam es durch einen Streit zwischen den Gesellschaftern
der 1878 gegründeten Filzbecker
Traditionsfirma Alfons Plünnen Kommanditgesellschaft
(KG), die einen Autohandel mit Reparaturwerkstatt
betreibt. Vor dem Krieg war es
die Marke “Horch”; danach die Marke “Audi”, die den
familiär verbundenen Gesellschaftern
ein gutes Auskommen sicherte.
Im Jahre 1978 trat Wolfram Plünnen
als weiterer persönlich haftender Gesellschafter in die
KG ein. Nach dem Tode seines Vaters herrschte er
allein. Auch er war ein Herrenmensch mit
gutsherrlichen Attitüden, der sich bei seinem
juristischen Berater Siggi Fischkopp den letzten
Schliff und die fiesesten Tricks der “christdemokratischen”
Machtelite holte. Als
Kommanditistinnen sind an der Firma Plünnen noch die Schwestern Ulla Kuby und Inge
Brunner beteiligt, wobei letztere angeblich ihren
Anteil entgegen den Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages jedenfalls faktisch zur
Rechtswahrnehmung auf ihren Neffen
übertragen haben soll. Seit Jahren ist Wolfram
bestrebt, sich auch den Anteil seiner Tante Ulla
einzuverleiben; stößt dabei aber auf hanseatische
Gesinnung und keine Gegenliebe.
Schon im Jahre 1966 war es zu einer Auseinandersetzung
zwischen den Gesellschaftern gekommen,
die in ein Schiedsgerichtsverfahren mündete. Dieser
Streit wurde seinerzeit von dem
Senatspräsidenten und bayerischen Kürassier Mariacron durch Vergleich geschlichtet. Wolframs
Vater und Ullas Mutter kamen seinerzeit u.a. überein, daß sich - solange
Ullas Mutter
lebe - alle Kommanditistinnen nur durch einen
gemeinsamen Bevollmächtigten vertreten
lassen mußten. Diese
Vollmacht wurde Ullas Ehemann Heinrich Kuby erteilt und am
24.02.1981 beglaubigte Siggi Fischkopp
als Notar Heinrichs Bevollmächtigung durch seine
Ehefrau Ulla. Heinrich ist und war die personifizierte
Seriosität. Etwa 40 Jahre lang diente er
einem in Filzbeck
alteingesessenen Bankunternehmen, und zwar viele Jahre als Filialleiter der
Depositenkasse. Nach seinem Eintritt in den Ruhestand
war er noch anderweitig als Prokurist
tätig.
Seit dem Jahre 1982 - also über einen Zeitraum von
etwa 15 Jahren - hatte Heinrich mit ausdrücklicher
Billigung des Geschäftsführers Wolfram Plünnen für seine Ehefrau die
Richtigkeit der Bilanzen anhand der Geschäftsbücher
geprüft. Ulla war als gelernte
Krankengymnastin dazu nicht in der Lage; dazu fehlten
ihr die nötigen
betriebswirtschaftlichen Grundkenntnisse.
Nachdem Wolfram eine Betriebsprüfung des Filzbeckers Finanzamtes für die Jahre 1986 bis
1989 hinter sich hatte, begann er - finanztechnisch
und bereicherungsmäßig gesehen -, die Sau
durchs Dorf zu treiben und den Bären von der Leine zu
lassen.
Wolframs erster Nadelstich, um auch Ulla zur Aufgabe
ihres Gesellschaftsanteils zu bewegen,
zielte auf eine indirekte Ermäßigung der Gewinnanteile
seiner Tanten durch eine radikale Anhebung
seiner vorab zu entnehmenden Geschäftsführerbezüge.
Aufgrund eines von Wolfram
persönlich erteilten Auftrages, erstellte ein
international bekannter Unternehmensberater eine
Gefälligkeitsexpertise, die Wolframs Grundvergütung
von 30.000,-- DM p.a. auf 185.000,--
DM p.a. anheben sollte,
wobei allerdings hervorzuheben ist, daß Wolfram in
den drei
vorangegangenen Geschäftsjahren über die
Grundvergütung hinaus durchschnittlich
305.000,-- DM an Geschäftsführertantieme und
Gewinnanteil erhalten hatte. Die Kosten für
dieses Gefälligkeitsgutachten in Höhe von 4.600,-- DM
bestritt Wolfram verbotswidrig aus
der Gesellschaftskasse, und erst auf Heinrichs
Intervention griff er persönlich ins
Portemonnaie.
Außerdem hatte Wolfram über viele Jahre seine nicht an
der Gesellschaft beteiligte Mutter im
Wege eines Scheinarbeitsverhältnisses wirtschaftlich
bedacht, d.h. sie erhielt Lohn aus der
Firmenkasse, ohne dafür zu arbeiten. Ähnlich verhielt
es sich mit Wolframs Ehefrau, die zwar
gelegentlich gearbeitet haben soll, wobei allerdings
eine angemessene Relation von Lohn und
Arbeitsleistung ebenfalls nicht festgestellt werden
konnte.
Hinzukam, daß auch die
Begründung eines nicht nur zum Schein eingegangenen Arbeitsverhältnisses
zwischen Geschäftsführer und einem seiner Angehörigen
eines Gesellschafterbeschlusses
bedurft hätte, den Wolfram selbstverständlich
einzuholen nicht für nötig erachtet
hatte.
Während der Verhandlungen über die Erhöhung der
Geschäftsführervergütung für Wolfram,
kam es zu einem persönlichen Gespräch mit Heinrich,
der freundschaftlich und dezent die
Höhe seiner Forderung als weit überzogen kritisierte
und darauf hinwies, daß ja auch für die
Kommanditistinnen ein zumindest halbwegs angemessener
Gewinnanteil verbleiben müsse.
Darauf erwiderte Wolfram barsch:
“Ich will leben, und ich will jetzt und heute leben;
die Kommanditistinnen
interessieren mich nicht!”
Was die Sauberkeit der Trennung anwaltlicher
Vertretungsverhältnisse anbetraf, ging bei
Siggi alles durcheinander. Gleiches galt für das
Notariat. Die Kommanditgesellschaft, der geschäftsführende
Gesellschafter und die Kommanditistinnen wären vom
anwaltlichen Berufsrecht
her fein säuberlich zu trennen gewesen. Bei Siggi ging
alles drunter und drüber. Im Auftrage
von Wolfram war er ständiger Vertreter der KG.
Selbstverständlich vertrat er Wolfram
auch persönlich gegen die übrigen Gesellschafter, als
es z.B. um die Erhöhung des Geschäftsführergehaltes
ging. Für Frau Kuby beglaubigte er
gesellschaftsbezogene Vollmachten.
Für die Gesellschaft und alle Gesellschafter
beurkundete er Grundstückskaufverträge, und die
um Überprüfung gebetene Anwaltskammer hielt alles
bedenkenlos für zulässig, wobei es
nicht ausgeschlossen erschien, daß
sein Sozius Wally Lockow, der als Vorstandsmitglied
beider Kammern tätig war, seine Finger im Spiel gehabt
haben mag.
Als Herr Kuby im Jahre 1994 einen nicht gerade
unmaßgeblichen Fehler im monatlichen Finanzbericht
entdeckte, schrieb “Wolfram” dem “lieben Heinrich”
unter dem 08.11.1994 noch
in bezug auf die
Berichtigung dieses Fehlers wörtlich:
“Selbstverständlich steht Dir die Möglichkeit
jederzeit offen, die von Dir gewünschten
Unterlagen einzusehen.”
In der Zwischenzeit änderte der für die KG tätige
Steuerberater Klabauter –
“Kiwanis-Krieger” und Sigis Busenfreund - das bisher verwendete branchenübliche
Testat in
den Jahresabschlüssen in ein pflaumenweiches, was im nachherein betrachtet als Rückzug aus
der persönlichen Verantwortung gegenüber Wolframs
Machenschaften gedeutet werden muß.
Ursprünglich wurde bescheinigt:
“Die Buchführung und der Jahresabschluß
entsprechen nach dem Ergebnis meiner
pflichtgemäßen Prüfung Gesetz und
Gesellschaftsvertrag.”
Nachdem Klabauter kalte Füße
bekam, verschob er die Verantwortlichkeiten wie folgt:
“Vorstehender Jahresabschluß
wurde von uns aufgrund der Buchführung der Firma
Alfons Plünnen KG erstellt.
Wir haben die Buchführung und die Wertansätze nur insoweit
geprüft, als es sich aus den Erläuterungen ergibt.”
Klabauter war im übrigen nicht nur Siggis Parteifreund; ihre
beiden politischen Karrieren innerhalb
der Filzbecker CDU waren
darüber hinaus auf das Engste verknüpft.
Im August 1996 stellt Heinrich fest, daß der “liebe Wolfram” entgegen der eindeutigen Bestimmung
im Gesellschaftsvertrag einen Sonderkredit über
500.000,-- DM ohne
Zustimmungsbeschluß aller Gesellschafter aufgenommen hatte.
Die Angelegenheit eskalierte, als Heinrich herausfand,
daß Wolfram offenkundig
Veruntreuungen und damit verbundene
Steuerhinterziehungen in einem Umfang von
zumindest 50.000,-- DM begangen hat. Damit
korrespondieren vertrauliche Äußerungen von
Mitarbeitern der KG, Wolfram gebärde sich wie Napoleon
und sei völlig abgehoben.
“Bestes lübisches Patriziat,
sage ich dir, allererste Klasse, Ratsmitglied seit Generationen.
Aber bis in die Haarspitzen verkommen, bis zu den
Zehen korrupt! Außen hui, innen pfui. Im
Fall von Probst (Hehler von Störtebeckers
Prisen oder Kaperware) hätten wir sagen müssen:
doppelt pfui!”
Uwe Ziegler: “Die Hanse”, S. 139
Heinrichs selbstverständlich geheimgehaltenen
Prüfungsergebnisse wurden immer delikater.
Sie begründeten weiterhin den dringenden Verdacht der
Hehlerei gegenüber Siggi. Siggi
dürfte danach nämlich Leistungen der KG in einem
erheblichen Umfang erhalten haben, ohne
diese zu vergüten.
Darüber hinaus kamen unendlich viele Kleinigkeiten an
den Tag; so wurden z.B. diverse geldwerte
Leistungen an Wolframs Mutter erbracht, die
möglicherweise oder sogar
wahrscheinlich nicht auf Wolframs Privatentnahmekonto
belastet worden waren. Wolfram
wurde demzufolge aufgefordert, Ulla und Heinrich
Einsicht in Wolframs und Inges
Privatentnahmekonten zu gestatten.
Wolfram weigerte sich und unterband jedwede weitere
Prüfung der Geschäftsbücher durch
Heinrich, so daß
selbstverständlich die Alarmglocken klingelten und weiterer Unrat von
Familie Kuby vermutet werden mußte.
Die Gesellschafter hatten in einer
Schiedsgerichtsvereinbarung den ordentlichen Rechtsweg
ausgeschlossen und ein Dreier-Schiedsgericht zur
abschließenden Entscheidung (ohne Rechtsmittelmöglichkeit)
bestimmt.
Die personelle Zusammensetzung des Schiedsgerichts
bereitete unendliche Schwierigkeiten.
Frau Kuby ließ sich von Edwin Wolf vertreten; schon
sein Vater hatte die Familie seit Jahrzehnten
anwaltlich betreut. Wolf benannte für Frau Kuby den
Kollegen Christopherus Brauberger
als Beisitzer des Schiedsgerichts, da er ihm
seinerzeit noch vertraute.
Wolfram und Siggi ließen die Frist zur Benennung “ihres”
beisitzenden Schiedsrichters
fruchtlos verstreichen, weil Wolfram keine Ordnung in
seinen Dokumenten hatte. Daraufhin
beantragte Frau Kuby bei der Industrie- und
Handelskammer nach Maßgabe der Schiedsgerichtsvereinbarung
die Ersatzbenennung für Wolfram. Die IHK – unter
präsidialer Ägide des
Rotariers Dr. J. Trappe - benannte Dr. Heribert Tegtmeier, Rotarier, den pensionierten
Präsidenten des Landgerichts Filzbeck,
der seinerzeit fast OLG-Präsident geworden wäre,
wenn nicht seine Ehescheidung im Wege gestanden hätte.
Als Siggi dann aufgewacht war,
benannte er geraume Zeit nach Ablauf der dafür
maßgeblichen Frist seinen ehemaligen Sozius
Stoffel Wiederhopf, einen
arroganten Schnösel, der sich wohl nur zur Begründung eines
“Auffangsammelbeckens” von Siggi separiert hatte. Wiederhopf senior, ein frühpensionierter
Landgerichtsdirektor, war dagegen ein jovialer
wohlbeleibter Gemütsmensch, der noch bei
Wolfs Vater Anfang der 50er Jahre Repititorstunden
genommen hatte, als Edwin noch ein
kleiner lockiger Hosenmatz war.
Der nötige Ernst für die essentiellen Dinge der Justiz
hatte allerdings auch Wiederhopf senior
oft gefehlt. Als seine Zivilkammer noch im Gebäude der
Nominal-Versicherung tagte, brachte
er es ohne mit der Wimper zu zucken fertig, seine
Termine um gute 1,5 Stunden zu
überziehen. Auch neigte er dazu, die Parteien und
Anwälte zu verkaspern, wenn er sich mit
seinen Beisitzern und wichtiger Miene zur angeblichen
Zwischenberatung zurückzog;
tatsächlich aber in seinem Dienstzimmer nur Witze
erzählt oder Kaffee getrunken wurde.
Urplötzlich bat Dr. Tegtmeier
um Entpflichtung. Es bedarf keiner Hervorhebung, daß
auch er
CDU-Mitglied ist.
Braubergers und Wolfs Bemühungen um einen beiderseits akzeptablen
Vorsitzenden des
Schiedsgerichts stellten eine schwere Zangengeburt
dar.
Eisig-Fresse, der Ehemann der an anderer Stelle
beschriebenen Landrichterin, eine lange
häßliche Eierkopf-Glatze, verweigerte eine weitere
Ersatzbenennung für Dr. Tegtmeier.
Wiederhopf junior schlug im wesentlichen nur stadtbekannte
CDU-Leute vor. Oberst Redl
kam selbstverständlich nicht in Betracht, da er nach
seiner Pensionierung für Siggi gearbeitet
hatte. Dr. de Lage spielte möglicherweise noch mit dem
Gedanken, mit Siggis Hilfe einen
Senatsvorsitz in Swinemünde
zu ergattern. Dr. Buchfink erschien nicht hinreichend
qualifiziert und war auch Mitglied in der
Schwarzpartei. Seine Hilfsrichtertätigkeit in
Swinemünde soll ein Desaster gewesen sein. Als Frau Ballermann
späterhin abgeordnet war,
beschwerte sie sich tief traurig bei der
Geschäftsstelle über die vielen Korrekturen ihres
Senatspräsidenten und wurde sogleich mit dem Bemerken
getröstet:
“Ach was, Frau Ballermann, das ist doch noch gar
nichts; da hätten Sie ‘mal Urteilsentwürfe
von Dr. Buchfink sehen sollen!”
Dr. Kraushaar - ein “Lions-Löwe”
- war gründlich, fachlich nicht schlecht und hatte noch im
vorgerückten Alter bei einem Professor in Sprottenhausen
promoviert, den die Schwarzen für
solche Fälle an der Hand haben; allerdings war ihm
charakterlich nicht über den Weg zu
trauen. Kurz nach seiner Beförderung zum Vorsitzenden
Richter am LG gab er seinen
Einstand in der Runde der Karrieristen dadurch, daß er einen Wirtschaftsprüfer in Beugehaft
nahm, der kaum zweifelhaft das
Zeugnisverweigerungsrecht der steuerberatenden Berufe
hatte
und demzufolge auch binnen 48 Stunden vom OLG wieder
auf freien Fuß gesetzt wurde.
Auch Dr. Kraushaar, der feine blaue Lodenmäntel liebt,
ist eine eitle Gestalt, die berufsmäßig
erhabene Gefühle vortäuscht, in Wirklichkeit aber von
niedrigem Krämergeist beseelt ist.
Der Vorsitzende der Kammer für Handelssachen III, der “rote”
Müller hätte Wolf hundertprozentig
zugesagt. Bevor man ihm in Swinemünde
alle erdenklichen Körperteile brach und
Gemütsregungen verschüttete, war er ein fröhlicher,
hochqualifizierter Jurist, der sich in der
Referendarsarbeitsgemeinschaft gelegentlich von Edwin
eine Rothändle ausborgte, wenn ihm
seine Gitannes ausgegangen
waren. Leider winkte Müller ab; er hatte wohl mit seinem
Dezernat “genug an der Backe”.
Schließlich schlug Wiederhopf
dem Brauberger mit Bärenauge und Zipfel zwei
aufstrebende,
aber noch nicht beförderte Landrichter vor. Bärenauges
herausstechendes Merkmal war die
Lässigkeit, mit der er seine über eine Schulter
geworfene Robe zum Sitzungssaal trug. Er
hatte von Wolf vor etwa drei Jahren “etwas an die
Ohren bekommen”. In einem
Widerrufsprozeß hatte Edwin für den Beklagten darauf hingewiesen, daß der Kläger und ein
Zeuge vom Landesbauamt im Verdacht der Korruption
stünden, weil zum Nachteil des Fiskus
Stundenlohnaufträge in einem unerträglichen Ausmaß
vergeben worden waren. Bärenauge
meinte, derartiges müsse man nicht schriftsätzlich
breittreten. Wolf konterte sofort mit eisiger
Schärfe, er unterliege nicht seiner Dienstaufsicht,
jener Sachvortrag sei für den Prozeß
notwendig, und wenn er - Bärenauge - meine, Wolf habe
seine Berufspflichten verletzt, solle
er sich gefälligst an die Rechtsanwaltskammer wenden
und nicht derartigen Stuß in
Gegenwart seines Mandanten ablassen. Bärenauge
schluckte, und das Thema war damit
durch.
Der Vorschlag, Zipfel den Vorsitz anzutragen, mußte Wolf dagegen wie ein Geschenk des
Himmels erscheinen; selbstverständlich wollte Wolf
keine Begünstigung, sondern nur eine
objektive, neutrale, korrekte und gerechte
Entscheidung.
So verständigten sich die Parteien auf Zipfel, Brauberger und Wiederhopf als
Schiedsrichter.
Wolf übergab - regelmäßige Überwachung vorbehalten -
die weitere Sachbearbeitung nach
Maßgabe eines umfangreichen Aktenvermerks seinem
damaligen Partner Schnarchhorn, der
unter dem 22.10.1996 die Klage mit dem Antrag
fertigte,
die Kommanditgesellschaft zu verurteilen, Frau Kuby
und ihrem Ehemann als sachverständigem
Berater Einsicht in die Privatentnahmekonten der
übrigen Gesellschafter bezüglich
der Jahre 1992, 1993 und 1994 zu gewähren.
Die Klage war sowohl auf § 166 I, als auch auf § 166
III HGB gestützt. Nach der zuerst genannten
Vorschrift ist der Kommanditist berechtigt, die
Richtigkeit der Bilanz unter Einsicht
in die Bücher und Papiere der Gesellschaft zu prüfen;
nach der zuletzt genannten Vorschrift
hat das Gericht auf Antrag eines Kommanditisten
jederzeit die Vorlage der Bücher und
Papiere anzuordnen, wenn wichtige Gründe vorliegen.
Solche wichtigen Gründe liegen immer
dann vor, wenn der Geschäftsführung unkorrekte
Handlungen vorgeworfen werden können.
Aus naheliegenden Gründen beschränkte Frau Kuby ihren
Sachvortrag darauf, daß diverse
gesellschaftsfremde Aufwendungen vom Geschäftskonto
bestritten worden seien und verwies
insoweit exemplarisch auf Mitgliedsbeiträge für einen
Segelverein und diverse
Aufwendungen für Wolframs Mutter, z.B. für Strom,
Gebäudeversicherungen,
Fernsehgebühren, Grabpflege, usw. Rechtlich bestand
nicht der geringste Zweifel daran, daß
ein Anspruch auf Einsichtnahme in die
Privatentnahmekonten der übrigen Gesellschafter
bestand, um prüfen zu können, ob diese ohnehin schon
unzulässigen Abflüsse jedenfalls zu
einer Belastung Wolframs Privatentnahmekonto geführt
hätten oder nicht.
Während die Parteivertreter einige Schriftsätze
austauschten, beschäftigte sich das Justizministerium
seit Anfang Januar 1997 mit den skandalösen
Nebentätigkeiten des Landrichters
Schlemiehl, der mit Zipfel befreundet ist und der mit ihm seit
geraumer Zeit zusammen in der
5. Zivilkammer des Landgerichts Filzbeck
sitzt. Wie anderenorts mitgeteilt, verwaltete
Schlemiehl im Namen seiner Ehefrau über 400 Wohnungen, so daß er seinen dienstlichen
Verpflichtungen nur gelegentlich nachkommen konnte.
Wolf wurde späterhin das Gefühl
nicht los, durch die späteren von Zipfel zu
verantwortenden skandalösen Vorgänge habe er
sich nicht nur das Wohlwollen der Kanzlei Fischkopp pp. erkaufen, sondern auch ihn, seinen
alten Klassenkameraden und Ausbilder im Referendariat
weichklopfen wollen, damit dieser
seine Vorwürfe gegen Schlemiehl
zurückzieht. Diese Vermutung lag und liegt um so näher,
als der OLG-Präsident in Frankfurt a.M.
wegen weitaus geringerer Pflichtwidrigkeit bei
Vermeidung der Amtsenthebung seinen Abschied genommen
hatte.
Siggis Rechtsverteidigung für Wolfram war schwach und
stand auf ganz dünnen Beinen. Er
vertrat die abstruse Idee, die Privatentnahmekonten
unterlägen einem ähnlichen Schutz der
Privatsphäre wie ein persönliches Girokonto. Weiterhin
wollte Siggi unbedingt Heinrich als
Prüfer ausschalten, obwohl er dessen Bevollmächtigung
für die Klägerin selber beglaubigt
hatte, sein Mandant 15 Jahre lang die Prüfung durch
Heinrich gebilligt und gestattet hatte und
Wolfram darüber sogar im November 1994 ein
schriftliches Anerkenntnis abgegeben hatte.
Entsprechend blumenreich und rabulistisch fielen seine
Argumente aus. Er verstieg sich sogar
zu der Behauptung, Heinrich sei für die Einsicht in
die Geschäftsbücher charakterlich nicht
geeignet, da er von einem abgrundtiefen Mißtrauen gegen jedermann erfüllt sei. Zum einen
war dies inhaltlich ausgemachter Unfug, und selbst
wenn dies zutreffend gewesen wäre, hätte
ein solches abgrundtiefes Mißtrauen
unter Berücksichtigung der kriminellen Machenschaften
von Siggi und Wolfram unbestreitbare Berechtigung
gehabt.
Zu dem von Zipfel vorgesehenen Termin hätte Frau Kuby
wegen der Folgen einer Operation
nicht erscheinen können. Obwohl ihre Anwesenheit bei
der mündlichen Verhandlung völlig
überflüssig war, bestand Zipfel darauf. Wie sich
später herausstellte, war ihm nur daran gelegen,
zwei Keile zu treiben, und zwar einmal zwischen den
Klägervertreter und die Eheleuten
Kuby und zum anderen zwischen die Eheleute selbst.
Unter einem fadenscheinigen Vorwand ließ sich Zipfel
die entsprechende Notierung im Terminkalender
der Klägervertreter durchgeben; offenkundig nur, um
seine Umbiegetaktik darauf
einzustellen, ob Wolf oder Schnarchhorn den Termin
wahrnehmen werde.
Der Verhandlungstermin fand am 04.03.1997 in den
Geschäftsräumen der Firma Plünnen
statt.
Unmittelbar vor dem Termin lud Fischkopp
den jungen Kollegen Schnarchhorn generös zum
Kaffee ein und äußerte sich dabei mit absoluter Gewißheit, er werde den Prozeß
gewinnen,
was Schnarchhorn in diesem Zeitpunkt aufgrund seiner
gründlichen Vorbereitung für ausgeschlossen
halten mußte.
Dann folgte eine dreistündige mündliche Verhandlung,
die man bei dem eindeutigen Sachverhalt
und der eindeutigen Rechtslage in 10 Minuten hätte
erledigen können. Allerdings folgte
das Gericht der Klägerin nur in der Frage, daß die Privatentnahmekonten zu den Geschäftspapieren
im Sinne des Paragraphen 166 HGB gehörten.
Nachdem Frau Kuby persönlich bestätigt hatte, als
gelernte Krankengymnastin von Buchhaltung
absolut nichts zu verstehen, ließ Zipfel die Katze aus
dem Sack und erklärte, Frau Kuby
dürfe die Geschäftsunterlagen wohl nur persönlich oder
über einen Steuerberater einsehen;
nicht jedoch mit oder durch ihren Ehemann, wobei es
dem Gericht offenbar völlig
gleichgültig war, daß Herr
Kuby Kommanditistenvertreter nach dem Gesellschaftsvertrag war,
15 Jahre lang mit ausdrücklicher Billigung des
Geschäftsführers geprüft hatte und außerdem
noch ein relativ aktuelles schriftliches Anerkenntnis
des Geschäftsführers vorlag.
Nun wollte das Gericht unbedingt einen Vergleich
herbeiführen, der jedenfalls im Ergebnis
darauf hinauslaufen sollte, daß
Herr Kuby nie mehr in die Geschäftsbücher Einsicht nehmen
sollte. Zipfel machte sich also massiv stark dafür, daß die kriminellen Machenschaften von
Siggi und Wolfram einer fachgerechten und für Frau
Kuby kostenlosen Aufklärung entzogen
werden sollten.
Nach dem oben wörtlich mitgeteilten Klageantrag ging
es in diesem Prozeß ausschließlich um
die Einsicht in die Privatentnahmekonten der beiden
weiteren Gesellschafter für einen Zeitraum
von 3 Jahren. Siggi erklärte während der
Vergleichsverhandlungen, die Gesellschaft
werde die Kosten für einen Steuerberater nur
übernehmen, wenn sein Parteifreund Klabauter
damit beauftragt werde.
Es kam zu mehreren Unterbrechungen der mündlichen
Verhandlung, damit die Anwälte die
Vergleichsvorschläge mit den Parteien erörtern
konnten. Die Eheleute Kuby waren mit den
Vorschlägen nicht einverstanden, auch wenn es den
übrigen Verfahrensbeteiligten allmählich
gelang, ein Keil zwischen die Eheleute Kuby zu
treiben. Herr Kuby sah mit guten Gründen
keinerlei Veranlassung, sich aus seiner bisherigen
Tätigkeit herausdrängen zu lassen, nur weil
Siggi und Wolfram ihre Straftatbestände unter dem
Teppich halten wollten. Da man auch weit
nach 19.00 Uhr immer noch nicht eine vernünftige
Vergleichsebene gefunden hatte, schlug
Schnarchhorn vor, einen neuen Termin zur Fortsetzung
der mündlichen Verhandlung zu bestimmen.
Dazu war das Gericht jedoch keinesfalls bereit, weil
man “die Sache auch ohne Vergleich
noch am nämlichen Tage zum Abschluß
bringen werde”.
Wegen der Formulierung der abschließend zu stellenden
Anträge hat das Gericht den jungen
Kollegen Schnarchhorn voll in das offene Messer rennen
lassen. Weder Zipfel noch
Brauberger haben es für nötig befunden, die Klägerin bzw. den
Klägervertreter darauf
hinzuweisen, daß ein
Hilfsantrag erwogen werden sollte bezüglich der Einsichtnahme durch
einen Steuerberater. Zipfel begnügte sich mit dem
lakonischen Hinweis an den
Klägervertreter, mit seinem Antrag “stimme etwas nicht”,
ohne auch nach Rückfrage “die
Katze aus dem Sack zu lassen”, was denn daran dem Gericht
als nachbesserungsbedürftig
erschienen sei.
Selbstverständlich hat Zipfel Wolfram nicht einmal
gefragt, ob er denn in den letzten 15
Jahren auch nur in einem einzigen Fall auch nur das
Gerücht einer Indiskretion durch Herrn
Kuby wahrgenommen habe, weil er nach dem Akteninhalt
erkennen konnte, daß Heinrich
insoweit genauso verschwiegen war, wie er es 40 Jahre
lang gegenüber seinen Bankkunden
gehalten hatte.
Unabhängig von der fehlerhaften Beurteilung der
Rechtslage enthielt Zipfels Vergleichsvorschlag
eine schlimme Falle für Frau Kuby. Nach der von ihm
gewählten Formulierung hätte
nämlich die Auswahl, welcher Steuerberater tätig
werden sollte, bei Wolfram bzw. Siggi gelegen.
Es war nicht nur verdächtig, es war schon peinlich,
mit welcher Inbrunst das Schiedsgericht
Herrn Kuby aus der 15 Jahre lang unbeanstandet
vorgenommenen Prüfung heraushaben
wollte.
Am Morgen des auf die Verhandlung folgenden Tages rief
Zipfel bei Schnarchhorn an und
teilte mit, man habe nach der mündlichen Verhandlung
abschließend beraten und danach
werde die Klage abgewiesen. Wenn die Klägerin jedoch
Bereitschaft bekunden würde, den
vorgeschlagenen Vergleich doch noch zu schließen,
würde er sich gegenüber Fischkopp
starkmachen, daß der
Beklagte an den Verhandlungstisch zurückkehre. Erst wenn die
Klägerin Unterwerfung signalisieren würde, werde er Fischkopp anrufen.
Kurz vor diesem Telefonat hatte Schnarchhorn schon ein
fürchterliches Donnerwetter von
Wolf über sich ergehen lassen müssen. Wolf hatte sich
vom Termin berichten lassen und war
nicht nur über die “linke Tour” seiner angeblichen
Freunde und Kameraden empört, sondern
auch über den Umstand, daß
Schnarchhorn im Eifer des Gefechts nicht den Hilfsantrag
gestellt hatte, der der hirnrissigen Rechtsauffassung
des Schiedsgerichts entsprochen hätte.
Demzufolge versuchte Schnarchhorn in dem unmittelbar
nachfolgenden Telefonat mit Zipfel,
einen Wiedereintritt in die mündliche Verhandlung zu
erreichen. Darauf hätte die Klägerin
auch einen Anspruch gehabt, weil das Schiedsgerichts
erst in der Nachberatung die
Auslegungsfähigkeit des Klageantrags angenommen hatte
und sich für eine für die Klägerin
ungünstige Auslegung entschieden hatte.
Wegen des Anspruchs auf Wiedereröffnung der mündlichen
Verhandlung zeigte sich Zipfel
mit Zustimmung seiner Beisitzer allerdings stur, weil
er offenkundig den Braten roch und
selbstverständlich nur an seine Beförderung und seinen
Freund Schlemiehl dachte und nicht
an ein faires gesetzeskonformes Verfahren und schon
gar nicht an eine gerechte und materiell
richtige Entscheidung.
Zipfel beschränkte die Möglichkeit des Wiedereintritts
in die mündliche Verhandlung eiskalt
nur auf den Zweck eines Vergleichsschlusses. Auch dies
entspricht nicht der Zivilprozeßordnung.
Die Produktion von kaltem Fußschweiß steigerte sich an
diesem Morgen für Schnarchhorn ins
Bedenkliche. Seiner Mandantschaft
mußte er klarmachen, daß
der Prozeß den Bach hinunterzugehen
drohe und etwa 20.000,-- DM Verfahrenskosten auf die
Klägerin zukämen, wenn
man sich jetzt nicht doch noch vergleiche.
Selbstverständlich knickten die Eheleute Kuby ein,
allerdings nicht ohne abgrundtiefen Groll auf
kriminelle Mitbürger und eine noch kriminellere
Justiz.
Allerdings kam der Vergleich dann doch nicht mehr
zustande, weil Siggi im absoluten Oberwasser
schwamm und unannehmbare Zusatzbedingungen diktieren
wollte, denen Zipfel
absolut nichts entgegensetzte. Er hätte nur auf seine
Verpflichtung zum Wiedereintritt in die
mündliche Verhandlung hinweisen müssen, und schon wäre
alles glattgelaufen.
Bei allen Telefonaten zwischen Zipfel und Schnarchhorn
an diesem 05.03.1997 offenbarte
Oleg geradezu hündische Unterwürfigkeit und panische
Angst vor Fischkopp.
Wenn ihr in Rente geht, dann habt ihr solch ein‘
krummen Rücken, daß ihr euch selber einen
blasen könnt!
Horst Schimanski
Tatort-Kommissar a.D.
Soweit Artikel 103 des Grundgesetzes und § 139 ZPO das
Gericht verpflichtet, den Parteien
rechtliches Gehör zu gewähren und auf die Stellung
sachdienlicher Anträge hinzuweisen,
hatte Zipfel diese Pflicht gegenüber der Klägerin gröblichst verletzt, was um so schwerer wog,
als es über dem Schiedsgericht keine
Rechtsmittelinstanz gibt.
Spätestens seitdem die Reichsstände Kaiser Karl V vor
dem Reichstag zu Worms zwangen,
Luther vor einer beabsichtigten Verurteilung zumindest
zu Worte kommen zulassen, wissen
wir, welche zentrale Bedeutung der aus uraltem
Reichsrecht (und auch aus römischem Recht)
stammende verfassungsrechtliche - in Artikel 103
Grundgesetz garantierte - Anspruch auf
rechtliches Gehör hat. Da es für Oleg jedoch nur um
die Begünstigung des Gönners seiner
erhofften Beförderung ging, war die Sache mit dem
einstmals auf die verfassungsmäßige
Ordnung abgelegten Diensteid momentan völlig
nebensächlich.
Der wesentliche materiell-rechtliche Irrtum des
Schiedsgerichts lag in dem Mißverständnis
der Einsichtsausübung in die Geschäftsbücher
begründet. Es gibt weder ein Gesetz, noch
höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach die
Hilfsperson des Gesellschafters bei der
Einsichtnahme in die Geschäftsbücher ein Angehöriger
der rechts- oder steuerberatenden
Berufe sein müsse. Der Bundesgerichtshof spricht nur
davon, daß die sachverständige
Hilfsperson “im allgemeinen” ein Steuerberater zu sein
habe. Hintergrund dieser Feststellung
ist lediglich, daß
selbstverständlich der Kommanditist nicht den nächstbesten Stadtstreicher
anheuert, der Seiten aus dem Journal herausreißt, um
sich damit die Pfeife anzuzünden. Allerdings
kam es auf diese Problematik unter Berücksichtigung
der besonderen Rechtsverhältnisse
bezüglich des Ehemannes der Klägerin überhaupt nicht
an.
Nicht nur diverse schwerwiegende Verfahrensverstöße,
sondern auch der schriftliche Schiedsspruch
vom 18.03.1997 erfüllte - für alle drei Schiedsrichter
- den Tatbestand der Rechtsbeugung
und den objektiven Tatbestand der Strafvereitelung
jedenfalls gegenüber Zipfel und
Wiederhopf, wenn man davon ausgeht, daß
zumindest diese beiden Schiedsrichter über Siggi
oder einen ihrer Mittelsmänner gewußt
haben, was es in diesem Prozeß zu bemänteln galt.
Die apodiktisch geforderte Einschaltung eines
Steuerberaters hätte im übrigen für Wolfram
und die ihn begünstigenden Richter den wohltuenden
Effekt gehabt, daß Frau Kuby sehr
schnell auf ihr Prüfungsrecht verzichtet hätte. In den
Jahren 1993/1994 lag ihr Gewinnanteil
bei ca. 26.000,-- DM bis 30.000,-- DM. Der
erforderliche Prüfungsaufwand pro Jahr wäre
auch für einen Steuerberater kaum unter 150
Arbeitsstunden zu erfüllen gewesen. Bei einem
Stundensatz von ca. 200,-- DM hätte Frau Kuby also ihren
gesamten Gewinnanteil aufwenden
müssen, um die gehäuften Unregelmäßigkeiten in der
Geschäftsführung ihres Neffen konkret
zu erfassen.
“Für den Richter ist der Hang nach oben auch eine Form
der Käuflichkeit – und zwar die
schlimmste.”
Alexis de Tocqueville
Wohl fühlte sich Zipfel in seiner Haut offenbar nicht.
Am 11.03.1997, also zwischen Verhandlung
und schriftlicher Entscheidung traf Schnarchhorn ihn
zufällig auf dem Gerichtsflur.
Zipfel schlich sich förmlich an ihm vorbei und konnte
ihm nicht ins Gesicht sehen, als
Schnarchhorn ihn freundlich begrüßte; er war die
Inkarnation des schlechten Gewissens.
Auch Brauberger ahnte, daß er bei Wolf “verschissen” hatte. Telefonisch sprach er
zuerst mit
Schnarchhorn und fragte diesen, wie er denn diese
Niederlage verkraftet habe. Schnarchhorn
erwiderte schlagfertig, mit einem Faß
Baldrian und einem guten Psychiater werde er wohl
schon darüber hinwegkommen; er war dem älteren
Kollegen ganz besonders gram, weil dieser
ihn während der Verhandlung mehrfach nicht hatte zu
Wort kommen lassen, was überhaupt
nicht zu seiner Rolle als “Beisitzer der Klägerin” paßte. Dann ließ sich Brauberger
mit Wolf
verbinden und berichtete zur Einführung, Zipfel habe
geäußert, auch er - Christopherus -
brauche sich bei Edwin wohl nicht mehr sehen lassen.
Selbstverständlich ging Wolf davon
aus, daß Brauberger
von Zipfel und Wiederhopf überstimmt worden sei und
im übrigen sein
bestes gegeben habe, um diese Sauerei zu verhindern.
Erst einige Wochen später behauptete
Zipfel gegenüber Schnarchhorn, die Entscheidung sei
angeblich einstimmig gefallen. Wolf
hatte danach jedoch keine Lust mehr, die Richtigkeit
dieser Behauptung durch Nachfrage bei
Brauberger zu überprüfen.
Einige Tage nach der mündlichen Verhandlung berichtete
Edwin am Stammtisch - selbstverständlich
in anonymisierter Form - über diese Vorkommnisse.
Obwohl er sicherlich schon 8
Halbe im Kreuz hatte, gelang ihm ein vollständiger und
auch für Laien verständlicher Vortrag.
Namentlich genannt wurden nur Zipfel, Wiederhopf und Fischkopp. Außer
Wolf saßen fünf
von Wolf bisher als vertrauenswürdig eingestufte
Personen am Tisch. Gleichwohl muß
irgendein dummes Schwein den Inhalt dieses Referats
nach außen getragen haben, was
jedenfalls durch nachfolgende Reaktionen bestimmter
Personen offenkundig wurde.
In bezug auf Zipfel schloß Wolf sein Referat mit der Bemerkung, “wer ihm in die
Hand beiße,
dem trete er in die Eier”. Immerhin waren die
beteiligten Personen allesamt alt genug, um gut
und böse auseinander zu halten. In zwei ausführlichen
Telefonaten mußte Wolf gegenüber
Herrn Kuby Rede und Antwort stehen, wie es zu dieser
Fehlentwicklung kommen konnte.
Wolf bekundete seine absolute Erschütterung und
verwies darauf, daß er anders als Fischkopp
leider nicht in der Lage sei, “die nächste auf der ‘schwarzen
Proporzschiene’ anstehende Beförderung
zum Kammervorsitzenden zuzusagen bzw. zu verschaffen”.
Diesen Hintergrund
mußte Wolf Herrn Kuby näher erläutern, wobei Edwin
bezüglich der Zusammensetzung der
Sozietät Fischkopp pp. weiter
ausholen mußte:
Dr. Holstein - Fischkopps
Schwager und Seniorpartner - ist Aufsichtsratsmitglied in der
Genossenschaftsbank.
Fischkopp war Wirtschaftsdezernent, danach Wohnungsdezernent
und
Fraktionsführer der CDU in der Stadtvertretung; heute
ist er Aufsichtsratsvorsitzender des
städtischen Koordinierungsbüros. Wally Lockow, der dritte Mann im Bunde, ist Mitglied im
Vorstand sowohl der Anwalts- als auch der Notarkammer.
An vierter Stelle steht der Sohn
eines Nazi-Wehrmachts-Richters im Generalsrang. Der
für Zipfel besonders wichtige Thomas
Möbe steht an fünfter Stelle; er ist Mitglied des
Landtags, justizpolitischer Sprecher der CDU,
Major der Reserve, und - nun kommt’s - Mitglied im Richterwahlausschuß. Es folgt Lütt
Matten junior, der Sohn des aus den allseits bekannten
Gründen zur Vermeidung eines
Rausschmisses frühpensionierten Oberstaatsanwalts, der
sich alsbald nach seiner Demission
in die Fürstensuite der geschlossenen Abteilung der Filzbecker Psychiatrie einquartieren ließ.
An vorletzter Stelle steht der Sohn eines ehemaligen
Vizepräsidenten des Landgerichts und an
derzeit (noch) letzter Stelle steht ein
Landesvorsitzender der Jungen Union und
Generalsekretär der Landes-CDU
(...ganz viel Sekretär und nur ganz wenig General, wie
ehedem der mäßig talentierte Streber aus dem
Adenauerhaus, der, bösen Zungen zufolge, den
Dicken aus O. vor jedem Klo-Gang befragte, wieviel Blatt er verbrauchen dürfe).
Alle werden zusammengehalten durch eine gemeinsame
Schwäche für die schlimmsten
Begierden: Karrieremachen, Geldverdienen, Machtausüben
und eines Tages Rotarier werden.
Diese Laufbahn hatte Siggi absolviert. Bereits 1988
war er in den 2. Filzbecker Rotary-Club
aufgenommen worden, der sich nach dem nördlichen Stadttor
benennt. Dort trifft er sich
regelmäßig mit gutsituierten Leuten in einflußreichen Positionen, die sich gegenseitig
Geschäfte zuschanzen (“Durch Pflege der Freundschaft
als einer Gelegenheit, sich anderen
nützlich zu erweisen” – Das Ziel Nr. 2 von Rotary) und
eine sorgsam “nach unten”
abgeschirmte Geselligkeit pflegen.
Die selbsternannte Elite der Rotarier ist auch bekannt
für exquisite Manieren. Der Rotarier
und ehemalige Bundespostminister C. Schwarz-Schilling
stellte dies kürzlich unübertroffen
unter Beweis, als er vor laufenden Kameras popelte und
sich das krümelige Ergebnis sogleich
wieder einverleibte.
Wochenshow 03.10.1998
Weiterhin mußte Wolf
einräumen, sich in der charakterlichen Integrität des langjährigen Weggefährten
Zipfel gehörig verkalkuliert zu haben. Zipfel habe
offenbar jeden moralischen Anstand
über Bord geworfen. Er habe sich offenbar noch das für
die Beförderung nötige
“Ansehen” erwerben müssen, was insbesondere dadurch zu
geschehen hat, daß der beförderungswillige
Eleve zumindest einmal kräftig gegen Gesetz und
Gewissen handeln müsse, um
zu dokumentieren, daß der mafiose Kadergehorsam wichtiger ist als der Eid auf die
verfassungsmäßige Ordnung. Ignazius
von Loyola läßt grüßen.
Nicht umsonst heiße es bei
den “einfachen” Staatsanwälten in Filzbeck:
“Charakter oder Karriere!”
Wolf versicherte Herrn Kuby, man werde versuchen, eine
Regulierung der Verfahrenskosten
über die Haftpflichtversicherung des Kollegen
Schnarchhorn zu erreichen.
Für Wolf war klar, daß die Sozietät persönlich eintreten werde, wenn die Versicherung
sich
sperren sollte, auch wenn dies 15.000 bis 20.000 DM
kosten werde.
Auch Zipfel schien die Angelegenheit nicht zur Ruhe
kommen zu lassen. Immerhin noch 10
Wochen nach der Verhandlung rief er bei Schnarchhorn
an, um ihm die Ohren vollzujaulen,
ob er bzw. seine Mandanten “denn nicht mit diesem
Urteil leben könnten”. Schnarchhorn verneinte
diese Frage und wies darauf hin, daß
es ihn ganz besonders erschüttert habe, daß die
Entscheidung auf Rechtsausführungen gestützt worden
sei, die in einer dreistündigen Verhandlung
mit keinem Wort erörtert worden waren. Frau Kuby hatte
nämlich nur für drei Jahre
Einsicht in die Privatentnahmekonten verlangt und
Zipfel hatte völlig außerhalb des Streitgegenstandes
begründet, daß Herr Kuby,
der am Prozeß als Partei überhaupt nicht beteiligt
war,
keinen Anspruch darauf habe, die Geschäftsbücher der
Kommanditgesellschaft “übermäßig
gründlich zu prüfen”.
Am meisten bestürzt war Schnarchhorn nach diesem
Telefonat jedoch über Zipfels geradezu
sklavische Unterwürfigkeit Fischkopp
gegenüber, als habe er Veranlassung, vor diesem abgehalfterten
Schwadronör einen Höllenschiß zu haben.
Und wieder einmal bewahrheitete sich, was Georg
Büchner schon vor über einhundertsechzig
Jahren gesagt hat:
“Die Justiz ist die Hure der Machthaber!”
Wolfs Enttäuschung über Zipfels Verrat war nicht
allein wegen der unvertretbaren Fehlentscheidung
und den drohenden finanziellen Nachteilen für die
Kanzlei irreparabel; wenn Zipfel
sich schon so stark zu einem Unsympath
wie Siggi und den Interessen seines wenig hanseatischen
Mandanten hingezogen fühlte, hätte Edwin zumindest
einen entsprechenden Hinweis
darauf erwarten dürfen, als er ihm auf Vorschlag
seiner späteren Beisitzer das Amt des
Vorsitzenden des Schiedsgerichts antrug. Oleg hatte
Edwin also voll ins offene Messer laufen
lassen. Wolf war nicht nachtragend, aber - wie der
Volksmund schon sagt - “hinten knallt die
Peitsche”, und Edwin war sich sicher, nicht nur Zipfel
eines Tages “noch einen
wunderschönen Bonbon ans Hemd zu kleben”.
Selbstverständlich hatte sich auch der junge Kollege
Schnarchhorn - trotz aller Bösartigkeit
der übrigen Verfahrensbeteiligten - nicht eben gerade
mit Ruhm bekleckert.
Er hätte von sich aus darauf kommen können, durch
Hilfsantrag die Einsichtnahme durch
einen Steuerberater zu beantragen. Auch hätte
Schnarchhorn - was für Wolf auf der Hand lag -
auf die Idee kommen können, Herrn Kuby noch in einer
Verhandlungspause als buchhalterische
Hilfskraft für die Kanzlei einzustellen, ihn sofort zu
vergattern und damit eine
gesetzliche Geheimhaltungspflicht für den Mitarbeiter
eines Rechtsanwalts zu begründen.
Gegenüber den Sauereien der übrigen
Verfahrensbeteiligten waren dies allerdings
unbestreitbar läßliche
Sünden.
Wenn wir daran denken, wieviel
ehrenwerte charakterstarke Menschen damals durch den
Radikalen-Erlaß, der nun, viele Jahre zu spät, vom Europäischen
Gerichtshof gekippt wurde,
vom öffentlichen Dienst ferngehalten wurden, wäre
Zipfels Entfernung aus dem Dienst die
einzig adäquate Sanktion.
An einem Samstag Mitte Juni 1997 traf Schnarchhorn
Familie Schlemiehl an der Kasse im
Plaza-Supermarkt im Stadtteil Hudekamp.
Unser emsiger Wohnungsverwalter hatte nicht
etwa die wöchentliche Lebensmittelration im Gitterwagen,
sondern (nur) 15 Buddeln Wermut
und eine Tüte Chips. Schlemiehl
bemerkte, daß Schnarchhorn seine Gesichtszüge nur mit
Not
unter Kontrolle halten konnte und rechtfertigte die “Batterie
Granaten” mit einem angeblich
bevorstehenden Skandinavienurlaub, wobei er zart
errötete.
Dabei sollte Schlemiehl bei
seiner rezidivierenden Rheumaerkrankung - die ihn
außer seiner
Hausverwaltertätigkeit oft genug von den richterlichen
Dienstgeschäften abhielt - nun
wirklich den Alkohol - und dann noch solche Möbelbeize
strikt meiden.
PS.:
Das “dumme Schwein”, das Edwins vertrauliche
Schilderung am juristischen Stammtisch
anderweitig herausposaunt hat, ist zwischenzeitlich –
trotz übler Ablenkungsmanöver –
identifiziert. Wolf konnte nicht wissen, daß diese, sich bevorzugt zwischen Baum und Borke
aufhaltende, Schludertante einem namhaften
Service-Club angehört und ihm der “größte
Unsympath zwischen Ostsee und Elbe” mehr am Herzen lag, als
sein langjähriger
Weggefährte, von dem er selber noch kurz zuvor im “Turnerheim”
bekundete, ohne Edwin
wäre er nie geworden, was er heute sei.
“Gewöhnlich sind es die Streber, Karrieremacher und,
allgemein gesprochen, die Menschen
ohne Charakter, die am bereitwilligsten in Geheimorganisationen
eintreten: wir werden es
leicht haben, sie zu leiten und durch den Mechanismus
unserer geplanten Maschinerie in
Gang bringen zu lassen.”
Henry Ford: “Der internationale Jude”
“Die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau
wird uns um so eher gelingen, je eher
wir jenes radikale Element aufbrechen, das die
Männerbünde im Innersten zusammenhält.”
Johannes Rau, Bundespräsident, ehemals
Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen
“Die Kirche muß kämpfen.
Aber nicht mehr der Kommunismus ist der Feind, sondern
geheimbündlerische Logen und Orden....”
Leoluca Orlando
Bürgermeister von Palermo – Nummer eins auf der
Todesliste der Cosa Nostra
Als ein noch größerer Charakter- und
Kameradenschwächling erwies sich Edgar Strecker. Für
welchen Judaslohn auch immer, begann er, Edwin
auszuspionieren, versuchte, ihn zu
Straftaten anzustiften, verleumdete einen
Kommilitonen, obwohl der ihm eine
“vollbefriedigende”
Examenshausarbeit als Vorlage überlassen hatte, ließ sich von Edwin
53.000,00 DM schenken und war nicht einmal bereit, für
ihn auch nur ein einziges
Telefongespräch zu führen.
Die mafiosen Nebelschwaden ,
welche das Komplott verhüllten und Edwins Erkenntnis
desselben verhinderten, lichteten sich erst nach
Jahresfrist. Über den Gartenzaun erfuhr Wolf
im August 1998, daß Fischkopp Rotarier sei. Braubergers
Halbbruder, der den väterlichen
Elektroladen in den Konkurs geführt hatte und sich von
dem ehrenwerten Direktor des
Filzbecker Arbeitsgerichtes fragen lassen mußte,
ob er genauso behandelt werden wolle, wie
er mit seinen Arbeitnehmern umzugehen pflege, gehörte
ebenfalls zur selbsternannten Elite,
die bezeichnenderweise in Chikago gegründet wurde. Braubergers anderer Halbbruder war
im ersten Anlauf durchs zweite Examen geflogen, hatte
dafür aber einen
6-Wochen-Doktortitel aus Graz. Seine erste Anstellung
fand er im Souterrain von Dr.
Trommler, ebenfalls Rotarier. Danach wurde er Sozius
von Klara Eiderstedt-Klabunde
(Ehemann + Schwiegervater = Rotarier) und Friedel Cyprie, dessen Opa nach einem
allerdings unzutreffenden Gerücht als Oberstleutnant
und Verbindungsoffizier den 1.
Weltkrieg an der Westfront dadurch vergeigt haben
soll, daß er den Vormarsch der 1. Armee
auf Paris stoppte. Cyprie
ist ebenfalls Rotarier, was ihn allerdings nicht hinderte, kräftig
außerhalb des Gewinnverteilungsschlüssels in die Sozietätskasse zu greifen.
“Rotary und Lions sind jüdisch kontrollierte Logen,
die 1905 und 1917 in Chicago aus der
rein jüdischen B’nai B’rith Loge hervorgegangen sind, der nur reinrassige Juden
angehören,
die auch zumindest den 20. Freimaurergrad inne haben.”
Jan van Helsing (d.i.: Jan Udo Holey):
Geheimgesellschaften Band II
Die Fortsetzung dieser “Theater”-Episode wird der
geneigte Leser im II. Band der
“Rechtsbeugermafia” im Kapitel “Das Triumvirat – IM
Sekretär, IM Notar und IM
Köhnlechner” finden. Wobei im Vorgriff darauf mitzuteilen ist, daß Zipfel schon im
Dezember 1998 den unverdienten Lohn für seine
illegalen Machenschaften erhielt und
außerhalb der hergebrachten Beförderungsgrundsätze zum
Kammervorsitzenden ernannt
wurde. Fischkopps
Hilfstruppen waren also schneller als dieses Buch. Vorsitzender des
Richterwahlausschusses ist der Justizminister, der in
Anlehnung an seine Chefin (“Häuptling
spitze Zunge”) nun “Häuptling gerade Furche” genannt
werden darf.
“Wahre Tugend erwächst nur aus dem Kampf mit dem
Bösen.”
Fidel Castro