Die Welt ist ein Theater, und die Bösen bekommen Recht

oder

Um jeden Preis endlich in der Mitte sitzen

Oleg Zipfel, Wally Lockow und Edwin Wolf kannten sich, seit sie gemeinsam im Jahre 1959

auf Filzbecks “Erste Anstalt”, die Heinrich-Heine-Oberrealschule kamen. Über die neun

Schuljahre und das eher locker als leistungsorientiert erworbene Abitur hinaus, verband sie

die Vorliebe für den Rudersport. Wally und Edwin waren technisch filigrane Leichtgewichte

und in der damals über 100 Mitglieder zählenden Ruderriege so ziemlich das einzige Team,

das “Anton”, den alten schweren Plastikrennzweier, der seine Trimmung bereits weitgehend

eingebüßt hatte, trotz des im Kanal wegen seiner betonierten Ufer üblichen Kabbelwassers

selbst dann “zum Stehen” brachten, wenn das Boot auf Riemen geriggt war. Eines sonnigen

Tages hätte das Vergnügen allerdings fast ein jähes Ende gefunden, als Wolf, am

Steuerbordriemen für das Steuern verantwortlich, Anton, Wally und sich um ein Haar unter

eine Schute manövriert hätte, deren Rudergänger offenkundig betrunken oder eingenickert

gewesen sein mußte.

Oleg dagegen hielt es mehr mit bulliger Kraftentfaltung und lag schon zum Ende der Mittelstufe

weit über der 65 kg-Grenze der Leichtgewichtsklasse. Der Versuchung des unter den

Händen des Könners mit graziler Leichtigkeit dahingleitenden Skiffs “Pünktchen” erlag Oleg

nur einmal. Der Steg der Filzbecker Rudergesellschaft war gut besucht, als er nach etwa 50

Metern die Ballastlage seiner Hoden optimiert hatte und eine Show abziehen wollte, in dem er

anfing, “Dicke”- d.h. volle Kraft - zu rudern. Schon beim dritten oder vierten Zug fing er

einen Krebs, d.h. ein Skull wurde durch eine kleine Welle abrupt gebremst und Oleg fiel unter

dem Hohngelächter der Riegen- und Vereinsmitglieder in den Bach.

Die weitgehende Selbstverwaltung der Ruderriege erprobte praktische Demokratie, auch wenn

die Schüler häufig ausgebremst wurden. Als wieder einmal das Geld für eine Neuanschaffung

zusammengeschnorrt worden war, bereitete die Namensgebung des Bootes heikle Debatten. In

der Zeit, als Edwin im Vorstand der Riege mitwirkte, konnte ein formverleimter Gigzweier

von der Eulenhausener Qualitätsfirma Kalupke & Co. erstanden werden, den es noch zu

taufen galt. Noch einige Jahre vor der Denkschrift der Evangelischen Kirche Deutschlands

zum deutsch-polnischen Verhältnis und zur Oder-Neiße-Grenze, stieß der vom Protektor der

Riege vorgetragene Wunsch der Sponsoren, das Boot “Kolberg” zu nennen, auf erheblichen

Widerstand vieler Riegenmitglieder, wo doch allein schon die Assoziation zu dem

gleichnamigen Nazi-Durchhaltefilm unsere polnischen Nachbarn hätte provozieren können.

Allerdings siegte der Revanchismus über die Völkerfreundschaft und den klaren

Menschenverstand; die alten Herren und Förderer setzten sich durch, weil Geld nun mal die

Welt regiert.

Wenn Zipfel eine Trainingsvereinbarung verschwitzt hatte, war er der König der

Ausreden-Erfinder; einmal behauptete er sogar, er habe nicht kommen können, weil ihm zu

Hause ein Ofen auf den Fuß gefallen sei. Dies korrespondierte mit der Einschätzung des

“alten Kämpfers” und gemeinsamen Klassenlehrers Wibö; als Zipfel ihn wieder einmal im

Matheunterricht mit einem völlig unkonventionellen Lösungsvorschlag überraschte,

kommentierte der Pauker zur allgemeinen Belustigung trocken:

“Oleg, Deine Gedanken sind genauso kraus wie Deine Haare!”

Seinerzeit mußte Wibö seine gesamte mathematische Didaktik aufbieten, um der oft lustlosen

Truppe die Feinheiten der Infinitesimalrechnung näherzubringen.

BolleHamkens, aus altem mecklenburgischen Landarbeiteradel, bot experimentelle Physik

vom Feinsten auch in freiwilligen Nachmittagskursen.

Studienassessor Hartenstein beglückte, als Walter von der Vogelweide und das Mittelhochdeutsche

auf dem Lehrplan stand, mit Minnegedichten auf Schallplatte; bei dem oberschwul

vorgetragenen Refrain auf “...tandaradei” lag die halbe Klasse unter den Tischen und hielt sich

vor Lachen die Bäuche.

Oberstudienrat Dr. Qualmpinsel, genannt Giftzwerg, hatte einen Buckel wie “Klein Zack”,

sabberte, unterrichtete Philosophie und Deutsch, vergötterte Ortega y Gasset, las “Deutsche

National- und Soldatenzeitung” und beschimpfte Günter Grass wegen seiner Blechtrommel

als Pornographen.

Karl D. Firnis führte gefühlvoll ein in die Walhalla deutscher und europäischer Historie mit

philosophischen und geistesgeschichtlichen Exkursen über die jesuitische “reservatio mentalis”,

Hölderlins “dulce et decore pro patria mori”, die Helden von Langemarck und die ebenfalls

1914 eingetretene Not, die angeblich kein Gebot kennen und Völkerrecht brechen durfte;

der Opfergang des Leonidas bei Thermopylai, Jüngers “Stahlgewitter” und “Das Volk ohne

Raum” kamen ebenso zu Wort. Der Geist eines ganz bestimmten professoralen Mentors aus

Sprottenhausen war unverkennbar und die normative Kraft des Faktischen hatte besonderes

Gewicht.

Zu den schönsten Erlebnissen der Schulzeit zählten die Wanderfahrten, gleich, ob es zum

Domstätter See, zum Schalensee, ans offene Meer oder zum Kappelsberg ging.

Wardermünde - Filzbecks einstmals schöne Tochter am Meer - war die Krönung. Der Wasserweg

dorthin war mit etwa 25 km relativ kurz, gleichwohl aber beschwerlich, weil die Boote

häufig nördlich von Staber-Huk Wasser übernahmen, so daß das Gepäck brackig

durchfeuchtet wurde. Schorsch Bademantel - so hieß der heute am Niederrhein tätige

Amtsrichter wegen einer Sonderangebots-Sammelbestellung hübschhäßlicher Frotteejacken

von C & A - und Edwin waren schon damals umsichtiger und schafften Staber-Huk ohne

Havarie mit der “Mecklenburg”, einem altgedienten D.-Zweier, der sich den kurzen -

teilweise schon gischtbildenden - Wellen vor der nahen See besser als die Vierer anpaßte und

außerdem noch mit einer Bugabdeckung gesichert werden konnte.

Die sonnigen Tage an der See, weit weg von nörgelnden Eltern, waren herrlich. Die Ruderer

trieben auf beiden Seiten der Wardermündung ihr Unwesen und kauften sich für 98 Pfennige

die eine oder andere Flasche eines gar köstlichen Kommodenlacks, der - insbesondere an frischer

Luft - so wunderbar dun machte. Auch die ersten skandinavischen Pornohefte machten

die Runde, wobei der Name des Kameraden, der damit im Zelt heftig onanierend angetroffen

wurde, selbstverständlich für immer ungenannt bleiben wird. Goldengel Bratenklau aus

“Michels Turnerheim” hatte diesen Kernbereich menschlicher Lebensfreude schon deftig auf

den Punkt gebracht:

“Geilheit ist keine Schande!”

“Jede Verachtung des geschlechtlichen Lebens ist die eigentliche Sünde wider den heiligen

Geist des Lebens.”

Friedrich Nietzsche, Nihilist, Syphilitiker, Übermensch, genialer Philosoph und visionärer

Gedankenspieler

Nach den Sommerferien begann wieder der alte Trott.

Auch sonst war die Kameradschaft in der Klasse vorbildlich. Es herrschte kein primitiver

Korpsgeist, aber eine allgemeine Hilfsbereitschaft und ein Zusammenhalt, wenn es Ärger mit

dem einen oder anderen Pauker gab und die Schüler sich mit guten Gründen im Recht wähnen

durften.

Wichtig für den Zusammenhalt war auch, daß der gesellschaftliche Hintergrund des

Elternhauses den Schülern der “c/m” gleichgültig war. Erst im nachherein hat Wolf dies so

erkannt; damals hatte man darüber keinen Gedanken verloren. Man bewunderte zwar den

BMW V8 Super des Heilpraktikers oder den Daimler Benz 300 des

Maschinenfabrikdirektors; aber nicht als Statussymbole oder Markenprodukte, sondern als

formschöne Ergebnisse deutscher Ingenieurskunst, die man selber so früh wie möglich auch

einmal probefahren wollte. Eigene Motorisierung war Mitte der 60er Jahre ein kaum

erfüllbarer Traum. Wolf hatte sich allerdings schon mit 15 Jahren durch Zeitungsaustragen

und Mithilfe in einer Stoffelhausener Staudengärtnerei bei einem Stundenlohn von 1,80 DM

den stolzen Betrag von 1.100,-- DM zusammengespart und hatte damit bei seinem Onkel

Heini in Kornstadt zu einem Freundschaftspreis eine nagelneue chromblitzende Hercules K 50

erstanden. Ein wahrer Traum von einem Kleinkraftrad. Heini hätte Edwin auch eine Kreidler

oder Zündapp - auf der Heinis Sohn Rolf zweimal Weltmeister, zehnmal Europameister und

vierzehnmal Deutscher Meister wurde - verkaufen können; aber der robuste Sachs-Motor mit

der erst kurz zuvor von 4,5 PS auf 5,2 PS heraufgesetzten Leistung war das entscheidende

Argument. Noch mit rotem Nummernschild hatte Edwin allerdings das Pech, mit einer

Geschwindigkeit von 80 km/h bei erlaubten 50 km/h erwischt zu werden. Wolf senior war

konsequent und verhinderte die Zulassung, so daß Edwin die Legitimation zur Benutzung der

Hercules in den nächsten Monaten allein aus seinem Führerschein herleiten mußte, bis seine

liebe Mutter sich erbarmte und das gute Stück auf ihren Namen zuließ.

Noch toller trieb es Klassenkamerad Gunther - der “Schöne” genannt. Ein reicher Onkel aus

Amerika hatte in der Garage seiner Eltern einen bildschönen Mercedes abgestellt, der nur einige

Wochen im Jahr vom Eigentümer genutzt wurde und sonst sinnlos und traurig vor sich

hin möffelte.

Obwohl gerade erst 16 Jahre alt und selbstverständlich ohne die passende Fahrerlaubnis, kam

Adonis Gunther in schöner Regelmäßigkeit mit dem Daimler im Ruderhaus vorgefahren, und

die Herzen der Jungruderinnen flogen im zu wie die gebratenen Tauben im Schlaraffenland.

Auch Oleg hatte es gut zu Hause. Sein Vater war irgendwie ein uriger Typ, der Altstadthäuser

billig erwarb, auffixte und dann rentierlich abgab. Nebenher betrieb er in der Kötergasse/Ecke

Weintraubengang das Schmuddelfilmkino “Rio Bravo”, noch mit Ofenheizung im

Zuschauerraum. Später wurde eine ehemalige Dorfschmiede nahe Staber-Huk erworben; der

dortige Altenpflegebetrieb jedoch bald eingestellt, weil Senioren eben nicht nach Rosenlaub,

Lavendel und Kölnisch Wasser riechen. Seitdem warf sich Zipfel senior auf die Graphologie.

Alle 24 Kameraden packten das Abitur, und alle müssen dieser Schule Dankbarkeit und Respekt

zollen für die Vermittlung von Bildung, Verantwortungsgefühl und einiger

abendländischer Tugenden mehr.

Danach kam für viele der Wehrdienst. Wohl nur drei Mitschüler machten den Reserveoffizier.

Wally mußte nicht zum Bund, weil er den “Scheuermann” hatte, mit dem er allerdings jahrelang

vorzüglich hatte rudern können.

Oleg fiel beim Fahnenjunkerlehrgang durch, weil er ein Maschinengewehr-Nest in einen

Baum postierte, und Wolf verweigerte nach einigen Monaten den Waffendienst mit all den

Scherereien, die man damals noch in solchen Fällen später Einsicht über sich ergehen lassen

mußte.

Der dem Gewissensprüfungsausschuß vorsitzende Regierungsrat aus dem Bundesverteidigungsministerium

wollte Edwin zwar partout nicht anerkennen, wurde aber von seinen beiden

Beisitzern überstimmt. All dies war Edwin eine Lehre; auch späterhin machte er nichts mehr,

was ihm gegen den Strich ging und schon gar nicht ließ er sich seine Ecken und Kanten abfeilen.

Der Zoff mit der schleswig-holsteinischen Justiz war also vorprogrammiert.

Wolf bewarb sich sogleich erfolgreich um eine Zivildienststelle bei der Diakonie in Hamburg.

Als Wally schon mit dem vierten Semester begann, entschied Oleg sich erst einmal für eine

Banklehre, wo er seine spätere Ehefrau kennenlernte.

Alle drei - Oleg, Wally und Edwin - wurden Juristen. Die Anwaltsstation im Referendariat

absolvierte Oleg bei Edwin. Zipfel war mit Abstand der Befähigste von einem guten Dutzend

Referendaren, die Edwin auszubilden gehabt hatte. Eine Glanzleistung blieb Wolf in

Erinnerung: Ausländer- und Asylsachen lehnte Wolf grundsätzlich ab, weil er sich aufs

Zivilrecht spezialisiert hatte und weil der Gesetzgeber bezüglich unserer ausländischen

Mitbürger alle fünf Minuten die Rechtsquellen änderte. Nun hatte er aber eine türkische

Ehescheidung zu bearbeiten und dem Mandanten drohte Ausweisung, u.a., weil er seine

zwölfjährige Tochter befummelt haben sollte. Oleg legte einen Schriftsatzentwurf an die Ausländerbehörde

vor, der dazu führte, daß der zuständige Sachbearbeiter bei Wolf anrief, um

mitzuteilen, er sei nach langjähriger Behördentätigkeit der erste Anwalt, der in einer

Ausländersache sein Honorar wirklich verdient habe. Wolf wollte sich nicht mit fremden

Federn schmücken und verwies auf den qualifizierten und aufstrebenden Referendar.

Das Assessorexamen bestand Oleg mit der Traumnote “gut”, womit er so etwa zu den besten

2 % im Bereich des Gemeinsamen Prüfungsamtes der Länder Hamburg, Bremen und

Schleswig-Holstein gehörte.

Obwohl Oleg ursprünglich zur Bundesbankverwaltung wollte, entschied er sich nun doch für

den Richterdienst. Zeitweilig saß er in der Beschwerdekammer des Obristen Redl, der ihn einmal

fürchterlich zusammenschiß, nur weil im Rubrum eines nach dem

Wohnungseigentumsgesetz ergangenen Beschlusses einer von 65 Vornamen nicht

ausgeschrieben, sondern nur abgekürzt war. Oberst Redl war allerdings bei allen Richtern des

Landgerichtsbezirks mit Dezernaten aus der freiwilligen Gerichtsbarkeit gefürchtet. “Ein

Redl” war eine feststehende physikalische Einheit für die Anzahl der Rückgaben der Akte von

der Beschwerdekammer an den Amtsrichter vor inhaltlicher Entscheidung über den

Rechtsbehelf, weil z.B. dem Antragsteller zu Ziffer 24 noch Blatt 31 bis 37 der Akten (die kostenfreie

Klobrillenerneuerung durch den Verwalter betreffend) auf den Caymans-Inseln

formgerecht durch Vermittlung des Auswärtigen Amtes zuzustellen sei. Einige Amtsrichter

brachten es so gut und gern auf 8 bis 9 “Redl” in einer Sache, ohne daß eine nachhaltige

Verbesserung der Rechtspflege durch diese Graupenzählerei eingetreten wäre.

Als Kammervorsitzender beerbt wurde Redl von Dr. de Lage - einem alten

Hugenottensproß -, der, weil er - wie der König von Geiergrab - an einer chronischen

Lähmung des Lachmuskels litt, regelmäßig im Filzbecker Ruderklub die “silberne Zitrone”

oder sogar den “goldenen Sauertopf” gewinnen konnte. Derartige Preisverleihungen

beschränkten sich nicht auf Symbole des Verdrusses oder der Humorlosigkeit, sondern auch

der Sinnenfreude, beispielsweise in Form von filigran in Marzipan zisilierten Schwänzen aus

der Werkstatt der Weltfirma Hohenpflüger. De Lage war und ist ein hervorragender Jurist mit

überkorrekten Manieren, der im Hinblick auf das schlaksige Verhalten in den

Referendars-Arbeitsgemeinschaften mehrfach “mitteleuropäische Haltung” anmahnen mußte.

Mit unerschütterlicher Buster-Keaton-Miene steuerte er durch eine typische Juristenkarriere,

begleitet und geprägt von Perfektionszwängen und Versagensängsten. Das sogenannte 3.

Staatsexamen war ihm erlassen worden, weil er ersatzweise im Ministerium ein Gesetz über

die Beschaffenheit und Höhe von Hecken und Zäunen zusammengebastelt hatte. Später – zum

Kammervorsitzenden befördert – wollte er die Änderung des Geschäftsverteilungsplanes nicht

hinnehmen. Auf über 20 Seiten Überlastungsanzeige nebst ärztlichen Attesten brachte er zum

Ausdruck, dem Streß einer erstinstanzlichen Zivilkammer nicht gewachsen zu sein. Daß er

nebenher an der ständigen Überarbeitung von zwei Kommentaren werkelte, verschwieg er

schamvoll; aber sein direkter Vorgesetzter – Dr. Synodalis – war auch vom Stamme der

Rotarier und die Farbe des Parteibuchs war selbstverständlich ebenfalls einheitlich schwarz.

Dr. de Lage pflegte sich als AG-Leiter mit dem Hinweis vorzustellen, daß sich sein Name

französisch ausspreche, was den Referendar Fischbach zu der Retourkutsche veranlaßte, sein

Name spreche sich deutsch aus. Der Hinweis des Hugenotten auf die Aussprache seines

Namens hatte durchaus seine Berechtigung. Wolfs Vater beispielsweise, selbstverständlich

des Französischen mächtig, sprach alle mit Filzbeck zusammenhängenden Namen gallischer

Herkunft mit Penetranz deutsch aus. Edwin vermutete dahinter Rudimente hanseatischer

Aversion, entstanden aus der Zeit napoleonischer Besetzung. Filzbecks Bürger waren sich

damals einig: Die Franzosen sind Kretins und können sich nicht benehmen; selbst die

Kosaken der Armee des Zaren waren dagegen die reinsten Gentlemen. Aber auch weit

überdurchschnittliche Juristen haben Lücken. So wußte Dr. de Lage auch nach Beförderung

zum Kammervorsitzenden und Referendarsarbeitsgemeinschaftsleiter immer noch nicht, daß

im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach der ZPO keine Revision stattfindet und

erst kürzlich verbreitete er in schriftlichen Entscheidungsgründen ein “obiter dictum” (nicht

zur eigentlichen Sache gehörender Nebensatz), nach dem es in dem Belieben eines

Vergleichsschuldners liegen soll, die zur Abänderungsklage des § 323 ZPO berechtigenden

tatsächlichen Umstände willkürlich herbeizuführen. Dafür wurde er aber von seinem

Schwiegerpapa – einem rotarischen Architekten – in die Bruderschaft der chronisch

unschuldigen Gesetzlosen gehievt.

Als Oleg als Proberichter in den Dienst des Landes Schleswig-Holstein getreten war, hatte er

noch die Vision gehabt und sich das ehrgeizige Ziel gesteckt, einmal Senatspräsident am

Oberlandesgericht zu werden. Daß er mit immerhin 50 Jahren noch nicht einmal die erste Beförderungsstufe

erklommen hat, stimmt ihn natürlich verdrießlich; besitzt er doch nicht

Edwins buddhistische Gelassenheit, dem schon während des Studiums die grundlegende

Erleuchtung überkommen hatte, Karrieredenken und Eitelkeit seien Teufelswerk und man

müsse sich zu allererst von dem Wert- oder Unwerturteil seiner Mitmenschen freimachen.

Da Oleg allerdings um jeden Preis Karriere machen wollte, hörte er nicht auf befreundete

Richterkollegen, anläßlich der Hilfsrichtertätigkeit am OLG Swinemünde - in der Regel eine

Beförderungsvoraussetzung - habe man zu kuschen, und dort werde man ihm doch nur das

Rückgrat brechen wollen. Oleg entschied sich für den u.a. für Staatshaftung zuständigen Zivilsenat,

dessen Vorsitzenden ein eben nicht gerade normales Sexualleben nachgesagt wurde.

Besondere Meriten hatte Zipfel sich in dieser Rechtsmaterie schon erworben. Als

Einzelrichter des Landgerichts hatte er Filzbeck zur Entschädigung verurteilt, weil Schwärme

von Möwen sich nicht nur an der städtischen Mülldeponie gütlich taten, sondern auch die

angrenzenden Getreidefelder zum Leidwesen der Landwirte vorzeitig abernteten.

Das OLG drehte die Entscheidung zwar um; der Bundesgerichtshof stellte Olegs

Entscheidung jedoch wieder her, und dieser Prozeß ging durch die Fachzeitschriften.

Aus Swinemünde – wo normalerweise kein vernünftiger Mensch auch nur tot über’m Zaun

hängen möchte - zurück war die Hilfsrichtertätigkeit selbstverständlich erster Gesprächsstoff,

als Oleg und Edwin sich bei Gericht trafen. Ungefragt hob Zipfel sogleich hervor, er habe sich

“das Rückgrat nicht herausoperieren lassen”, er sei um die OLG-Abordnung aber nicht herumgekommen,

weil “er auch endlich ‘mal in der Mitte (gemeint ist: zwischen zwei Beisitzern)

sitzen wolle.”

Klingelpütz, der etwa zeitgleich mit ihm abgeordnet war, habe dagegen schwer gelitten und

sei kreuzunglücklich gewesen. Das Ergebnis der neunmonatigen Tortur war mit “gut

geeignet” für Oleg eher unbefriedigend; gibt es doch darüber hinaus noch zwei bessere

Klassifizierungen. Allerdings konnte man vermuten, daß Oleg sich tatsächlich bei den

Sklaventreibern an der Swine nicht krummgemacht habe.

Privat pflegte Oleg vielfältige Aktivitäten, teilweise mit großbürgerlichem Touch. Neben

Chorgesang, Rudern und Tanzen frönte er zeitweilig auch dem Reit- und Skisport.

Als die OIc/m 25 Jahre nach dem Abitur wieder ein Klassentreffen begoß, ließ Oleg zu vorgerückter

Stunde seinen Frust von der Seele. Nach dem Regierungswechsel würden nur noch

Rote und Frauen - insbesondere rote Frauen - befördert, und er habe schon überlegt, über die

Kreissäge zu steigen oder in Casablanca eine fachgerechte Geschlechtsumwandlung

vornehmen zu lassen, habe diesen Plan dann aber verworfen, weil er mit seiner maskulinen

Sexualität doch noch nicht vollständig durch sei.

“Frau Ministerpräsidentin, Sie fahren das Unternehmen Schleswig-Holstein bei rot gegen den

grünen Baum – das aber ökologisch, sozial und frauenfördernd.”

Wolfgang Kubicki

FDP-Fraktionschef Dezember 1997 im Landtag (Heide Simonis hatte ihn zuvor mehrfach als “Hahn” oder

“Suppenhuhn” bezeichnet.

Edwin, der erst kurz zuvor aus unendlicher Enttäuschung über die skandalösen Fehlleistungen

eines sozialdemokratischen Justizministers schweren Herzens sein Parteibuch zurückgegeben

hatte, sekundierte mit der knappen Anmerkung:

“Was den Postenschacher angeht, sind die Roten genauso schlimm wie die

Schwarzen.”

Oleg mußte dann aber irgendwann Farbe bekannt haben und sich voll und ganz auf die Seite

der Schwarzen geschlagen haben. Bei den parteipolitischen Trittbrettfahrern ging es in erster

Linie nicht um die Gesinnung, sondern um die Prognose, wer wann an der Macht sein werde

und dann für beförderungsmäßigen Rückenwind werde sorgen können.

Zum endgültigen Bruch zwischen Edwin und Oleg und zur Abkühlung der Beziehung zu seinem

Stammtischbruder Christopherus Brauberger kam es durch einen Streit zwischen den Gesellschaftern

der 1878 gegründeten Filzbecker Traditionsfirma Alfons Plünnen Kommanditgesellschaft

(KG), die einen Autohandel mit Reparaturwerkstatt betreibt. Vor dem Krieg war es

die Marke “Horch”; danach die Marke “Audi”, die den familiär verbundenen Gesellschaftern

ein gutes Auskommen sicherte.

Im Jahre 1978 trat Wolfram Plünnen als weiterer persönlich haftender Gesellschafter in die

KG ein. Nach dem Tode seines Vaters herrschte er allein. Auch er war ein Herrenmensch mit

gutsherrlichen Attitüden, der sich bei seinem juristischen Berater Siggi Fischkopp den letzten

Schliff und die fiesesten Tricks der “christdemokratischen” Machtelite holte. Als

Kommanditistinnen sind an der Firma Plünnen noch die Schwestern Ulla Kuby und Inge

Brunner beteiligt, wobei letztere angeblich ihren Anteil entgegen den Bestimmungen des

Gesellschaftsvertrages jedenfalls faktisch zur Rechtswahrnehmung auf ihren Neffen

übertragen haben soll. Seit Jahren ist Wolfram bestrebt, sich auch den Anteil seiner Tante Ulla

einzuverleiben; stößt dabei aber auf hanseatische Gesinnung und keine Gegenliebe.

Schon im Jahre 1966 war es zu einer Auseinandersetzung zwischen den Gesellschaftern gekommen,

die in ein Schiedsgerichtsverfahren mündete. Dieser Streit wurde seinerzeit von dem

Senatspräsidenten und bayerischen Kürassier Mariacron durch Vergleich geschlichtet. Wolframs

Vater und Ullas Mutter kamen seinerzeit u.a. überein, daß sich - solange Ullas Mutter

lebe - alle Kommanditistinnen nur durch einen gemeinsamen Bevollmächtigten vertreten

lassen mußten. Diese Vollmacht wurde Ullas Ehemann Heinrich Kuby erteilt und am

24.02.1981 beglaubigte Siggi Fischkopp als Notar Heinrichs Bevollmächtigung durch seine

Ehefrau Ulla. Heinrich ist und war die personifizierte Seriosität. Etwa 40 Jahre lang diente er

einem in Filzbeck alteingesessenen Bankunternehmen, und zwar viele Jahre als Filialleiter der

Depositenkasse. Nach seinem Eintritt in den Ruhestand war er noch anderweitig als Prokurist

tätig.

Seit dem Jahre 1982 - also über einen Zeitraum von etwa 15 Jahren - hatte Heinrich mit ausdrücklicher

Billigung des Geschäftsführers Wolfram Plünnen für seine Ehefrau die

Richtigkeit der Bilanzen anhand der Geschäftsbücher geprüft. Ulla war als gelernte

Krankengymnastin dazu nicht in der Lage; dazu fehlten ihr die nötigen

betriebswirtschaftlichen Grundkenntnisse.

Nachdem Wolfram eine Betriebsprüfung des Filzbeckers Finanzamtes für die Jahre 1986 bis

1989 hinter sich hatte, begann er - finanztechnisch und bereicherungsmäßig gesehen -, die Sau

durchs Dorf zu treiben und den Bären von der Leine zu lassen.

Wolframs erster Nadelstich, um auch Ulla zur Aufgabe ihres Gesellschaftsanteils zu bewegen,

zielte auf eine indirekte Ermäßigung der Gewinnanteile seiner Tanten durch eine radikale Anhebung

seiner vorab zu entnehmenden Geschäftsführerbezüge. Aufgrund eines von Wolfram

persönlich erteilten Auftrages, erstellte ein international bekannter Unternehmensberater eine

Gefälligkeitsexpertise, die Wolframs Grundvergütung von 30.000,-- DM p.a. auf 185.000,--

DM p.a. anheben sollte, wobei allerdings hervorzuheben ist, daß Wolfram in den drei

vorangegangenen Geschäftsjahren über die Grundvergütung hinaus durchschnittlich

305.000,-- DM an Geschäftsführertantieme und Gewinnanteil erhalten hatte. Die Kosten für

dieses Gefälligkeitsgutachten in Höhe von 4.600,-- DM bestritt Wolfram verbotswidrig aus

der Gesellschaftskasse, und erst auf Heinrichs Intervention griff er persönlich ins

Portemonnaie.

Außerdem hatte Wolfram über viele Jahre seine nicht an der Gesellschaft beteiligte Mutter im

Wege eines Scheinarbeitsverhältnisses wirtschaftlich bedacht, d.h. sie erhielt Lohn aus der

Firmenkasse, ohne dafür zu arbeiten. Ähnlich verhielt es sich mit Wolframs Ehefrau, die zwar

gelegentlich gearbeitet haben soll, wobei allerdings eine angemessene Relation von Lohn und

Arbeitsleistung ebenfalls nicht festgestellt werden konnte.

Hinzukam, daß auch die Begründung eines nicht nur zum Schein eingegangenen Arbeitsverhältnisses

zwischen Geschäftsführer und einem seiner Angehörigen eines Gesellschafterbeschlusses

bedurft hätte, den Wolfram selbstverständlich einzuholen nicht für nötig erachtet

hatte.

Während der Verhandlungen über die Erhöhung der Geschäftsführervergütung für Wolfram,

kam es zu einem persönlichen Gespräch mit Heinrich, der freundschaftlich und dezent die

Höhe seiner Forderung als weit überzogen kritisierte und darauf hinwies, daß ja auch für die

Kommanditistinnen ein zumindest halbwegs angemessener Gewinnanteil verbleiben müsse.

Darauf erwiderte Wolfram barsch:

“Ich will leben, und ich will jetzt und heute leben; die Kommanditistinnen

interessieren mich nicht!”

Was die Sauberkeit der Trennung anwaltlicher Vertretungsverhältnisse anbetraf, ging bei

Siggi alles durcheinander. Gleiches galt für das Notariat. Die Kommanditgesellschaft, der geschäftsführende

Gesellschafter und die Kommanditistinnen wären vom anwaltlichen Berufsrecht

her fein säuberlich zu trennen gewesen. Bei Siggi ging alles drunter und drüber. Im Auftrage

von Wolfram war er ständiger Vertreter der KG. Selbstverständlich vertrat er Wolfram

auch persönlich gegen die übrigen Gesellschafter, als es z.B. um die Erhöhung des Geschäftsführergehaltes

ging. Für Frau Kuby beglaubigte er gesellschaftsbezogene Vollmachten.

Für die Gesellschaft und alle Gesellschafter beurkundete er Grundstückskaufverträge, und die

um Überprüfung gebetene Anwaltskammer hielt alles bedenkenlos für zulässig, wobei es

nicht ausgeschlossen erschien, daß sein Sozius Wally Lockow, der als Vorstandsmitglied

beider Kammern tätig war, seine Finger im Spiel gehabt haben mag.

Als Herr Kuby im Jahre 1994 einen nicht gerade unmaßgeblichen Fehler im monatlichen Finanzbericht

entdeckte, schrieb “Wolfram” dem “lieben Heinrich” unter dem 08.11.1994 noch

in bezug auf die Berichtigung dieses Fehlers wörtlich:

“Selbstverständlich steht Dir die Möglichkeit jederzeit offen, die von Dir gewünschten

Unterlagen einzusehen.”

In der Zwischenzeit änderte der für die KG tätige Steuerberater Klabauter

Kiwanis-Krieger” und Sigis Busenfreund - das bisher verwendete branchenübliche Testat in

den Jahresabschlüssen in ein pflaumenweiches, was im nachherein betrachtet als Rückzug aus

der persönlichen Verantwortung gegenüber Wolframs Machenschaften gedeutet werden muß.

Ursprünglich wurde bescheinigt:

“Die Buchführung und der Jahresabschluß entsprechen nach dem Ergebnis meiner

pflichtgemäßen Prüfung Gesetz und Gesellschaftsvertrag.”

Nachdem Klabauter kalte Füße bekam, verschob er die Verantwortlichkeiten wie folgt:

“Vorstehender Jahresabschluß wurde von uns aufgrund der Buchführung der Firma

Alfons Plünnen KG erstellt. Wir haben die Buchführung und die Wertansätze nur insoweit

geprüft, als es sich aus den Erläuterungen ergibt.”

Klabauter war im übrigen nicht nur Siggis Parteifreund; ihre beiden politischen Karrieren innerhalb

der Filzbecker CDU waren darüber hinaus auf das Engste verknüpft.

Im August 1996 stellt Heinrich fest, daß der “liebe Wolfram” entgegen der eindeutigen Bestimmung

im Gesellschaftsvertrag einen Sonderkredit über 500.000,-- DM ohne

Zustimmungsbeschluß aller Gesellschafter aufgenommen hatte.

Die Angelegenheit eskalierte, als Heinrich herausfand, daß Wolfram offenkundig

Veruntreuungen und damit verbundene Steuerhinterziehungen in einem Umfang von

zumindest 50.000,-- DM begangen hat. Damit korrespondieren vertrauliche Äußerungen von

Mitarbeitern der KG, Wolfram gebärde sich wie Napoleon und sei völlig abgehoben.

“Bestes lübisches Patriziat, sage ich dir, allererste Klasse, Ratsmitglied seit Generationen.

Aber bis in die Haarspitzen verkommen, bis zu den Zehen korrupt! Außen hui, innen pfui. Im

Fall von Probst (Hehler von Störtebeckers Prisen oder Kaperware) hätten wir sagen müssen:

doppelt pfui!”

Uwe Ziegler: “Die Hanse”, S. 139

Heinrichs selbstverständlich geheimgehaltenen Prüfungsergebnisse wurden immer delikater.

Sie begründeten weiterhin den dringenden Verdacht der Hehlerei gegenüber Siggi. Siggi

dürfte danach nämlich Leistungen der KG in einem erheblichen Umfang erhalten haben, ohne

diese zu vergüten.

Darüber hinaus kamen unendlich viele Kleinigkeiten an den Tag; so wurden z.B. diverse geldwerte

Leistungen an Wolframs Mutter erbracht, die möglicherweise oder sogar

wahrscheinlich nicht auf Wolframs Privatentnahmekonto belastet worden waren. Wolfram

wurde demzufolge aufgefordert, Ulla und Heinrich Einsicht in Wolframs und Inges

Privatentnahmekonten zu gestatten.

Wolfram weigerte sich und unterband jedwede weitere Prüfung der Geschäftsbücher durch

Heinrich, so daß selbstverständlich die Alarmglocken klingelten und weiterer Unrat von

Familie Kuby vermutet werden mußte.

Die Gesellschafter hatten in einer Schiedsgerichtsvereinbarung den ordentlichen Rechtsweg

ausgeschlossen und ein Dreier-Schiedsgericht zur abschließenden Entscheidung (ohne Rechtsmittelmöglichkeit)

bestimmt.

Die personelle Zusammensetzung des Schiedsgerichts bereitete unendliche Schwierigkeiten.

Frau Kuby ließ sich von Edwin Wolf vertreten; schon sein Vater hatte die Familie seit Jahrzehnten

anwaltlich betreut. Wolf benannte für Frau Kuby den Kollegen Christopherus Brauberger

als Beisitzer des Schiedsgerichts, da er ihm seinerzeit noch vertraute.

Wolfram und Siggi ließen die Frist zur Benennung “ihres” beisitzenden Schiedsrichters

fruchtlos verstreichen, weil Wolfram keine Ordnung in seinen Dokumenten hatte. Daraufhin

beantragte Frau Kuby bei der Industrie- und Handelskammer nach Maßgabe der Schiedsgerichtsvereinbarung

die Ersatzbenennung für Wolfram. Die IHK – unter präsidialer Ägide des

Rotariers Dr. J. Trappe - benannte Dr. Heribert Tegtmeier, Rotarier, den pensionierten

Präsidenten des Landgerichts Filzbeck, der seinerzeit fast OLG-Präsident geworden wäre,

wenn nicht seine Ehescheidung im Wege gestanden hätte. Als Siggi dann aufgewacht war,

benannte er geraume Zeit nach Ablauf der dafür maßgeblichen Frist seinen ehemaligen Sozius

Stoffel Wiederhopf, einen arroganten Schnösel, der sich wohl nur zur Begründung eines

“Auffangsammelbeckens” von Siggi separiert hatte. Wiederhopf senior, ein frühpensionierter

Landgerichtsdirektor, war dagegen ein jovialer wohlbeleibter Gemütsmensch, der noch bei

Wolfs Vater Anfang der 50er Jahre Repititorstunden genommen hatte, als Edwin noch ein

kleiner lockiger Hosenmatz war.

Der nötige Ernst für die essentiellen Dinge der Justiz hatte allerdings auch Wiederhopf senior

oft gefehlt. Als seine Zivilkammer noch im Gebäude der Nominal-Versicherung tagte, brachte

er es ohne mit der Wimper zu zucken fertig, seine Termine um gute 1,5 Stunden zu

überziehen. Auch neigte er dazu, die Parteien und Anwälte zu verkaspern, wenn er sich mit

seinen Beisitzern und wichtiger Miene zur angeblichen Zwischenberatung zurückzog;

tatsächlich aber in seinem Dienstzimmer nur Witze erzählt oder Kaffee getrunken wurde.

Urplötzlich bat Dr. Tegtmeier um Entpflichtung. Es bedarf keiner Hervorhebung, daß auch er

CDU-Mitglied ist.

Braubergers und Wolfs Bemühungen um einen beiderseits akzeptablen Vorsitzenden des

Schiedsgerichts stellten eine schwere Zangengeburt dar.

Eisig-Fresse, der Ehemann der an anderer Stelle beschriebenen Landrichterin, eine lange

häßliche Eierkopf-Glatze, verweigerte eine weitere Ersatzbenennung für Dr. Tegtmeier.

Wiederhopf junior schlug im wesentlichen nur stadtbekannte CDU-Leute vor. Oberst Redl

kam selbstverständlich nicht in Betracht, da er nach seiner Pensionierung für Siggi gearbeitet

hatte. Dr. de Lage spielte möglicherweise noch mit dem Gedanken, mit Siggis Hilfe einen

Senatsvorsitz in Swinemünde zu ergattern. Dr. Buchfink erschien nicht hinreichend

qualifiziert und war auch Mitglied in der Schwarzpartei. Seine Hilfsrichtertätigkeit in

Swinemünde soll ein Desaster gewesen sein. Als Frau Ballermann späterhin abgeordnet war,

beschwerte sie sich tief traurig bei der Geschäftsstelle über die vielen Korrekturen ihres

Senatspräsidenten und wurde sogleich mit dem Bemerken getröstet:

“Ach was, Frau Ballermann, das ist doch noch gar nichts; da hätten Sie ‘mal Urteilsentwürfe

von Dr. Buchfink sehen sollen!”

Dr. Kraushaar - ein “Lions-Löwe” - war gründlich, fachlich nicht schlecht und hatte noch im

vorgerückten Alter bei einem Professor in Sprottenhausen promoviert, den die Schwarzen für

solche Fälle an der Hand haben; allerdings war ihm charakterlich nicht über den Weg zu

trauen. Kurz nach seiner Beförderung zum Vorsitzenden Richter am LG gab er seinen

Einstand in der Runde der Karrieristen dadurch, daß er einen Wirtschaftsprüfer in Beugehaft

nahm, der kaum zweifelhaft das Zeugnisverweigerungsrecht der steuerberatenden Berufe hatte

und demzufolge auch binnen 48 Stunden vom OLG wieder auf freien Fuß gesetzt wurde.

Auch Dr. Kraushaar, der feine blaue Lodenmäntel liebt, ist eine eitle Gestalt, die berufsmäßig

erhabene Gefühle vortäuscht, in Wirklichkeit aber von niedrigem Krämergeist beseelt ist.

Der Vorsitzende der Kammer für Handelssachen III, der “rote” Müller hätte Wolf hundertprozentig

zugesagt. Bevor man ihm in Swinemünde alle erdenklichen Körperteile brach und

Gemütsregungen verschüttete, war er ein fröhlicher, hochqualifizierter Jurist, der sich in der

Referendarsarbeitsgemeinschaft gelegentlich von Edwin eine Rothändle ausborgte, wenn ihm

seine Gitannes ausgegangen waren. Leider winkte Müller ab; er hatte wohl mit seinem

Dezernat “genug an der Backe”.

Schließlich schlug Wiederhopf dem Brauberger mit Bärenauge und Zipfel zwei aufstrebende,

aber noch nicht beförderte Landrichter vor. Bärenauges herausstechendes Merkmal war die

Lässigkeit, mit der er seine über eine Schulter geworfene Robe zum Sitzungssaal trug. Er

hatte von Wolf vor etwa drei Jahren “etwas an die Ohren bekommen”. In einem

Widerrufsprozeß hatte Edwin für den Beklagten darauf hingewiesen, daß der Kläger und ein

Zeuge vom Landesbauamt im Verdacht der Korruption stünden, weil zum Nachteil des Fiskus

Stundenlohnaufträge in einem unerträglichen Ausmaß vergeben worden waren. Bärenauge

meinte, derartiges müsse man nicht schriftsätzlich breittreten. Wolf konterte sofort mit eisiger

Schärfe, er unterliege nicht seiner Dienstaufsicht, jener Sachvortrag sei für den Prozeß

notwendig, und wenn er - Bärenauge - meine, Wolf habe seine Berufspflichten verletzt, solle

er sich gefälligst an die Rechtsanwaltskammer wenden und nicht derartigen Stuß in

Gegenwart seines Mandanten ablassen. Bärenauge schluckte, und das Thema war damit

durch.

Der Vorschlag, Zipfel den Vorsitz anzutragen, mußte Wolf dagegen wie ein Geschenk des

Himmels erscheinen; selbstverständlich wollte Wolf keine Begünstigung, sondern nur eine

objektive, neutrale, korrekte und gerechte Entscheidung.

So verständigten sich die Parteien auf Zipfel, Brauberger und Wiederhopf als Schiedsrichter.

Wolf übergab - regelmäßige Überwachung vorbehalten - die weitere Sachbearbeitung nach

Maßgabe eines umfangreichen Aktenvermerks seinem damaligen Partner Schnarchhorn, der

unter dem 22.10.1996 die Klage mit dem Antrag fertigte,

die Kommanditgesellschaft zu verurteilen, Frau Kuby und ihrem Ehemann als sachverständigem

Berater Einsicht in die Privatentnahmekonten der übrigen Gesellschafter bezüglich

der Jahre 1992, 1993 und 1994 zu gewähren.

Die Klage war sowohl auf § 166 I, als auch auf § 166 III HGB gestützt. Nach der zuerst genannten

Vorschrift ist der Kommanditist berechtigt, die Richtigkeit der Bilanz unter Einsicht

in die Bücher und Papiere der Gesellschaft zu prüfen; nach der zuletzt genannten Vorschrift

hat das Gericht auf Antrag eines Kommanditisten jederzeit die Vorlage der Bücher und

Papiere anzuordnen, wenn wichtige Gründe vorliegen. Solche wichtigen Gründe liegen immer

dann vor, wenn der Geschäftsführung unkorrekte Handlungen vorgeworfen werden können.

Aus naheliegenden Gründen beschränkte Frau Kuby ihren Sachvortrag darauf, daß diverse

gesellschaftsfremde Aufwendungen vom Geschäftskonto bestritten worden seien und verwies

insoweit exemplarisch auf Mitgliedsbeiträge für einen Segelverein und diverse

Aufwendungen für Wolframs Mutter, z.B. für Strom, Gebäudeversicherungen,

Fernsehgebühren, Grabpflege, usw. Rechtlich bestand nicht der geringste Zweifel daran, daß

ein Anspruch auf Einsichtnahme in die Privatentnahmekonten der übrigen Gesellschafter

bestand, um prüfen zu können, ob diese ohnehin schon unzulässigen Abflüsse jedenfalls zu

einer Belastung Wolframs Privatentnahmekonto geführt hätten oder nicht.

Während die Parteivertreter einige Schriftsätze austauschten, beschäftigte sich das Justizministerium

seit Anfang Januar 1997 mit den skandalösen Nebentätigkeiten des Landrichters

Schlemiehl, der mit Zipfel befreundet ist und der mit ihm seit geraumer Zeit zusammen in der

5. Zivilkammer des Landgerichts Filzbeck sitzt. Wie anderenorts mitgeteilt, verwaltete

Schlemiehl im Namen seiner Ehefrau über 400 Wohnungen, so daß er seinen dienstlichen

Verpflichtungen nur gelegentlich nachkommen konnte. Wolf wurde späterhin das Gefühl

nicht los, durch die späteren von Zipfel zu verantwortenden skandalösen Vorgänge habe er

sich nicht nur das Wohlwollen der Kanzlei Fischkopp pp. erkaufen, sondern auch ihn, seinen

alten Klassenkameraden und Ausbilder im Referendariat weichklopfen wollen, damit dieser

seine Vorwürfe gegen Schlemiehl zurückzieht. Diese Vermutung lag und liegt um so näher,

als der OLG-Präsident in Frankfurt a.M. wegen weitaus geringerer Pflichtwidrigkeit bei

Vermeidung der Amtsenthebung seinen Abschied genommen hatte.

Siggis Rechtsverteidigung für Wolfram war schwach und stand auf ganz dünnen Beinen. Er

vertrat die abstruse Idee, die Privatentnahmekonten unterlägen einem ähnlichen Schutz der

Privatsphäre wie ein persönliches Girokonto. Weiterhin wollte Siggi unbedingt Heinrich als

Prüfer ausschalten, obwohl er dessen Bevollmächtigung für die Klägerin selber beglaubigt

hatte, sein Mandant 15 Jahre lang die Prüfung durch Heinrich gebilligt und gestattet hatte und

Wolfram darüber sogar im November 1994 ein schriftliches Anerkenntnis abgegeben hatte.

Entsprechend blumenreich und rabulistisch fielen seine Argumente aus. Er verstieg sich sogar

zu der Behauptung, Heinrich sei für die Einsicht in die Geschäftsbücher charakterlich nicht

geeignet, da er von einem abgrundtiefen Mißtrauen gegen jedermann erfüllt sei. Zum einen

war dies inhaltlich ausgemachter Unfug, und selbst wenn dies zutreffend gewesen wäre, hätte

ein solches abgrundtiefes Mißtrauen unter Berücksichtigung der kriminellen Machenschaften

von Siggi und Wolfram unbestreitbare Berechtigung gehabt.

Zu dem von Zipfel vorgesehenen Termin hätte Frau Kuby wegen der Folgen einer Operation

nicht erscheinen können. Obwohl ihre Anwesenheit bei der mündlichen Verhandlung völlig

überflüssig war, bestand Zipfel darauf. Wie sich später herausstellte, war ihm nur daran gelegen,

zwei Keile zu treiben, und zwar einmal zwischen den Klägervertreter und die Eheleuten

Kuby und zum anderen zwischen die Eheleute selbst.

Unter einem fadenscheinigen Vorwand ließ sich Zipfel die entsprechende Notierung im Terminkalender

der Klägervertreter durchgeben; offenkundig nur, um seine Umbiegetaktik darauf

einzustellen, ob Wolf oder Schnarchhorn den Termin wahrnehmen werde.

Der Verhandlungstermin fand am 04.03.1997 in den Geschäftsräumen der Firma Plünnen

statt.

Unmittelbar vor dem Termin lud Fischkopp den jungen Kollegen Schnarchhorn generös zum

Kaffee ein und äußerte sich dabei mit absoluter Gewißheit, er werde den Prozeß gewinnen,

was Schnarchhorn in diesem Zeitpunkt aufgrund seiner gründlichen Vorbereitung für ausgeschlossen

halten mußte.

Dann folgte eine dreistündige mündliche Verhandlung, die man bei dem eindeutigen Sachverhalt

und der eindeutigen Rechtslage in 10 Minuten hätte erledigen können. Allerdings folgte

das Gericht der Klägerin nur in der Frage, daß die Privatentnahmekonten zu den Geschäftspapieren

im Sinne des Paragraphen 166 HGB gehörten.

Nachdem Frau Kuby persönlich bestätigt hatte, als gelernte Krankengymnastin von Buchhaltung

absolut nichts zu verstehen, ließ Zipfel die Katze aus dem Sack und erklärte, Frau Kuby

dürfe die Geschäftsunterlagen wohl nur persönlich oder über einen Steuerberater einsehen;

nicht jedoch mit oder durch ihren Ehemann, wobei es dem Gericht offenbar völlig

gleichgültig war, daß Herr Kuby Kommanditistenvertreter nach dem Gesellschaftsvertrag war,

15 Jahre lang mit ausdrücklicher Billigung des Geschäftsführers geprüft hatte und außerdem

noch ein relativ aktuelles schriftliches Anerkenntnis des Geschäftsführers vorlag.

Nun wollte das Gericht unbedingt einen Vergleich herbeiführen, der jedenfalls im Ergebnis

darauf hinauslaufen sollte, daß Herr Kuby nie mehr in die Geschäftsbücher Einsicht nehmen

sollte. Zipfel machte sich also massiv stark dafür, daß die kriminellen Machenschaften von

Siggi und Wolfram einer fachgerechten und für Frau Kuby kostenlosen Aufklärung entzogen

werden sollten.

Nach dem oben wörtlich mitgeteilten Klageantrag ging es in diesem Prozeß ausschließlich um

die Einsicht in die Privatentnahmekonten der beiden weiteren Gesellschafter für einen Zeitraum

von 3 Jahren. Siggi erklärte während der Vergleichsverhandlungen, die Gesellschaft

werde die Kosten für einen Steuerberater nur übernehmen, wenn sein Parteifreund Klabauter

damit beauftragt werde.

Es kam zu mehreren Unterbrechungen der mündlichen Verhandlung, damit die Anwälte die

Vergleichsvorschläge mit den Parteien erörtern konnten. Die Eheleute Kuby waren mit den

Vorschlägen nicht einverstanden, auch wenn es den übrigen Verfahrensbeteiligten allmählich

gelang, ein Keil zwischen die Eheleute Kuby zu treiben. Herr Kuby sah mit guten Gründen

keinerlei Veranlassung, sich aus seiner bisherigen Tätigkeit herausdrängen zu lassen, nur weil

Siggi und Wolfram ihre Straftatbestände unter dem Teppich halten wollten. Da man auch weit

nach 19.00 Uhr immer noch nicht eine vernünftige Vergleichsebene gefunden hatte, schlug

Schnarchhorn vor, einen neuen Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung zu bestimmen.

Dazu war das Gericht jedoch keinesfalls bereit, weil man “die Sache auch ohne Vergleich

noch am nämlichen Tage zum Abschluß bringen werde”.

Wegen der Formulierung der abschließend zu stellenden Anträge hat das Gericht den jungen

Kollegen Schnarchhorn voll in das offene Messer rennen lassen. Weder Zipfel noch

Brauberger haben es für nötig befunden, die Klägerin bzw. den Klägervertreter darauf

hinzuweisen, daß ein Hilfsantrag erwogen werden sollte bezüglich der Einsichtnahme durch

einen Steuerberater. Zipfel begnügte sich mit dem lakonischen Hinweis an den

Klägervertreter, mit seinem Antrag “stimme etwas nicht”, ohne auch nach Rückfrage “die

Katze aus dem Sack zu lassen”, was denn daran dem Gericht als nachbesserungsbedürftig

erschienen sei.

Selbstverständlich hat Zipfel Wolfram nicht einmal gefragt, ob er denn in den letzten 15

Jahren auch nur in einem einzigen Fall auch nur das Gerücht einer Indiskretion durch Herrn

Kuby wahrgenommen habe, weil er nach dem Akteninhalt erkennen konnte, daß Heinrich

insoweit genauso verschwiegen war, wie er es 40 Jahre lang gegenüber seinen Bankkunden

gehalten hatte.

Unabhängig von der fehlerhaften Beurteilung der Rechtslage enthielt Zipfels Vergleichsvorschlag

eine schlimme Falle für Frau Kuby. Nach der von ihm gewählten Formulierung hätte

nämlich die Auswahl, welcher Steuerberater tätig werden sollte, bei Wolfram bzw. Siggi gelegen.

Es war nicht nur verdächtig, es war schon peinlich, mit welcher Inbrunst das Schiedsgericht

Herrn Kuby aus der 15 Jahre lang unbeanstandet vorgenommenen Prüfung heraushaben

wollte.

Am Morgen des auf die Verhandlung folgenden Tages rief Zipfel bei Schnarchhorn an und

teilte mit, man habe nach der mündlichen Verhandlung abschließend beraten und danach

werde die Klage abgewiesen. Wenn die Klägerin jedoch Bereitschaft bekunden würde, den

vorgeschlagenen Vergleich doch noch zu schließen, würde er sich gegenüber Fischkopp

starkmachen, daß der Beklagte an den Verhandlungstisch zurückkehre. Erst wenn die

Klägerin Unterwerfung signalisieren würde, werde er Fischkopp anrufen.

Kurz vor diesem Telefonat hatte Schnarchhorn schon ein fürchterliches Donnerwetter von

Wolf über sich ergehen lassen müssen. Wolf hatte sich vom Termin berichten lassen und war

nicht nur über die “linke Tour” seiner angeblichen Freunde und Kameraden empört, sondern

auch über den Umstand, daß Schnarchhorn im Eifer des Gefechts nicht den Hilfsantrag

gestellt hatte, der der hirnrissigen Rechtsauffassung des Schiedsgerichts entsprochen hätte.

Demzufolge versuchte Schnarchhorn in dem unmittelbar nachfolgenden Telefonat mit Zipfel,

einen Wiedereintritt in die mündliche Verhandlung zu erreichen. Darauf hätte die Klägerin

auch einen Anspruch gehabt, weil das Schiedsgerichts erst in der Nachberatung die

Auslegungsfähigkeit des Klageantrags angenommen hatte und sich für eine für die Klägerin

ungünstige Auslegung entschieden hatte.

Wegen des Anspruchs auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung zeigte sich Zipfel

mit Zustimmung seiner Beisitzer allerdings stur, weil er offenkundig den Braten roch und

selbstverständlich nur an seine Beförderung und seinen Freund Schlemiehl dachte und nicht

an ein faires gesetzeskonformes Verfahren und schon gar nicht an eine gerechte und materiell

richtige Entscheidung.

Zipfel beschränkte die Möglichkeit des Wiedereintritts in die mündliche Verhandlung eiskalt

nur auf den Zweck eines Vergleichsschlusses. Auch dies entspricht nicht der Zivilprozeßordnung.

Die Produktion von kaltem Fußschweiß steigerte sich an diesem Morgen für Schnarchhorn ins

Bedenkliche. Seiner Mandantschaft mußte er klarmachen, daß der Prozeß den Bach hinunterzugehen

drohe und etwa 20.000,-- DM Verfahrenskosten auf die Klägerin zukämen, wenn

man sich jetzt nicht doch noch vergleiche. Selbstverständlich knickten die Eheleute Kuby ein,

allerdings nicht ohne abgrundtiefen Groll auf kriminelle Mitbürger und eine noch kriminellere

Justiz.

Allerdings kam der Vergleich dann doch nicht mehr zustande, weil Siggi im absoluten Oberwasser

schwamm und unannehmbare Zusatzbedingungen diktieren wollte, denen Zipfel

absolut nichts entgegensetzte. Er hätte nur auf seine Verpflichtung zum Wiedereintritt in die

mündliche Verhandlung hinweisen müssen, und schon wäre alles glattgelaufen.

Bei allen Telefonaten zwischen Zipfel und Schnarchhorn an diesem 05.03.1997 offenbarte

Oleg geradezu hündische Unterwürfigkeit und panische Angst vor Fischkopp.

Wenn ihr in Rente geht, dann habt ihr solch ein‘ krummen Rücken, daß ihr euch selber einen

blasen könnt!

Horst Schimanski

Tatort-Kommissar a.D.

Soweit Artikel 103 des Grundgesetzes und § 139 ZPO das Gericht verpflichtet, den Parteien

rechtliches Gehör zu gewähren und auf die Stellung sachdienlicher Anträge hinzuweisen,

hatte Zipfel diese Pflicht gegenüber der Klägerin gröblichst verletzt, was um so schwerer wog,

als es über dem Schiedsgericht keine Rechtsmittelinstanz gibt.

Spätestens seitdem die Reichsstände Kaiser Karl V vor dem Reichstag zu Worms zwangen,

Luther vor einer beabsichtigten Verurteilung zumindest zu Worte kommen zulassen, wissen

wir, welche zentrale Bedeutung der aus uraltem Reichsrecht (und auch aus römischem Recht)

stammende verfassungsrechtliche - in Artikel 103 Grundgesetz garantierte - Anspruch auf

rechtliches Gehör hat. Da es für Oleg jedoch nur um die Begünstigung des Gönners seiner

erhofften Beförderung ging, war die Sache mit dem einstmals auf die verfassungsmäßige

Ordnung abgelegten Diensteid momentan völlig nebensächlich.

Der wesentliche materiell-rechtliche Irrtum des Schiedsgerichts lag in dem Mißverständnis

der Einsichtsausübung in die Geschäftsbücher begründet. Es gibt weder ein Gesetz, noch

höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach die Hilfsperson des Gesellschafters bei der

Einsichtnahme in die Geschäftsbücher ein Angehöriger der rechts- oder steuerberatenden

Berufe sein müsse. Der Bundesgerichtshof spricht nur davon, daß die sachverständige

Hilfsperson “im allgemeinen” ein Steuerberater zu sein habe. Hintergrund dieser Feststellung

ist lediglich, daß selbstverständlich der Kommanditist nicht den nächstbesten Stadtstreicher

anheuert, der Seiten aus dem Journal herausreißt, um sich damit die Pfeife anzuzünden. Allerdings

kam es auf diese Problematik unter Berücksichtigung der besonderen Rechtsverhältnisse

bezüglich des Ehemannes der Klägerin überhaupt nicht an.

Nicht nur diverse schwerwiegende Verfahrensverstöße, sondern auch der schriftliche Schiedsspruch

vom 18.03.1997 erfüllte - für alle drei Schiedsrichter - den Tatbestand der Rechtsbeugung

und den objektiven Tatbestand der Strafvereitelung jedenfalls gegenüber Zipfel und

Wiederhopf, wenn man davon ausgeht, daß zumindest diese beiden Schiedsrichter über Siggi

oder einen ihrer Mittelsmänner gewußt haben, was es in diesem Prozeß zu bemänteln galt.

Die apodiktisch geforderte Einschaltung eines Steuerberaters hätte im übrigen für Wolfram

und die ihn begünstigenden Richter den wohltuenden Effekt gehabt, daß Frau Kuby sehr

schnell auf ihr Prüfungsrecht verzichtet hätte. In den Jahren 1993/1994 lag ihr Gewinnanteil

bei ca. 26.000,-- DM bis 30.000,-- DM. Der erforderliche Prüfungsaufwand pro Jahr wäre

auch für einen Steuerberater kaum unter 150 Arbeitsstunden zu erfüllen gewesen. Bei einem

Stundensatz von ca. 200,-- DM hätte Frau Kuby also ihren gesamten Gewinnanteil aufwenden

müssen, um die gehäuften Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung ihres Neffen konkret

zu erfassen.

“Für den Richter ist der Hang nach oben auch eine Form der Käuflichkeit – und zwar die

schlimmste.”

Alexis de Tocqueville

Wohl fühlte sich Zipfel in seiner Haut offenbar nicht. Am 11.03.1997, also zwischen Verhandlung

und schriftlicher Entscheidung traf Schnarchhorn ihn zufällig auf dem Gerichtsflur.

Zipfel schlich sich förmlich an ihm vorbei und konnte ihm nicht ins Gesicht sehen, als

Schnarchhorn ihn freundlich begrüßte; er war die Inkarnation des schlechten Gewissens.

Auch Brauberger ahnte, daß er bei Wolf “verschissen” hatte. Telefonisch sprach er zuerst mit

Schnarchhorn und fragte diesen, wie er denn diese Niederlage verkraftet habe. Schnarchhorn

erwiderte schlagfertig, mit einem Faß Baldrian und einem guten Psychiater werde er wohl

schon darüber hinwegkommen; er war dem älteren Kollegen ganz besonders gram, weil dieser

ihn während der Verhandlung mehrfach nicht hatte zu Wort kommen lassen, was überhaupt

nicht zu seiner Rolle als “Beisitzer der Klägerin” paßte. Dann ließ sich Brauberger mit Wolf

verbinden und berichtete zur Einführung, Zipfel habe geäußert, auch er - Christopherus -

brauche sich bei Edwin wohl nicht mehr sehen lassen. Selbstverständlich ging Wolf davon

aus, daß Brauberger von Zipfel und Wiederhopf überstimmt worden sei und im übrigen sein

bestes gegeben habe, um diese Sauerei zu verhindern. Erst einige Wochen später behauptete

Zipfel gegenüber Schnarchhorn, die Entscheidung sei angeblich einstimmig gefallen. Wolf

hatte danach jedoch keine Lust mehr, die Richtigkeit dieser Behauptung durch Nachfrage bei

Brauberger zu überprüfen.

Einige Tage nach der mündlichen Verhandlung berichtete Edwin am Stammtisch - selbstverständlich

in anonymisierter Form - über diese Vorkommnisse. Obwohl er sicherlich schon 8

Halbe im Kreuz hatte, gelang ihm ein vollständiger und auch für Laien verständlicher Vortrag.

Namentlich genannt wurden nur Zipfel, Wiederhopf und Fischkopp. Außer Wolf saßen fünf

von Wolf bisher als vertrauenswürdig eingestufte Personen am Tisch. Gleichwohl muß

irgendein dummes Schwein den Inhalt dieses Referats nach außen getragen haben, was

jedenfalls durch nachfolgende Reaktionen bestimmter Personen offenkundig wurde.

In bezug auf Zipfel schloß Wolf sein Referat mit der Bemerkung, “wer ihm in die Hand beiße,

dem trete er in die Eier”. Immerhin waren die beteiligten Personen allesamt alt genug, um gut

und böse auseinander zu halten. In zwei ausführlichen Telefonaten mußte Wolf gegenüber

Herrn Kuby Rede und Antwort stehen, wie es zu dieser Fehlentwicklung kommen konnte.

Wolf bekundete seine absolute Erschütterung und verwies darauf, daß er anders als Fischkopp

leider nicht in der Lage sei, “die nächste auf der ‘schwarzen Proporzschiene’ anstehende Beförderung

zum Kammervorsitzenden zuzusagen bzw. zu verschaffen”. Diesen Hintergrund

mußte Wolf Herrn Kuby näher erläutern, wobei Edwin bezüglich der Zusammensetzung der

Sozietät Fischkopp pp. weiter ausholen mußte:

Dr. Holstein - Fischkopps Schwager und Seniorpartner - ist Aufsichtsratsmitglied in der Genossenschaftsbank.

Fischkopp war Wirtschaftsdezernent, danach Wohnungsdezernent und

Fraktionsführer der CDU in der Stadtvertretung; heute ist er Aufsichtsratsvorsitzender des

städtischen Koordinierungsbüros. Wally Lockow, der dritte Mann im Bunde, ist Mitglied im

Vorstand sowohl der Anwalts- als auch der Notarkammer. An vierter Stelle steht der Sohn

eines Nazi-Wehrmachts-Richters im Generalsrang. Der für Zipfel besonders wichtige Thomas

Möbe steht an fünfter Stelle; er ist Mitglied des Landtags, justizpolitischer Sprecher der CDU,

Major der Reserve, und - nun kommt’s - Mitglied im Richterwahlausschuß. Es folgt Lütt

Matten junior, der Sohn des aus den allseits bekannten Gründen zur Vermeidung eines

Rausschmisses frühpensionierten Oberstaatsanwalts, der sich alsbald nach seiner Demission

in die Fürstensuite der geschlossenen Abteilung der Filzbecker Psychiatrie einquartieren ließ.

An vorletzter Stelle steht der Sohn eines ehemaligen Vizepräsidenten des Landgerichts und an

derzeit (noch) letzter Stelle steht ein Landesvorsitzender der Jungen Union und

Generalsekretär der Landes-CDU (...ganz viel Sekretär und nur ganz wenig General, wie

ehedem der mäßig talentierte Streber aus dem Adenauerhaus, der, bösen Zungen zufolge, den

Dicken aus O. vor jedem Klo-Gang befragte, wieviel Blatt er verbrauchen dürfe).

Alle werden zusammengehalten durch eine gemeinsame Schwäche für die schlimmsten

Begierden: Karrieremachen, Geldverdienen, Machtausüben und eines Tages Rotarier werden.

Diese Laufbahn hatte Siggi absolviert. Bereits 1988 war er in den 2. Filzbecker Rotary-Club

aufgenommen worden, der sich nach dem nördlichen Stadttor benennt. Dort trifft er sich

regelmäßig mit gutsituierten Leuten in einflußreichen Positionen, die sich gegenseitig

Geschäfte zuschanzen (“Durch Pflege der Freundschaft als einer Gelegenheit, sich anderen

nützlich zu erweisen” – Das Ziel Nr. 2 von Rotary) und eine sorgsam “nach unten”

abgeschirmte Geselligkeit pflegen.

Die selbsternannte Elite der Rotarier ist auch bekannt für exquisite Manieren. Der Rotarier

und ehemalige Bundespostminister C. Schwarz-Schilling stellte dies kürzlich unübertroffen

unter Beweis, als er vor laufenden Kameras popelte und sich das krümelige Ergebnis sogleich

wieder einverleibte.

Wochenshow 03.10.1998

Weiterhin mußte Wolf einräumen, sich in der charakterlichen Integrität des langjährigen Weggefährten

Zipfel gehörig verkalkuliert zu haben. Zipfel habe offenbar jeden moralischen Anstand

über Bord geworfen. Er habe sich offenbar noch das für die Beförderung nötige

“Ansehen” erwerben müssen, was insbesondere dadurch zu geschehen hat, daß der beförderungswillige

Eleve zumindest einmal kräftig gegen Gesetz und Gewissen handeln müsse, um

zu dokumentieren, daß der mafiose Kadergehorsam wichtiger ist als der Eid auf die

verfassungsmäßige Ordnung. Ignazius von Loyola läßt grüßen. Nicht umsonst heiße es bei

den “einfachen” Staatsanwälten in Filzbeck:

“Charakter oder Karriere!”

Wolf versicherte Herrn Kuby, man werde versuchen, eine Regulierung der Verfahrenskosten

über die Haftpflichtversicherung des Kollegen Schnarchhorn zu erreichen.

Für Wolf war klar, daß die Sozietät persönlich eintreten werde, wenn die Versicherung sich

sperren sollte, auch wenn dies 15.000 bis 20.000 DM kosten werde.

Auch Zipfel schien die Angelegenheit nicht zur Ruhe kommen zu lassen. Immerhin noch 10

Wochen nach der Verhandlung rief er bei Schnarchhorn an, um ihm die Ohren vollzujaulen,

ob er bzw. seine Mandanten “denn nicht mit diesem Urteil leben könnten”. Schnarchhorn verneinte

diese Frage und wies darauf hin, daß es ihn ganz besonders erschüttert habe, daß die

Entscheidung auf Rechtsausführungen gestützt worden sei, die in einer dreistündigen Verhandlung

mit keinem Wort erörtert worden waren. Frau Kuby hatte nämlich nur für drei Jahre

Einsicht in die Privatentnahmekonten verlangt und Zipfel hatte völlig außerhalb des Streitgegenstandes

begründet, daß Herr Kuby, der am Prozeß als Partei überhaupt nicht beteiligt war,

keinen Anspruch darauf habe, die Geschäftsbücher der Kommanditgesellschaft “übermäßig

gründlich zu prüfen”.

Am meisten bestürzt war Schnarchhorn nach diesem Telefonat jedoch über Zipfels geradezu

sklavische Unterwürfigkeit Fischkopp gegenüber, als habe er Veranlassung, vor diesem abgehalfterten

Schwadronör einen Höllenschiß zu haben.

Und wieder einmal bewahrheitete sich, was Georg Büchner schon vor über einhundertsechzig

Jahren gesagt hat:

“Die Justiz ist die Hure der Machthaber!”

Wolfs Enttäuschung über Zipfels Verrat war nicht allein wegen der unvertretbaren Fehlentscheidung

und den drohenden finanziellen Nachteilen für die Kanzlei irreparabel; wenn Zipfel

sich schon so stark zu einem Unsympath wie Siggi und den Interessen seines wenig hanseatischen

Mandanten hingezogen fühlte, hätte Edwin zumindest einen entsprechenden Hinweis

darauf erwarten dürfen, als er ihm auf Vorschlag seiner späteren Beisitzer das Amt des

Vorsitzenden des Schiedsgerichts antrug. Oleg hatte Edwin also voll ins offene Messer laufen

lassen. Wolf war nicht nachtragend, aber - wie der Volksmund schon sagt - “hinten knallt die

Peitsche”, und Edwin war sich sicher, nicht nur Zipfel eines Tages “noch einen

wunderschönen Bonbon ans Hemd zu kleben”.

Selbstverständlich hatte sich auch der junge Kollege Schnarchhorn - trotz aller Bösartigkeit

der übrigen Verfahrensbeteiligten - nicht eben gerade mit Ruhm bekleckert.

Er hätte von sich aus darauf kommen können, durch Hilfsantrag die Einsichtnahme durch

einen Steuerberater zu beantragen. Auch hätte Schnarchhorn - was für Wolf auf der Hand lag -

auf die Idee kommen können, Herrn Kuby noch in einer Verhandlungspause als buchhalterische

Hilfskraft für die Kanzlei einzustellen, ihn sofort zu vergattern und damit eine

gesetzliche Geheimhaltungspflicht für den Mitarbeiter eines Rechtsanwalts zu begründen.

Gegenüber den Sauereien der übrigen Verfahrensbeteiligten waren dies allerdings

unbestreitbar läßliche Sünden.

Wenn wir daran denken, wieviel ehrenwerte charakterstarke Menschen damals durch den

Radikalen-Erlaß, der nun, viele Jahre zu spät, vom Europäischen Gerichtshof gekippt wurde,

vom öffentlichen Dienst ferngehalten wurden, wäre Zipfels Entfernung aus dem Dienst die

einzig adäquate Sanktion.

An einem Samstag Mitte Juni 1997 traf Schnarchhorn Familie Schlemiehl an der Kasse im

Plaza-Supermarkt im Stadtteil Hudekamp. Unser emsiger Wohnungsverwalter hatte nicht

etwa die wöchentliche Lebensmittelration im Gitterwagen, sondern (nur) 15 Buddeln Wermut

und eine Tüte Chips. Schlemiehl bemerkte, daß Schnarchhorn seine Gesichtszüge nur mit Not

unter Kontrolle halten konnte und rechtfertigte die “Batterie Granaten” mit einem angeblich

bevorstehenden Skandinavienurlaub, wobei er zart errötete.

Dabei sollte Schlemiehl bei seiner rezidivierenden Rheumaerkrankung - die ihn außer seiner

Hausverwaltertätigkeit oft genug von den richterlichen Dienstgeschäften abhielt - nun

wirklich den Alkohol - und dann noch solche Möbelbeize strikt meiden.

PS.:

Das “dumme Schwein”, das Edwins vertrauliche Schilderung am juristischen Stammtisch

anderweitig herausposaunt hat, ist zwischenzeitlich – trotz übler Ablenkungsmanöver –

identifiziert. Wolf konnte nicht wissen, daß diese, sich bevorzugt zwischen Baum und Borke

aufhaltende, Schludertante einem namhaften Service-Club angehört und ihm der “größte

Unsympath zwischen Ostsee und Elbe” mehr am Herzen lag, als sein langjähriger

Weggefährte, von dem er selber noch kurz zuvor im “Turnerheim” bekundete, ohne Edwin

wäre er nie geworden, was er heute sei.

“Gewöhnlich sind es die Streber, Karrieremacher und, allgemein gesprochen, die Menschen

ohne Charakter, die am bereitwilligsten in Geheimorganisationen eintreten: wir werden es

leicht haben, sie zu leiten und durch den Mechanismus unserer geplanten Maschinerie in

Gang bringen zu lassen.”

Henry Ford: “Der internationale Jude”

“Die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau wird uns um so eher gelingen, je eher

wir jenes radikale Element aufbrechen, das die Männerbünde im Innersten zusammenhält.”

Johannes Rau, Bundespräsident, ehemals Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen

“Die Kirche muß kämpfen. Aber nicht mehr der Kommunismus ist der Feind, sondern

geheimbündlerische Logen und Orden....”

Leoluca Orlando

Bürgermeister von Palermo – Nummer eins auf der Todesliste der Cosa Nostra

Als ein noch größerer Charakter- und Kameradenschwächling erwies sich Edgar Strecker. Für

welchen Judaslohn auch immer, begann er, Edwin auszuspionieren, versuchte, ihn zu

Straftaten anzustiften, verleumdete einen Kommilitonen, obwohl der ihm eine

vollbefriedigende” Examenshausarbeit als Vorlage überlassen hatte, ließ sich von Edwin

53.000,00 DM schenken und war nicht einmal bereit, für ihn auch nur ein einziges

Telefongespräch zu führen.

Die mafiosen Nebelschwaden , welche das Komplott verhüllten und Edwins Erkenntnis

desselben verhinderten, lichteten sich erst nach Jahresfrist. Über den Gartenzaun erfuhr Wolf

im August 1998, daß Fischkopp Rotarier sei. Braubergers Halbbruder, der den väterlichen

Elektroladen in den Konkurs geführt hatte und sich von dem ehrenwerten Direktor des

Filzbecker Arbeitsgerichtes fragen lassen mußte, ob er genauso behandelt werden wolle, wie

er mit seinen Arbeitnehmern umzugehen pflege, gehörte ebenfalls zur selbsternannten Elite,

die bezeichnenderweise in Chikago gegründet wurde. Braubergers anderer Halbbruder war

im ersten Anlauf durchs zweite Examen geflogen, hatte dafür aber einen

6-Wochen-Doktortitel aus Graz. Seine erste Anstellung fand er im Souterrain von Dr.

Trommler, ebenfalls Rotarier. Danach wurde er Sozius von Klara Eiderstedt-Klabunde

(Ehemann + Schwiegervater = Rotarier) und Friedel Cyprie, dessen Opa nach einem

allerdings unzutreffenden Gerücht als Oberstleutnant und Verbindungsoffizier den 1.

Weltkrieg an der Westfront dadurch vergeigt haben soll, daß er den Vormarsch der 1. Armee

auf Paris stoppte. Cyprie ist ebenfalls Rotarier, was ihn allerdings nicht hinderte, kräftig

außerhalb des Gewinnverteilungsschlüssels in die Sozietätskasse zu greifen.

“Rotary und Lions sind jüdisch kontrollierte Logen, die 1905 und 1917 in Chicago aus der

rein jüdischen B’nai B’rith Loge hervorgegangen sind, der nur reinrassige Juden angehören,

die auch zumindest den 20. Freimaurergrad inne haben.”

Jan van Helsing (d.i.: Jan Udo Holey): Geheimgesellschaften Band II

Die Fortsetzung dieser “Theater”-Episode wird der geneigte Leser im II. Band der

“Rechtsbeugermafia” im Kapitel “Das Triumvirat – IM Sekretär, IM Notar und IM

Köhnlechner” finden. Wobei im Vorgriff darauf mitzuteilen ist, daß Zipfel schon im

Dezember 1998 den unverdienten Lohn für seine illegalen Machenschaften erhielt und

außerhalb der hergebrachten Beförderungsgrundsätze zum Kammervorsitzenden ernannt

wurde. Fischkopps Hilfstruppen waren also schneller als dieses Buch. Vorsitzender des

Richterwahlausschusses ist der Justizminister, der in Anlehnung an seine Chefin (“Häuptling

spitze Zunge”) nun “Häuptling gerade Furche” genannt werden darf.

“Wahre Tugend erwächst nur aus dem Kampf mit dem Bösen.”

Fidel Castro